(Unverschuldeter) Unfall mit 6 Monate altem Auto. Was tun?
Hallo,
vor 2 Minuten kam meine Freundin und bat mich nach unten zum Wagen zu kommen. Kurz vorher war ihr jemand seitlich in den Wagen gefahren (6 Monate alter Polo), die Fahrertür und die Karosserie an der linken Seite ist schon sehr stark beschädigt. Der Polizist meinte wohl (wenn ich sie jetzt richtig verstanden habe), das man einmal gegenrechnen solle ob es sich lohnt den Wagen zum Restwert zu verkaufen und das Geld von der Versicherung in Anspruch zu nehmen um sich einen Neuwagen zulegen zu können. (Hoffe ich habs jetzt richtig wiedergegebent). Wie würdet ihr euch jetzt verhalten oder habt ihr Tipps was man jetzt auf jeden Fall machen sollte?
9 Antworten
Den VW in eine Werkstatt bringen lassen, dort einen Kostenvoranschlag für die evtl. Reparatur geben lassen. Diesen an die gegnerische Versicherung schicken. Dann werden Sie gefragt ob Sie das Fzg. reparieren lassen wollen oder das Geld haben möchten.
Ich würde das Geld nehmen den Wagen zum Restwert verkaufen und mir einen neuen zulegen.
Oder reparieren lassen und den alten Fahren.. ist dann aber halt ein Unfallfahrzeug.
Grüße
der erste Weg is der zur anderen Versicherung, die werden euch schon was vorschlagen, ich würds reparieren lassen,wenn s noch geht
Ab zum Anwalt und lasst euch dort beraten, damit euch alle zustehenden Kosten auch erstattet werden.
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Die Kosten des Anwalts werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.
Der Anwalt erklärt euch auch die weiteren Vorgehensweise, Gutachten erstellen etc.
Anhand des Gutachtens können weitere Schritte geplant werden, vorher zu spekulieren bringt nicht viel.
Das spielt keine Rolle bei einem unverschuldetem Unfall.
Deine Freundin soll den Unfall erst mal der eigenen Versicherung melden. Da kann man sicher auch über den weiteren Verfahrensweg Auskunft geben.
Wenn sie die Geschädigte ist, hat die gegnerische Versicherung für alle entstehenden Kosten aufzukommen. Günstig ist ein Rechtsanwalt, der auf Verkehrs- und Versicherungsrecht spezialisiert ist, denn die gegnerische Versicherung wird ihre Kosten niedrig halten wollen. Die RA-Kosten müssen übrigens auch von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Erst einmal kühlen Kopf bewahren. Dann wer hatte Schuld wenn der Schaden durch jemand anderen Verursacht wurde sich bei der Versicherung desjenigen melden. Dann den Schaden in einer Werkstatt begutachten lassen. Dann sich bei der Versicherung melden und deren Angebot abwarten. Und dann nachrechnen was für einen selbst am günstigsten ist.
Vorsicht, mit dem Anwalt. Wemnn die Versicherung den Schaden gar nicht bestreitet, kannst du u.U. den Anwalt selbst bezahlen.