400€ Job (Tedi) - Feiertags Urlaub nehmen
Hallo,
meine Frau arbeitet auf 400€-Basis bei "Tedi". Sie hat einen Vertrag über monatlich 57 Std. und es sind bestimmten Tage festgelegt.
Jetzt wurde ihr gesagt dass Sie an Feiertagen (dem 1./2. Weihnachtsfeiertag, sowie Allerheiligen) Urlaub nehmen muss, obwohl da natürlich nicht gearbeitet werden würde. Ein Urlaubstag zählt aber wohl nur 2,3 Std., genau weiß die das aber gerade nicht. Kann das sein?
Vielen Dank!!!
9 Antworten
Fakt ist: wären die Feiertage für sie reguläre Arbeitstage, so müsste der AG diese bezahlen.
Und wenn nicht, dann muss sie da natürlich auch keinen Urlaub nehmen.
Also auch wenn keine bestimmten Tage festgelegt sind, muss sie an den Feiertagen sicher keinen Urlaub nehmen.
Da will sich das Unternehmen auf hinterhältige Weise den Urlaubsanspruch der AN sparen.
Wird so langsam Zeit, das so etwas unter Strafe gestellt wird! Aber bei unseren Politikern, die durch ihre Nebenjobs ja eher Wirtschaftsvertreter als Volksvertreter sind, wird sich da sicher nichts ändern...
wären die Feiertage für sie reguläre Arbeitstage, so müsste der AG diese bezahlen.
nicht müsste, sondern MUSS sie bezahlen... § 2 Abs.1 EntgfG
Vielen Dank für den Stern. ;)
Danke. Es hätte mich auch schockiert wenn das rechtens wäre.
Im Teilzeit- und Befristungsgesetz steht unter § 2, Abs. 1: Teilzeitbeschäftigt ist ein AN, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten AN.
Im § 2, Abs. 2: "Teilzeitbeschäftigt ist auch ein AN der eine geringfühgige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausübt"
Das trifft ja auf Deine Frau zu. Daher gilt auch bei ihr das Entgeltfortzahlungsgesetz. Da steht im § 1: Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall für AN.
§ 2: Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der AG dem AN das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Also von wegen "Urlaub nehmen". Sie kann die Feiertage in Anspruch nehmen wie jeder andere AN auch. Sie hat die gleichen Rechte.
An gesetzlichen Feiertagen ist zu. Da wird ihr nichts gezahlt. Deshalb zusätzlich Urlaub nehmen, da hat sie etwas falsch verstanden.
Noch mal für die schlechter Verstehenden. 25. 26. Dezember, Einzelhandel/Großhandel/Discounter in Deutschland haben geschlossen wegen diesen beiden gesetzlichen Feiertagen. So, und dann kommt der Knackpunkt, egal ob Minijobber Aushilfe oder sozial versicherungspflichtig angestellt, der Tag hat keine 8 Stunden die gearbeitet werden, sondern Freizeit, die nicht bezahlt wird, deshalb jedoch einen Tag Urlaub nehmen, das gilt nicht für Einzelhandel.
.... das gilt nicht für Einzelhandel.
Du schreibst (hier sogar allgemein) in Rätseln. :D
Abgesehen davon, scheinst du es nicht zu verstehen: an Feiertagen muss kein AN extra Urlaub nehmen (Entgeltfortzahlungsgesetz) sondern er bekommt diesen Tag bezahlt wenn er an diesem Tag regulär gearbeitet hätte.
Von wegen also "Freizeit, die nicht bezahlt wird"...
Das wurde ihr eindeutig gesagt das er 1/2 Weihnachtsfeiertag als Urlaubstag zählt...
Tedi ist ein bekanntes schwarzes Schaf wie Kick und ehemals Schlecker auch und sind bekannt dafür, dass sie ihre Mitarbeiter über den Tisch ziehen und so manches Gesetz auch mal links liegen lassen.
Das Prinzip der Lohnfortzahlung ist, dass ein Arbeitgeber so behandelt wird, als sei er ganz normal arbeiten gewesen - das gilt für Feiertage wie auch bei Krankheit.
Deine Frau muss keinen Urlaub beantragen und sollte keinesfalls irgendwas in der Richtung unterschreiben. Wo du allerdings falsch liegst, ist der Urlaub selbst - Urlaub ist immer für einen Arbeitstag zu nehmen und nicht stundenweise. Es ist also völlig unerheblich wie lange du an einem Arbeitstag arbeitest, egal ob nur 2 oder 9 Stunden.
Rechtlich ist es so, dass Teilzeitkräfte, auch 400 Euro Jobber anteilig dieselben Rechte haben wie Vollzeitkräfte. Das bedeutet, hat man an einem Feiertag eigentlich zu arbeiten, dann hat man frei und kriegt ihn bezahlt. Arbeitet sie z.b Montag, Mittwoch und Freitags je 5 Stunden und der Mittwoch ist ein Feiertag, dann bekommt sie 5 Stunden bezahlt., hat aber frei, muss keinen Urlaub nehmen und ihn auch nicht an einem anderen Tag nacharbeiten. Ist sie am Montag krank, dann bekommt sie Lohnfortzahlung an dem Tag, kein Urlaub, kein Nacharbeiten. Und mindestens 4 Wochen Urlaub (evtl sogar mehr, wenn die Vollzeitkräfte mehr Urlaub haben) stehen ihr zu, dh. 4 x 3 Tage (Mo, Mi, Fr) mit jeweils 5 Stunden. Diese kann sie an Tagen nehmen, an denen sie eigentlich arbeiten müsste, nicht an Feiertagen oder Kranktagen. Allerdings ist das nur die gesetzliche Regelung. Viele dieser Firmen bescheissen halt gern, wo es nur geht, sie kennen die Gesetze schon, machen aber gerne ihre eigenen Gesetze. Und wer nicht mitspielt, der wird das nächste Mal nicht übernommen, wenn eine Vertragsverlängerung ansteht. Von daher ist es nicht immer leicht, die Rechte auch durchzusetzen.
Und wieder mal keine Ahnung der Herr...
Auch Minijobber haben die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer. Würde sie an diesem Tag regulär arbeiten so müsste ihr der Feiertag auch bezahlt werden!
Und müsste sie dort nicht arbeiten, so müsste sie auch keinen Urlaub nehmen.