Warenbetrug 2. mal

6 Antworten

Hey,

also ich will ehrlich sein. Es war ziemlich doof, die Ware zu bestellen aber absichtlich nicht zubezahlen. Er ist vorbestraft schon wegen Warenbetrugs so wie ich das verstanden habe. Vielleicht hat er ja Glück und kommt mit Bewährungsauflagen davon aber es kommt auch auf die Höhe des Betruges an. Wenn der Mann so bitter ehrlich ist und bei der Polizei bzw vor Gericht auch noch sagt, dass er absichtlich nicht bezahlt hat, sieht es natürlich schlechter für ihn aus. Ich würde mich an seiner Stelle mal von einem Anwalt beraten lassen. Der kennt sich am Besten damit aus und kann ihn auch besser helfen.

Ich glaube, wenn es jedes Mal bei der ersten Mahnung bleibt kann es ewig so weitergehen. Bei der 2. Mahnung muss man meistens eine extra-Entschaedigung bezahlen und alles ist wieder gut , wenn da nichts passiert kommt irgendwann Inkasso etc. vorbei. Normalerweise kommt auch eine schlechte Bewertung vom Portal und den anderen Nutzern und so wird so einer halt nicht mehr angeschrieben oder gesperrt. In der Regel geht man in den Knast nur wenn man nicht eine Strafe bezahlen kann.

NicolasChamfort  22.11.2012, 14:53

Es ist Anzeige erstattet. Da kann man nichts abwarten.

Steffibabyy 
Beitragsersteller
 22.11.2012, 14:57
@NicolasChamfort

denkst du, er könnte in den knast kommen , oder könnte er nochmals eine geldstrafe bekommen???

Eigentlich gehört er in den Knast und nicht zu deiner Cousine!

Es handelt sich hier schon um krimminelle Energie. Das muß ein Richter entscheiden. Dabei kommt es aber auch darauf an, ob er sich schon mehr zuschulden hat kommen lassen. Ansonsten wird es ne Geldstrafe oder Bewährung. Ich würde mir überlegen, ob ich mit so einem Subjekt zusammen sein möchte.

Die Last für eine Geldstrafe hätte je auch deinen Cousine mitzutragen. Eigentlich unfair, wenn sie nicht daran beteiligt war.

NicolasChamfort  22.11.2012, 14:52

Das ist einfach Unsinn. Eine Geldstrafe hat der zu zahlen, der dazu verurteilt wurde. Niemand sonst.

EquusCaballus  22.11.2012, 14:56
@NicolasChamfort

schon. aber indirekt triffts auch den partner. das heisst, wenn man durch die geldstrafe zu wenig geld hat, um essen zu kaufen, muss der partner dieses für beide bezahlen.

Eine "Anmache" kann ich dir leider nicht ersparen - diese betrifft deine peinliche Rechtschreibung. Das wäre dann hiermit erledigt.

Da dein Mann, oder der Mann deiner Cousine, wiederholt so gehandelt hat, wird die Strafe diesmal saftiger ausfallen. Wenn er Glück hat, wird es wider eine (hohe) Geldstrafe sein. Oder eine Haftstrafe mit Bewährung. So hart urteilt unser Staat ja nicht.

Sollte er eine Eidesstattliche Versicherung ("Offenbarungseid") abgegeben haben, dann DARF er KEINE Geschäfte oder Bestellungen machen - höchstens gegen Vorkasse. Bitte beachten.

Wenn er die Rechnung nicht bezahlt, ist das Zivilrecht und dürfte eigentlich nicht zu einer Anzeige führen?! Am besten bezahlt er die Rechnung, eventuell kann er so das Strafverfahren abwenden, bzw. positiv beeinflussen.