Unversicherte Ware nicht angekommen - Vorladung wegen Warenbetrug, was tun?
Hallo zusammen,
ich habe heute eine Vorladung erhalten indem mir vorgeworfen wird, eine Ware nicht versendet zu haben.
Ich habe vor ein paar Monaten verschiedene Sachen über Ebay Kleinanzeigen verkauft, unter anderem auch ein Tablet. Ich habe das Tablet unversichert als Päckchen versendet, jedoch kam dieses Päckchen angeblich nie an. Daraufhin habe ich einen Nachvorschungsantrag gestellt, wo ich bis heute leider noch keine Antwort erhalten habe. Eine Quittung habe ich damals nicht aufgehoben, ich dachte das wäre nicht nötig. Somit habe ich leider keinen Beweis, das Päckchen verschickt zu haben, ich habe lediglich meinen Mitbewohner als Zeuge.
Was soll und kann ich nun weiter tun? Dass ich zu dieser Vorladung gehen muss ist mir klar, nur wie gut stehen da meine Chancen? Der Käufer hat keinen versicherten Versand gewünscht, wir hatten darüber gar nicht geschrieben. Alle anderen Sachen die ich verkauft habe, kamen an.
Danke im Voraus!
4 Antworten
Vorab: Es sollte dir eine Lehre sein! Zumindest die Quittung wäre es wert gewesen, sie aufzubewahren.
Es muß beim Paketdienst ein Aufgabe-/Kassenprotokoll geben; wenn du noch ziemlich genau die Aufgabezeit hast, diesen Beweis angeben (besorgen muß ihn die Strafbehörde), es müßte Zustellprotokolle beim Paketdienst geben (zumindest mit der Adresse - Nachforschung zur Beweissicherung verlangen), Daten über Nachforschungsantrag angeben, Mitbewohner als Zeugen angeben. Evtl. selbst Anzeige erstatten mit dem Verdacht der Unterschlagung (evtl. beim Paketdienst geschehen), des Betruges (Verrechnung einer Leistung ohne diese zu erbringen - Paktdienst) oder Betrug durch Empfänger (hats bekommen aber streitet es ab).
Ganz wichtig: Die Strafbehörde/der Staatsanwalt muß dir die Tat beweisen, nicht du deine Unschuld. Wenn du ein schlechtes Gefühl hast bei der Vorladung - Anwalt bestellen/verlangen und nichts mehr sagen - von wem ist die Vorladung? Wenn von der Polizei: dort mußt du gar nichts sagen, kannst du aber.
Mach dir kein Stress. Erstmal du maust nicht zu der Vorladung gehen, wäre aber einfacher. Einfach sagen wie es war, du hast es losgeschickt usw. . Und wenn es einmal vorkommt kann das mal passieren, wie du selbst sagtest es war kein versicherter Versand gewünscht also das Problem des Käufers. Eine Quittung ist eig. Nicht nötig das er es dir beweisen muss und nicht du deine Unschuld.
Du hast nichts zu befürchten, der Käufer hätte auf versicherten Versand bestehen müssen.
Nun steht Aussage gegen Aussage und Du hast noch einen Zeugen.
Das sind Abzocker , die dich melken wollen.
Wie kann man einen Beleg nicht aufheben.
Einen vernünftigen Beleg gibt es bei Päckchen nicht. Da stehen keine Adressen drauf.