Warenversand - Was gilt als Versandbeleg?
Mich würde mal interessieren, was so als Versandbeleg gilt, wenn Ware "weggekommen" ist.
Ich lade immer die Quittung der des Briefes/Päckchens hoch, wenn unversicherter Versand ausgemacht war.
Reicht das :) ?
4 Antworten
Was soll daran ein Beleg sein? Du hast dann nur einen Beleg, dass Du für etwas bezahlt hast, aber für was, steht nicht dabei.
Hat die Langeweile? Das ist trotzdem problematisch, denn wenn es hart auf hart kommt, wird sie wahrscheinlich nicht aussagen.
Hi,
Alle Quittungen der Post/ DHL sind nichts Wert; damit kann man NICHT beweisen das man was verschickt hat, völlig egal wer da was drauf schreibt.
Einzig und alleine Sendungen mit Sendungsnummern sind als Beweis zu gebrauchen: denn da bekommt man einen Einlieferungsbeleg.
Das draufschreiben des Namens auf eine Quittung (das ist eher ein Witz!) oder gar das hochladen kannst du Dir sparen. Im Streitfall ist das nämlich nichts Wert.
Gruß
So ist es; wenn Käufer unversicherten Versand wählen hast DU keinen Beweis das du verschickt hast. Darum ist es auch immer problematisch... aber eigentlich nur wenn man keinen versichertem Versand angeboten hat und der Käufer mit Paypal gezahlt hat.
Paypal hab ich ja genau deswegen net mehr :D
und wenn die Käufer ausschließlich unversichert versenden haben möchten ? Dann hab ich ja nix anderes als Beweis.
Als Versandbeleg gilt nur die Trackingnummer eines Paketes bzw. Einschreibens, wo man den Weg bis zum Empfänger nachverfolgen kann.
Dein Päckchenbeleg besagt nur, dass Du für diese Summe Briefmarken gekauft hast.
Sind da meisten aber wohl zu geizig für...
Nein, der Name des Empfängers müsste z.B drauf sein
Eine Sendungsnummer
- ein einfacher Beleg, dass du ein Päckchen abgeschickt hast reicht nicht, woher soll man wissen, dass es DAS Päckchen ist?
Könntest du genau so selber geschrieben haben.
Stimmt, mach ich aber net
Man könnte davon ausgehen, deswegen meine ich das.
Name des Empfängers lasse ich eh immer draufschreiben
Die Postbeamtin schreibt immer nochmal den Namen der Käuferin drauf