Anlehnung an den TVöD
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht, dass dieser in Anlehnung an den TVöD geschlossen wird. Trotzdem wird eine wenentlich niedrigere Vergütung im Arbeitsvertrag festgehalten. Über wöchentliche Stundenzahl und Urlaubstage stehen keine gesonderten Regelungen drin. Heißt nicht Anlehnung an den TVöD, dass alles, was nicht explizit im Vertrag genannt ist, dem TVöD entsprechen muss? Wir arbeiten 40 Stunden (lt. TVöD ist Vollzeit 39 Std. und wir haben 27 Tage Urlaub, lt. TVöD sind dies 29 Tage). Dies sind nur kleine BEispiele.
Über eine schnelle Antwort bin ich euch dankbar!
5 Antworten
Rechtlich gesehen können nur Mitglieder der Gewerkschaften einen Arbeitsvertrag nach den Tarifverträgen fordern, die meisten Arbeitgeber bieten die Konditionen aber allen Mitarbeitern an, damit diese nicht in die Gewerkschaft gehen und die Gewerkschaft bei folgenden Tarifrunden nicht noch stärker ist. Ich würde an deiner Stelle überprüfen, ob ein Eintritt in die Gewerkschaft (die den TVöD erstritten hat) sich lohnt.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt auch nur dort. Private Arbeitgeber können sich diesem Vertrag anlehnen, brauchen oder müssen ihn aber nicht übernehmen. Sie haben lediglich den TVöd als Muster genommen und dann ihren eigenen (Haustarif) gebastelt. WEnn sich etwas im TVöD ändert wird normalerweise auch in deinem Vertrag etwas geändert. Aber eins zu eins gibt es da nicht. Das beste ist eine Nachfrage beim Personalchef oder wenn es den dort nicht gibt - beim Arbeitgeber.
Es ist genau so, wie Du selbst es schon in Deiner Frage vorweggenommen hast:
"dass alles, was nicht explizit im Vertrag genannt ist, dem TVöD entsprechen muss".
In Anlehnung heißt nur, dass sich der Arbeitsvertrag an den Richtlinien des TVöD orientiert. Ansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
Mit der Vergütung ist es abhängig davon, wo Du eingruppiert wirst. Wie hoch ist der Unterschied und als was wirst Du eingestellt, wenn man fragen darf?!
"Allgemeine" Sachbearbeiter (mittlerer Dienst) werden je nach Qualifikation und Stellung im öffentlichen Dienst zwischen EG 5-6 eingruppiert.
Im Internet gibt es dazu eine umfassendere Liste :-)
"Ansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden"
Natürlich können daraus Ansprüche abgeleitet werden, sonst wäre die Bezugnahme auf einen Tarifvertrag ja völlig witzlos.
Ansprüche aus den Bestimmungen des Tarifvertrages ergeben sich überall da, wo im Arbeitsvertrag nichts Abweichendes vom Tarifvertrag formuliert wird.
Wenn es im Arbeitsvertrag also nicht heißt; "Die Arbeitszeit beträgt xx Stunden.", dann gilt eben der Tarifvertrag mit "yy Stunden":
Ich in jetzt als Erzieherin eingestellt. Bei meinem neuen Arbeitgeber bin ich ebenfalls als Erzieherin einestellt und erhalte auf eine VZ-Stelle gesehen ca. 600 € mehr brutto als jetzt. Die Tabellen im Netz kenne ich...
Wenn Du mehr bekommst, ist das doch auch nicht schlecht :-) Und freue Dich über die 26 Tage Urlaub :-)
Ich habe nur 24! :(
"In Anlehnung an" heißt, dass der Arbeitgeber sich für Deinen Arbetisvertrag am genannten Tarifvertrag orientieren will.
Welche Bestimmungen aus dem Tarifvertrag er dabei übernehmen will und welche nicht, das ergibt sich erst aus den ganz konkreten Formulierungen des Arbeitsvertrages.
Will er mehr oder weniger Urlaubstage oder Gehalt gewähren, als nach dem in Bezug genommenen Tarifvertrag vorgesehen, muss er diese Abweichung eben formulieren; in Deinem Fall ist das bezüglich der Vergütung geschehen.
Wenn es im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Bestimmung über die Dauer der Arbeitszeit gibt, dann gilt für die Arbeitszeit eben die Regelung des Tarifvertrages.
"Heißt nicht Anlehnung an den TVöD, dass alles, was nicht explizit im Vertrag genannt ist, dem TVöD entsprechen muss?"
Genau so ist es!!
Aber wenn im Vertrag steht "angelehnt an den TVöD"? Was soll dennn das dann heißen? es ist ja nichts angelehnt???