Anzeige wegen Warenbetrug über 45€. Welche Folgen wird das haben?
Hallo Leute,
Ich habe vor Ca 3 Monaten Spurplatten für 45€ inkl Versand verkauft. Ein paar Tage nach der Zahlung habe ich diese per Hermes versendet. Daraufhin kam auch nichts mehr von dem Käufer. Somit bin ich davon ausgegangen, dass alles geklappt hat! Nun habe ich eine Vorladung bei der Polizei wegen Warenbetrug. Ich habe mir alles dazu rausgesucht aber leider keinen Versandbeleg mehr.
Der Käufer hat über Paypal gezahlt, das Geld werde ich ihm vorher erstatten. Und eine Email habe ich ihm auch schon geschrieben. Mit einer Entschuldungen darüber dass wohl irgendwas nicht geklappt haben muss und dass ich natürlich sofort das Geld erstatte.
Welche Folgen kann das haben? Ich drucke die Rückzahlung und die Email aus für die Vorladung
Ich hatte noch nie so etwas, auch nicht vorbestraft oder sonstiges. Bin 19 Jahre alt.
Danke für die Antworten
3 Antworten
Hallo Bora7,
was das mögliche Strafmaß angeht muss man sich das folgende Gesetz durchlesen:
§ 263 StGB - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Allerdings kannst Du für die Tat nur bestraft werden, wenn Du in der
Absichtgehandelt hast Dir rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Das ist aber gar nicht der Fall gewesen.
Ich an Deiner Stelle würde der Vorladung der Polizei folge leisten und in der Vernehmung das angeben, was Du hier auch angegeben hast.
Das Du den Versandbeleg nicht mehr hast, ist zwar nicht hilfreich, aber auch nicht strafbar.
Wenn Du Deine Aussage gemacht hast, wird die Polizei die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft senden.
Wenn die Staatsanwaltschaft Deiner Aussage glauben schenkt wird sie das Verfahren gegen Dich einstellen, weil Du schlichtweg den Straftatbestand des Betruges nicht erfüllt hast.
Glaubt die Staatsanwaltschaft Dir aber nicht, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit gem. § 153 StPO ein oder
- die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen Auflagen gem. § 153a StPO ein
- Die Staatsanwaltschaft erlässt einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe und lässt diesen von einem Richter absegnen oder
- es wird ein Hauptverfahren angesetzt und Du musst Dich vor einem Richter verantworten.
Schöne Grüße
TheGrow
Wenn du noch das genaue Datum des Versandes weiß, könntest du mal bei hermes nachfragen, ob sie noch was gespeichert haben. Vielleicht kann man darüber ein Beweis bekommen.,
Versandbeleg nicht mehr da....
Sowas hebt man sich auf, bis eine Antwort vom Käufer kommt. Kommt keine -> archivieren.
Naja der Richter hat wenns zur Verurteilung kommt einen Spielraum. Google einfach mal nach "Strafe warenbetrug" oder ähnliches. Ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich... (Frechheit...)