Abzug von Urlaubstagen fürs neue Jahr?

5 Antworten

Dein Arbeitgeber kann bis zu dreifünftel deines Urlaubs bestimmen,wobei dir aber mindestens 12 Urlaubstage zusammenhängend verbleiben müssen.

"Urlaubsvorschuss" ist in der Regel nicht üblich,aber im Falle der Betriebsruhe ging es nicht anders.

Ansonsten muss man seine zur Verfügung stehenden Urlaubstage so einplanen, dass man damit seine Wünsche erfüllen kann,ohne ins Minus zu kommen.

Wenn einem für das laufende Jahr 22 Tage Urlaub zur Verfügung stehen,kann man auch nur diese 22 Tage verplanen.

so ganz richtig ist ds nicht was die mit dir gemacht haben, dei hätten dir die 4 tage als minusstunden aufschreiben können, vorzeitig urlaub nehmen geht eigentlich nicht. man kann evtl. alten urlaub ins neue jahr übertragen aber nicht umgekehrt

strussen125 
Beitragsersteller
 07.11.2011, 19:34

genau so denk ich mir das auch. Mir hatt ein Kollege erzählt das dass nicht rechtens ist das sie mir die 4 tage die mir im letzten Jahr gefehlt haben von meinem 26 Tagen im neuen Jahr abgezogen werden. Also die 10 Tage über Weihnachten wurden mir ja eigdl aufgezwungen da in diesem Zeitraum betriebsruhe ist. Man kann mir doch nicht diese 4 Tage dann von meinem 26 Tagen im neuen Jahr abziehen. Ich würde nur gern wissen ob ich damit im recht bin oder ob mir meine firma einfach so diese 4 tage fürs neue Jahr streichen kann. Ich muss dazu sagen das ich keine Stunden auf/abbauen kann da ich im Außendienst bin.

Mfg

Der Urlaubsanspruch bezieht sich stets auf das Urlaubsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht. Gewährt der Arbeitgeber Urlaub im Vorgriff auf das folgende Urlaubsjahr, kann der Arbeitnehmer i. d. R. den im Vorjahr gewährten Urlaub im neuen Urlaubsjahr nochmals fordern. Zu einer Zurückzahlung des erhaltenen Urlaubsentgeltes ist der Arbeitnehmer nur dann verpflichtet, wenn er sich hierzu ausdrücklich vorher bereit erklärt hat.

Ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz.

ralosaviv  07.11.2011, 19:26

http://www.arbeitsratgeber.com/betriebsferien-0286.html

In diesem Link findest du weitere Ausführungen dazu.

Im Übrigen hast du für 3 Monate anteilig 7 Tage Urlaubsanspruch, wenn den Jahresurlaub 26 Tage beträgt. Ab 5 hinter dem Komma muss zwingend aufgerundet werden!

DerCAM  08.11.2011, 02:14
@ralosaviv

Na ja, der Teilurlaubsanspruch kann vertraglich schon auf den entsprechenden Teil des gesetzlichen Mindesturlaubs begrenzt werden (wird auch manchmal gemacht). Dann waeren es - sofern das Arbeitsverhaeltnis bereits am 1. Oktober 2010 begonnen hat - nur 6 Werktage fuer 2010 bzw. bei einer 5 Tage Woche nur 5 Arbeitstage. Hat das Arbeitsverhaeltnis aber erst nach dem 1. Oktober begonnen (strussen schreibt nur "im" Oktober), dann waeren es sogar nur 4 Werktage bzw. 3 Arbeitstage bei einer 5 Tage Woche.

Dies aber nur zur Ergaenzung. Mit der eigentlichen Frage hat das hingegen nichts zu tun. Ein Annahmeverzug des Arbeitgebers kann schliesslich nicht mit Urlaubstagen verrechnet werden. Zumindest die durch den Betriebsurlaub 2010 bedingten ueber den tatsaechlichen Urlaubsanspruch hinausgehenden freien Tage duerften hier aber als Annahmeverzug zu werten sein.

Das Bundesurlaubsgesetz ist zuständig. Es sieht nicht vor, das Urlaub vom nächsten Jahr vorgezogen werden kann. Der Betrieb hätte Dir diese Tage bezahlen müssen ohne Urlaub. Er ist seiner vertraglichen Verpflichtung Dich zu beschäftigen nicht nachgekommen. Da kann er keinen Urlaub schreiben.

Du willst jetzt nicht im Ernst Deinem Arbeitgeber aufgrund dessen Kulanz, die Pistole auf die Brust setzten ? Du solltest Dich schämen ! Wenn Du anständig nachfrägst, kannst Du evtl. unbezahlten Urlaub nehmen.

Maximilian112  07.11.2011, 19:23

Wenn der AG sich die Gesetze so hinrückt wie es ihm passt dann ist er kulant?

user1439  07.11.2011, 19:39
@Maximilian112

Nein wenn der AN Vorrausgreifend Urlaub bekommt obwohl er nicht genug hat.

strussen125 
Beitragsersteller
 07.11.2011, 19:42
@user1439

das liegt aber daran das ich erst seit okt 2010 in der Firma bin und somit nur 6 Tage Urlaub habe, von daher "musste" ich ja Urlaub nehmen wenn meine Firma Betriebsruhe hatt.

Maximilian112  07.11.2011, 19:50
@user1439

@zj1000 der Betrieb hätte ihn beschäftigen müssen. Er ist in Verzug gekommen.

user1439  08.11.2011, 06:03
@Maximilian112

Dann "darf" ein Betrieb eben nur noch zum 1. Januar einstellen - OH HERR SCHMEISS HIRN VOM HIMMEL - Was ist das für eine beschissene Einstellung ?

Maximilian112  08.11.2011, 14:10
@user1439

@zj1000: was hat meine Einstellung mit gesetzlichen Regelungen zu tun??

Ansonsten würde ich Dich bitten sachlich zu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen Maximilian

user1439  08.11.2011, 19:48
@Maximilian112

Bei aller Sachlichkeit - wo bleibt hier die Moral ?