Anklageschrift erhalten obwohl Schaden längst gutgemacht
hallo, eine freundin meiner frau hatte letztes jahr wegen 2 ebay warenbetrug (den sie aber wieder gutgemacht hatte) eine strafe von 2 jahren und 4 monaten auf bewährung erhalten. und sie musste sozialstunden ableisten, diese hat sie gemacht. nun hatte sie im mai ein handy von sich versteigert und der käufer war dann eine woche später vom kauf zurückgetreten, sie hat ihm das geld aber erst ende mai zurückzahlen können, was sie auch tat. dann hatte sie mitte juni eine anzeige von der polizei erhalten wo drinstand, das sie warenbetrug begangen hat, sie hat daraufhin den zahlbeleg zugeschickt, wo zu sehen war, das der betrag zwischenzeitlich überwiesen wurde. nun bekam sie gestern eine anklageschrift von der staatsanwaltschaft daürber, man möge das hauptverfahren gegen sie eröffnen, sie ist jetzt total fertig und hat angst das die bewährung widerrufen wird. was soll sie jetzt machen? vor allen dingen steht in der anklageschrift das das geld erst überwiesen wurde nachdem die vorladung bei der polizei kam, das stimmt so nicht, sie hatte das geld bereits 3 wochen fast vor vorladung zurückerstattet. was soll sie jetzt machen? soll sie sich am besten einen anwalt für strafrecht suchen? sie möchte nicht daß die bewährung widerrufen wird, wegen der kinder sie wollte ja keinen betrügen, geld wurde ja zurückerstattet. danke für eure hilfe.
9 Antworten
Die ist aber schon beratungsresistent! Wenn man wegen einer solchen Geschichte bereits unter Bewährung steht, dann sollte man von Internetverkäufen Abstand nehmen. Da hilft es auch nicht, wenn sie jetzt plötzlich an ihre Kinder denkt. An die hat sie beim ersten Vergehen nicht gedacht und anscheinend diesmal auch nicht.
wenn sie etwas schriftliches vorliegen hat das sie dass mit der rückzahlung so vereinbart hat, muss sie doch keine angst haben!?
sie hat jetzt einen anwalt kontaktiert hoffe es geht alles gut für sie, man oh man. aber warum es jetzt zu einer hauptverhandlung kommen soll obwohl schaden längst zurückerstattet? mal schauen was der anwalt sagt.
sie hat ihm das geld aber erst ende mai zurückzahlen können
Hat sich der Käufer damit einverstanden erklärt? Der Betrag hätte ohne Absprache mit dem Käufer umgehend retourniert werden müssen. Oder hat sie ewig nicht zurücküberwiesen und erst auf Drohung des Käufers mit der Polizei retourniert?
Ein Anwalt könnte ihr in dieser Situation noch am ehesten helfen. Die Staatsanwaltschaft wird sie in jedem Fall fragen, weshalb sie das Geld erst so spät zurücküberwiesen hat (wozu sie definitiv nicht berechtigt war). Zudem ist der Schaden nicht per se wiedergutgemacht, nur weil man den angefallenen Vermögensschaden ohne Absprache, dafür aber mit deutlicher Verspätung und außerdem zinslos zurücküberweist.
Hi, also da es ja um die Bewährung geht würde ich raten zur Sicherheit ein Anwalt zu konsultieren. Über die Kosten für die Erstberatung würde ich vorher telefonisch sprechen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Die Freundin sollte definitiv Ihren Zahlungsverkehr nachweisen können. Wie viel zeit ist denn zwischen dem Rücktritt des Käufers und der Rücküberweisung des Geldes vergangen? Eventuell wäre ein klärendes Gespräch mit dem Kunden sinnvoll?
Grüße
ca. 3 wochen bis zur rückzahlung. soll sie sich denn einen anwalt nehmen? sie möchte nicht daß es wieder zu einer verhandlung kommt
Besser wäre es denke ich mal es steh ja was auf dem Spiel.
hallo nochmals, es geht um obige geschichte. meine freundin hatte sich jetzt mittlerweile einen anwalt genommen, der ihr hilft. das komische dabei ist, sie hat einen termin zur hauptverhandlung erhalten im Mai 2016?? also 2 Jahre später und jetzt hat sie mir erzählt, sie hätte wohl gestern ein schreiben der staatsanwaltschaft erhalten und drin steht,daß die
Ermittlungsverfahren im Hinblick auf die zu erwartende Strafe bzw.
Maßregel gemäß §154 Abs. 1 Strafprozessordnung eingestellt werden. was genau bedeutet dies, sie hat erst ende der woche einen termin beim anwalt. von internetverkäufen hat sie schon lange abstand genommen und damit endgültig abgeschlossen.
nein es war nicht so abgesprochen, sie hat es erst am 27.05. überwiesen und die vorladung zur polizei kam am 16.06. - es war ihre schuld daß sie es erst so spät überwiesen hat, aber schaden wurde ja gutgemacht und trotzdem gibt es jetzt einen anklageschrift. sie hat jetzt eine woche zeit, sich zu der anklageschrift zu äußern damit das hauptverfahren gegen sie nicht eröffnet wird. was soll sie jetzt machen? soll sie zu eiem anwalt gehen der kostet aber auch viel geld oder soll sie ihre schuld so eingestehen daß sie das verspätet wieder zurücküberwiesen hat wird das verfahren dann trotzdem eröffnet?