Kündigungsfrist Friseurin nach 20Jahren Betriebszugehörigkeit
Hallo,
ich bin Friseurin und möchte nach 20Jahren Betriebszugehörigkeit die Arbeitsstelle wechseln.
Laut einem (alten)Tarifvertrag hätte ich nach 20Jahren 1Jahr Kündigungsfrist. Laut dem Büro,wo eine Freundin von mir arbeitet(Schreibwaren)hätte ich nur 4Wochen. Meine evtl neue Chefin,bei der ich Probe arbeitete und wo ich evtl anfangen werde,sagt sie hat sich erkundigt,es wären 5Monate.
In meinem Arbeitsvertrag steht: Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unabhängig von der Befristung/nach Tarifvertrag 3 /gesetzlich 3 / mit einer frist von 2Wochen zum 1sten des Monats gekündigt werden. Unter Nr.3 steht nichtzutreffendes streichen,ist aber nichts gestrichen. Unter Nr.6 ganz unten steht Gesetzliche Regelfrist 6Wochen zum Vierteljahresende.
Hat da vielleicht jemand Ahnung? Da ich nicht in der Gewerkschaft bin,komme ich nicht ran an einen Tarifvertrag.
9 Antworten
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) "Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden" - gilt nur für die Kündigung durch den AN
Vielen Dank an euch alle für die schnellen und guten Antworten
in vielen Fällen wird ein Aufhebungsvertrag gemacht, der das Arbeitsverhältnis beendet ohne Kündigungsfristen. AG und AN müssen unterschreiben.
So viel ich weiß, gibt es zur Zeit im Friseurgewerbe gar keinen gültigen Tarif-Vertrag. Die Verhandlungen sind gescheitert. Außerdem gilt der für dich sowieso nicht. Tarifverträge werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden geschlossen. Wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist, gilt das für dich nicht. 6 Wochen zum Quartalsende dürfte richtig sein. Wenn ihr euch einigt, dürfte es sowieso kein Problemn geben.
Unter Nr.3 steht nichtzutreffendes streichen,ist aber nichts gestrichen.
Da im Arbeitsvertrag nichts eindeutig vereinbart ist würde ich die gesetzliche Frist heranziehen.Die beträgt lt §622 BGB 4 Wochen zum 15. bzw zum Monatsende.
Der Tarifvertrag spielt in Deinem Fall keine Rolle. So wie ich das lese, kannst gilt für Dich die Kündigungsfrist von 2 Wochen. Kündigst du angenommen jetzt am 05.01.2013, müsstest Du den ganzen Januar noch arbeiten. Kündigst Du erst am 18.01.2013, musst Du sogar den ganzen Februar noch arbeiten um Vertragsgerecht das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Die Regelungen in Deinem Arbeitsvertrag stammen noch aus einer Zeit, als die gesetzlichen Regelungen anders waren - ist ja immerhin schon 20 Jahre her.
1994 wurden die gesetzlichen Kündigungsfristen durch die jetzigen Regelungen ersetzt; das BAG hat entschieden, daß diese neue Regelungen alle alten Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen automatisch ersetzen.
Also bei Dir war: "Gesetzliche Regelfrist 6Wochen zum Vierteljahresende."
wird ersetzt durch
"vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats".