Muss ich Urlaubsvertretung machen?
Ich arbeite 22 Std. pro Woche und soll nun im Juni meine Kollegin ersetzen, die im Sommer nämlich drei Wochen (!!!!) Urlaub haben wird. Sie arbeitet sonst genauso viel wie ich, sie vormittags, ich nachmittags. Ich soll dann als Vertretung den ganzen Tag von morgens bis abends kommen, also acht Stunden. Bin ich dazu verpflichtet? In meinem Arbeitsvertrag steht von Urlaubsvertretung konkret nichts.
9 Antworten
Einer Teilzeitkraft können Überstunden nur angeordnet werden, wenn sie vertraglich ausdrücklich vorgesehen sind. Steht also in deinem Arbeitsvertrag, dass du zu Mehrarbeit/Überstunden verpflichtet werden kannst, darf der AG dich im Urlaubsfall anderer Kollegen zu deren Vertretung heranziehen. Dann reden wir vom Direktionsrecht. Steht zu Mehrarbeit nichts im Vertrag, bist du auch nicht dazu verpflichtet mehr als die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit zu erbringen. Der EuGH vertritt regelmäßig die Auffassung, das eine Teilzeitkraft aus guten Grund Teilzeit arbeitet und deshalb grds. ohne besondere Vereinbarung keine Mehrarbeit leisten muss. Selbst wenn, soll die Mehrarbeit prozentual aber nicht die von einer Vollzeitkraft leistbaren Überstunden übersteigen dürfen.
Der Arbeitsvertrag muss also nicht konkret etwas zur Urlaubsvertretung regeln, aber mindestens etwas zu Mehrarbeit/Überstunden aussagen.
Wenn Du in Urlaub gehst, wird Sie Dich auch vertreten müssen.Das sollte unter Kollegen so üblich sein. Warum willst Du Dich quer stellen? Am Ende Bringt es Dir nichts und Du hast später das Nachsehen.
Das ist so üblich, daß Kollegen sich gegenseitig vertreten. 40 Wochenstunden sind jedenfalls zumutbar. Einzig zu klären wäre, wie Du die Mehrarbeit vergütet bekommst: Bezahlung oder Freizeitausgleich.
Irgendwann willst Du auch Urlaub machen und dann wird Deine Kollegin Deine Arbeit übernehmen.
Selbstverständlich bist du zu der angewiesenen Arbeit verpflichtet. Ob die durch Auftragslage, Urlaub oder Krankheitsausfall entstand, darf dir egal sein. Wer glaubst du machte deine Arbeit, wenn du in Urlaub gehst oder erkrankst?
Zu klären wäre, ob du einen Freizeitausgleich oder bezahlte Stunden für diese Mehrarbeit bekommst, mehr nicht.
G imager761
Bei mir besteht das Problem so ähnlich!!
Ich arbeite nur 25 Std. in der Woche mehr steht nicht im Vertrag. Nun soll ich aber wenn mein Kollege Urlaub machen möchte täglich 8Std. arbeiten. bin zu 70% Schwerbehindert und habe ein Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt. Wie sieht es denn in diesem Fall aus?
Wenn bekomme die Std. nicht bezahlt sondern darf täglich 1 Std abfeiern. Ist doch super Lösung oder.