Abzug von Urlaubstagen fürs neue Jahr?
Hallo,
ich bin seit Oktober 2010 bei meinem derzeitigen Arbeitgeber tätig. Ich habe laut Arbeitsvertrag 26 Urlaubstage pro Jahr. Da ich im Jahr 2010 nur 3 Monate gearbeitet habe stehen mir also nur ca 6 Urlaubstage zur Verfügung. Meine Firma hatte jedoch um die Weihnachtszeit 10 Tage Betriebsruhe die ich somit auch in anspruch nehmen musste. Da ich aber nur 6 Tage zur verfügung hatte haben sie mir fürs neue Jahr 2011 4Tage abgezogen und somit stehen mir dieses Jahr nur 22 Tage Urlaub zur Verfügung. Da ich dieses Jahr im Dezember in meinen Winterurlaub starten wollte aber schon einige Tage (18) im Sommer genutzt habe reichen nun laut meiner Firma meine Urlaubstage nicht aus. Ich wollte nun gern wissen ob es dafür ein Gesetz gibt, denn ich musste ja 2010 (zwangs)Urlaub nehmen weil meine Firma Betriebsruhe hatte. Danke für alle antworten. Mfg
5 Antworten
Dein Arbeitgeber kann bis zu dreifünftel deines Urlaubs bestimmen,wobei dir aber mindestens 12 Urlaubstage zusammenhängend verbleiben müssen.
"Urlaubsvorschuss" ist in der Regel nicht üblich,aber im Falle der Betriebsruhe ging es nicht anders.
Ansonsten muss man seine zur Verfügung stehenden Urlaubstage so einplanen, dass man damit seine Wünsche erfüllen kann,ohne ins Minus zu kommen.
Wenn einem für das laufende Jahr 22 Tage Urlaub zur Verfügung stehen,kann man auch nur diese 22 Tage verplanen.
so ganz richtig ist ds nicht was die mit dir gemacht haben, dei hätten dir die 4 tage als minusstunden aufschreiben können, vorzeitig urlaub nehmen geht eigentlich nicht. man kann evtl. alten urlaub ins neue jahr übertragen aber nicht umgekehrt
genau so denk ich mir das auch. Mir hatt ein Kollege erzählt das dass nicht rechtens ist das sie mir die 4 tage die mir im letzten Jahr gefehlt haben von meinem 26 Tagen im neuen Jahr abgezogen werden. Also die 10 Tage über Weihnachten wurden mir ja eigdl aufgezwungen da in diesem Zeitraum betriebsruhe ist. Man kann mir doch nicht diese 4 Tage dann von meinem 26 Tagen im neuen Jahr abziehen. Ich würde nur gern wissen ob ich damit im recht bin oder ob mir meine firma einfach so diese 4 tage fürs neue Jahr streichen kann. Ich muss dazu sagen das ich keine Stunden auf/abbauen kann da ich im Außendienst bin.
Mfg
Der Urlaubsanspruch bezieht sich stets auf das Urlaubsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht. Gewährt der Arbeitgeber Urlaub im Vorgriff auf das folgende Urlaubsjahr, kann der Arbeitnehmer i. d. R. den im Vorjahr gewährten Urlaub im neuen Urlaubsjahr nochmals fordern. Zu einer Zurückzahlung des erhaltenen Urlaubsentgeltes ist der Arbeitnehmer nur dann verpflichtet, wenn er sich hierzu ausdrücklich vorher bereit erklärt hat.
Ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz.
Na ja, der Teilurlaubsanspruch kann vertraglich schon auf den entsprechenden Teil des gesetzlichen Mindesturlaubs begrenzt werden (wird auch manchmal gemacht). Dann waeren es - sofern das Arbeitsverhaeltnis bereits am 1. Oktober 2010 begonnen hat - nur 6 Werktage fuer 2010 bzw. bei einer 5 Tage Woche nur 5 Arbeitstage. Hat das Arbeitsverhaeltnis aber erst nach dem 1. Oktober begonnen (strussen schreibt nur "im" Oktober), dann waeren es sogar nur 4 Werktage bzw. 3 Arbeitstage bei einer 5 Tage Woche.
Dies aber nur zur Ergaenzung. Mit der eigentlichen Frage hat das hingegen nichts zu tun. Ein Annahmeverzug des Arbeitgebers kann schliesslich nicht mit Urlaubstagen verrechnet werden. Zumindest die durch den Betriebsurlaub 2010 bedingten ueber den tatsaechlichen Urlaubsanspruch hinausgehenden freien Tage duerften hier aber als Annahmeverzug zu werten sein.
Das Bundesurlaubsgesetz ist zuständig. Es sieht nicht vor, das Urlaub vom nächsten Jahr vorgezogen werden kann. Der Betrieb hätte Dir diese Tage bezahlen müssen ohne Urlaub. Er ist seiner vertraglichen Verpflichtung Dich zu beschäftigen nicht nachgekommen. Da kann er keinen Urlaub schreiben.
Du willst jetzt nicht im Ernst Deinem Arbeitgeber aufgrund dessen Kulanz, die Pistole auf die Brust setzten ? Du solltest Dich schämen ! Wenn Du anständig nachfrägst, kannst Du evtl. unbezahlten Urlaub nehmen.
Wenn der AG sich die Gesetze so hinrückt wie es ihm passt dann ist er kulant?
Nein wenn der AN Vorrausgreifend Urlaub bekommt obwohl er nicht genug hat.
das liegt aber daran das ich erst seit okt 2010 in der Firma bin und somit nur 6 Tage Urlaub habe, von daher "musste" ich ja Urlaub nehmen wenn meine Firma Betriebsruhe hatt.
@zj1000 der Betrieb hätte ihn beschäftigen müssen. Er ist in Verzug gekommen.
Dann "darf" ein Betrieb eben nur noch zum 1. Januar einstellen - OH HERR SCHMEISS HIRN VOM HIMMEL - Was ist das für eine beschissene Einstellung ?
@zj1000: was hat meine Einstellung mit gesetzlichen Regelungen zu tun??
Ansonsten würde ich Dich bitten sachlich zu bleiben.
Mit freundlichen Grüßen Maximilian
Bei aller Sachlichkeit - wo bleibt hier die Moral ?
http://www.arbeitsratgeber.com/betriebsferien-0286.html
In diesem Link findest du weitere Ausführungen dazu.
Im Übrigen hast du für 3 Monate anteilig 7 Tage Urlaubsanspruch, wenn den Jahresurlaub 26 Tage beträgt. Ab 5 hinter dem Komma muss zwingend aufgerundet werden!