Vorladung Warenbetrug Polizei: Soll ich hingehen?
Hallo! Habe am Freitag eine Vorladung bei der Polizei wegen "Warenbetrugs". Ich würde gerne hingehen und es aufklären da ich die 3 Pakete mittlerweile versendet habe bevor das schreiben rein kam.
Wenn ich hingehe und nur sage dass ich es Verschlampt habe oder sehr spät verschickt habe, ich aber in die Pakete einen Zettel mit E-Mail und Handynummer reingesteckt habe wo die Käufer mich kontaktieren können dass ich zu der Ware noch den Betrag zurück zahle, kann mir doch nichts passieren? Es ist ja die Wahrheit und mehr gibt es nicht zu sagen.
Ich habe keinen Betrug geplant oder in großen Mengen begangen bin umgezogen und habe diese Pakete vergessen.
überall Online steht ich soll am besten NICHT hingehen, ich möchte es aber klären und kann mir auch keinen Anwalt leisten. Ist dass bei so einem Fall ok?
Der Warenwert liegt nicht über 30€.
6 Antworten
Grundsätzlich sind Leute, die bei Ebay oder Amazon darauf setzen, dass Kunden wegen 30 Euro keinen Aufstand machen und die Sache als Lehrgeld verbuchen, ziemlich unangenehme Zeitgenossen oder sogar Betrüger.
Wenn ich allerdings Deinen Anwalt spiele, ist die wichtigste Faustregel: Hingehen zur Polizei. Wenn Du als Beschuldigter vernommen werden sollst, keine Angaben machen außer Name, Geburtsdatum und Adresse. Sonst kannst Du mit den Beamten über das Wetter, über die Fußball-WM, nicht aber über die Betrugsangelegenheit sprechen.
In der Zwischenzeit siehe zu, dass die Ware endlich rausgeht, nimm Kontakt zu den Kunden auf, mach auf krank und "ich bin untröstlich, wie konnte dass passieren"... und hebe um Gottes Willen die Einlieferungsbelege auf.
das siehst du selbst im fernsehen
aus dem Du Dein unerschöpfliches Wissen ziehst
jeder anwalt rät dir, ohne ihn niemals etwas zu sagen
nichts anderes habe ich in meinem 2.Absatz gesagt. Du bist nicht gerade eine Freund der Präzision: Natürlich musst Du bei einer Anhörung als Beschuldigter Angaben zur Person machen, nicht aber zur Sache.
Über Deinen Vorwurf mit der Lüge sehe ich einfach 'mal hinweg. War wohl eine schwere Niederlage, dass Dich die Jungs an der Trinkhalle nicht mehr dort sehen wollen. Da hebst Du halt hier Dein Beinchen,
Bei meinem Anwaltsstammtisch (ja, auch Anwälte trinken^^) würde man, wie der Kommentator schon schrieb, auch raten, nicht hinzugehen.
Dein Rat, dort nichts zur Sache auszusagen, ist zwar völlig richtig. Erfahrungsgemäß haben Menschen, denen fälschlicherweise etwas vorgeworfen wird, den dringenden Wunsch, das "klarzustellen". Der Fragesteller ist ein gutes Beispiel dafür. Das ist eine ganz verständliche Reaktion.
Und genau darum raten Anwälte, gar nicht erst hinzugehen. Muss man ja nicht. Wozu sich einer kommunikativ schwierigen Situation stellen, wenn man sie sogar meiden darf?
Dumme Anmerkungen wie die mit der Trinkhalle lassen deinen Rat allerdings nicht gerade seriös wirken ;)
So ein blödsinn. Warum zur Polizei gehen um dann nur personalangsben zu machen. Anrufen, Termin absagen und nichts anderes würde ich empfehlen !!
Ich habe die Ware ja schon rausgeschickt. Vor einer Woche ca. Heute hab ich dann den Brief gesehen.
Auch wenn hier schon viel steht, es wirkt etwas wirr und ich versuche mich auch mal...
- Du hast die Vorladung aufgehoben? Plus Briefumschlag, auf dem steht, wann sie in der Post lag? Prima.
- Du hast die Pakete versandt, den Postschnipsel dafür aufbewahrt und der hat ein Datum, dass vor der Vorladung lag? Prima.
Schritt 3 ist komplizierter, der hängt nämlich nicht mehr nur von dir ab. Zum einen muss der Anzeigende angeben, dass er die Pakete nun erhielt. Sollte er tun, ist aber unsicher. Zum anderen muss der Polizist, der dich - so du hingehst - vernimmt, alles genau protokollieren, was du sagst. Geschieht selten, weil die das meiste in ihre "Amtssprache" packen - und das sieht dann u.U. sehr, sehr anders aus, als das, was du meintest. Steht es erst mal in den Akten, kriegt man das schwer weg, auch wenn du gute Gründe dafür hast, wieso das so steht und dass du was anderes sagen wolltest. Das ist im Übrigen einer der Gründe, warum Anwälte auch Unschuldige nicht einfach so zur Polizei schicken ;) Zuletzt muss dann, was auch immer passiert, eh noch ein Staatsanwalt, ggf Richter (§170 StPO) drauf schauen, was er von der Sache hält. Betrug (§263 StGB) beginnt mit "Wer in der Absicht...". Die ist bei dir ja eindeutig nicht vorhanden.
Natürlich, mach, was du willst. Aber eine wichtige Frage wäre: Wieso willst du ausgerechnet einem Polizisten, der den Fall so gut wie gar nicht kennt, die Sache "erklären"? Und wieso kannst du, angesichts der sicheren Situation, in der du nach eigenen Aussagen bist, mit dem Erklären nicht warten, bis da jemand kommt, der zuhört und nicht nur protokolliert?
Ich kann mir keinen Anwalt leisten! Dass ist mein Problem. Zudem kenn ich mich nicht aus, ich gehe davon aus dass wenn ich nicht hingehe es sofort weitergeleitet wird ohne dass ich etwas Begründen kann..
Ich hab keine Ahnung welche Strafe WENN auf mich zukommt oder sonstiges.. Das ist es ja. Ich möchte so gerne hingehen und darüber sprechen, ich will nicht noch länger warten.
Ich verstehe deinen Wunsch, das möglichst schnell weg haben zu wollen, durchaus. So geht es Menschen eben einfach, wenn sie fälschlich beschuldigt werden.
Bislang wüsste ich auch nicht, wozu du einen Anwalt brauchst. Im Ernst, eine polizeiliche Vorladung ist erst mal nur ein Zeichen für ein Ermittlungsverfahren. Das sagt noch gar nichts darüber aus, was die Staatsanwaltschaft (die ist zuständig, nicht die Polizei, die sind nur deren "Hilfbeamte") zu dem Fall denkt. Rund 80 Prozent aller Ermittlungsverfahren werden eingestellt, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt (es sei denn, der Beschuldigte ist Polizeibeamter, da liegt die Quote bei 99%, nur mal am Rande ;)).
Was ich sagen will: Beweise werden nicht "schlecht". Du kannst sie gut und gern auch - falls überhaupt noch was passiert - später vorlegen. Niemand darf dir daraus einen Strick drehen, dass du von deinem Recht Gebrauch machst, da nicht hinzugehen.
Was passiert denn jetzt wenn ich jetzt am Freitag nicht hingehen würde, wie verläuft das ganze dann weiter? Wann bekomme ich bescheid, von wem und mit was muss ich dann rechnen falls es nicht fallen gelassen wird?
Es passiert das gleiche, als würdest du hingehen, das ist ja der Witz :) Es geht zur Staatsanwaltschaft. Dort wird eine erste wirkliche Entscheidung gefällt. Variante 1: Sie lassen die Sache fallen, weil zu unbedeutend, die Tatsache, dass das Paket schon versandt wurde, ist ihnen bekannt oder oder... Variante 2: Sie erheben öffentliche Klage. Dann kann a) eine Hauptverhandlung anberaumt werden oder b) ein Strafbefehl ergehen.
Noch vor der Eröffnung der Hauptverhandlung (immer im Falle, dass das überhaupt passiert) hast du eine 10tägige Frist, um die Sache zu erklären und Beweise vorzubringen. Und selbst, wenn du das vertrödelst, könntest du deine Beweise noch in der Hauptverhandlung vorlegen (wie auch - nach einem fristgerechten Einspruch - im Falle des Strafbefehls).
Mist, vergessen: Wenn es eingestellt wird, bekommst du eine Einstellungsverfügung von der Staatsanwaltschaft. Das passiert ca 1/2 Jahr nach dem letzten "Ermittlungsschritt", also für dich nur grob schätzbar. Oft bekommt man die auch gar nicht, obwohl es anders sein sollte.
Und wo müsste ich hin wenn ich diese 10 Tägige Frist habe?
Erst ein Halbes Jahr danach entscheidet sich etwas? was passiert? Oh Gott so lang..
Und was ist denn eine Einstellungsverfügung?
Das ist, wie der Name schon sagt, ein Brief, in dem steht, dass es eingestellt wurde. Ziemlich formlos das Ganze :)
In jedem Brief steht drin, wo du dich mit Rechtsmitteln hinwenden musst. Auch die Fristen werden dort genau genannt (ganz am Ende unter "Rechtsbehelf" z.B.).
Was ist denn eigentlich deine größte Sorge? Bei dem Warenwert und ohne Vorstrafen wäre selbst eine Verurteilung (ja, auch Richter können irren...) höchstens zu Geldstrafe vorstellbar. Und selbst die kann man auf Antrag u.U. in Arbeitsstunden umwandeln lassen, wenn man die anders nicht zahlen kann.
Wie viel könnte bei so was auf mich zukommen?
Ich habe am meisten Angst dass etwas in meinem Führungszeugnis drin steht..
Und das ungewisse ist halt total blöd ich kann überhaupt nicht schlafen, weil ich nicht weis was ich machen soll möchte gerne hin mich rechtfertigen aber auf der anderen Seite auch nicht da mir ja dringend davon abgeraten wird.
Dauert es denn im Normalfall wirklich ein halbes Jahr bis man da bescheid bekommt? oder in welchem Zeitraum wäre das?
Im Führungszeugnis erscheinen Geldstrafen erst ab 91 Tagessätzen. Aber was dabei raus käme, wenn die Sache wirklich blöd liefe, kann dir in dem Verfahrensschritt und ohne Akteneinsicht niemand sagen und selbst mit Akteneinsicht könnte ein Anwalt nur raten. Ohne Vorverurteilungen tippe ich aber drauf, dass nicht mehr als eine Geldstrafe bei raus kommt.
Auch die Frage, wie lange es "normalerweise" dauert, kann ich nicht beantworten. Bestimmt gibt es irgendwo in der Evaluierung der Arbeit bei der Staatsanwaltschaft eine Statistik, aber die ist dann nicht öffentlich. Auch, wenn es dich nicht gerade beruhigen dürfte, bei Leuten über 21 habe ich eher längere Fristen beobachtet.
So bescheiden das klingt, aber das ist nun mal die Funktionsweise eines modernen Rechtsstaates. Alles hat seine Form und man kann darauf vertrauen, dass die Behörden etwas tun. Man kann nur nicht drauf vertrauen, dass es das Richtige, meinetwegen das Gewünschte ist. Ist kein Trost, aber immerhin sind es in der Regel nur vergleichsweise kleine Übel hierzulande, mit denen man sich rumschlagen muss.
Geh zur Polizei und sag ihnen wie es wirklich ist. Die von der Polizei sind keine Unmenschen und wenn du gleich sagst was passiert ist, wirkt sich das für dich eventuell strafmindernd aus. Möglicherweise bekommst du ja auch gar keine Strafe, wenn du gleich zugibst, was du getan hast.
Bei 30,- € hast du sowieso nicht viel zu befürchten, da können die auch einmal ein Auge zudrücken!
ja genau, geht mal alle schön dahin
was anwälte und andere leute sagen, das stimmt auch nicht für 5 pfenning, was dir der mächtige pavyn von der hausfrauen und schülerseite rät, das ist schon richtig
man geht da nie hin, nie, man äußert sich schriftlich über den anwalt oder halt ohne ihn
aber man geht da nicht hin
Aber ich bin 18, habe kein Festes einkommen und der Warenwert liegt nicht über 30€ ausserdem habe ich die Pakete ja mittlerweile Versendet, was die Käufer demnächst auch bestätigen könnten denke ich mal.
Ich kann mir keinen Anwalt leisten.
Deswegen solltest du einfach zur Polizei und mit ihnen REDEN. Das sind auch normale Leute, die einem nichts böses wollen. Man muss nur für das was man angestellt hat gerade stehen.
es ist egal, wie hoch der warenwert ist, es geht um betrug, es geht nicht um irgendetwas zivilrechtliches, sie verdächtigen dich des betruges
und du hast es jetzt ihnen geschickt, weil du angst vor der anzeige hattest, werden sie dir sagen, dein plan war, es zu behalten!
Das sind auch normale Leute, die einem nichts böses wollen.
nein, sie wollen dir etwas böses, sie wollen dich einer straftat überführen
Man muss nur für das was man angestellt hat gerade stehen.
auch das muss man nicht, nur dumme tun es
wenn ich die absicht hätte dafür gerade zu stehen, würde ich wohl kaum straftaten begehen, oder?
wäre unlogisch irgendwie
BRDüberalles ist der einzige der außer mir noch Ahnung hat.
ansonsten hol dir noch Rat bei frag-einen-anwalt.de, da sind auch viele fälle wie deiner aufgeführt wo man sich die fragen der beschuldigten und die antworten der anwälte kostenlos ansehen kann
Ich an deiner Stelle würde auf jeden Fall hingehen, allein schon damit du dich nicht noch verdächtiger machst und um die Sache zu klären!
das ist totaler blödsinn und sogar eine krasse lüge
jeder anwalt rät dir, ohne ihn niemals etwas zu sagen
das siehst du selbst im fernsehen