Freien Tag wegen Prüfung opfern?

4 Antworten

Tarifverträge VERDI
gergelt §8, Abs. 2 auf der Seite 10 des Manteltarifvertrags Groß- und Außenhandel.

Dieser Manteltarif ist v.d. Hessischen Sozialministerium f. allgemeinverbindlich erklärt worden
Und wirkt deshalb unmittelbar u. zwingend für alle Betriebe d. Großhandels.

§8
Auszubildende
1. Die Vergütung f. Auszubildende wird in gesonderten angeschlossenen Gehalts- und Lohntarifvertrag geregelt.
2. Auszubildende werden an allen Prüfungstagen u. dem jeweils letzten Arbeitstag vor den einzelnen Prüfungstagen
     ohne Anrechnung auf Urlaub oder Freizeit und ohne Abzug freigestellt.
3. Betriebliche Auszubildungsmittel sind dem/der Auszubildenden vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
4. Drei Monate vor voraussichtlicher Beendigung des Ausbildungsverhältnisses hat der Arbeitgeber auf die schriftliche Anfrage des Auszubildenden
    Schriftlich zu erklären, wenn kein Abschluss eines Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Dauer nach d. Ausbildungszeit beabsichtigt ist.

Unterbleib d. Mitteilung d. Arbeitgebers, so begründet dies für den Arbeitgeber die Verpflichtung zum Abschluss eines Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte
Zeit, sofern der Auszubildende dies wünscht.  

Zur Prüfung musst du freigestellt werden, du musst aber keinen extra Tag bekommen. Hast du noch Urlaub?

Ist nun mal so. Ich weiß ja nicht wie lange deine Prüfung geht, aber danach kannst du ja sicherlich deinen freien Tag wieder genießen.

Wieso ist die den Samstags?

Rheinflip  19.03.2013, 17:47

weil der prüfungsausschuss das so will. ^^