Fußgänger fast angefahren freiheitsstrafe?

10 Antworten

Halte ich für Blödsinn. Er ist bei Grün gefahren und es gab keinen Unfall. Ich weiß nicht, was man ihm da vorwerfen will. Gut, er hätte anhalten können und fragen, ob ihr was passiert ist. Womöglich geht die Polizei davon aus, dass er hätte überprüfen müssen, ob WIRKLICH nichts passiert ist. Oder die Dame hat ne andere Geschichte erzählt. Ins Gefängnis kommt er dafür aber ganz bestimmt nicht.

Kontra4261 
Beitragsersteller
 21.06.2019, 21:51

Ja das frag ich mich auch !!! Hätte mein vater sie angefahren und sie wäre verletzt gewesen würde ich das ganze noch irgendwo akzeptieren können. Aber so find ich das einfach unlogisch die dame lag nicht mal auf dem boden. Sie ist einfach zur seite gegangen.

FoxundFixy  21.06.2019, 21:48

Man merkt doch, wenn man jemanden anfährt.. Wenn nicht, warum sollte ich dann fragen?

Außerdem ist sie doch bei Rot über die Straße, zählt das alles denn gar nicht?

cas65  21.06.2019, 21:49
@FoxundFixy

Das ist SEINE Darstellung. Du weißt nicht, was SIE erzählt hat.

FoxundFixy  21.06.2019, 21:51
@cas65

Hinter ihm war doch die Polizei, die muß es doch gesehen haben.

Außerdem, wer ist denn so dämlich bei Rot über die Straße zu gehen , wenn Polizei in der Nähe ist?

Nun ja, für eine sachgerechte Einordnung braucht man natürlich auch die Kenntnis der genauen Situation vor Ort - aber eine Freiheitsstrafe wird es nicht geben, da ja niemand verletzt wurde

Kontra4261 
Beitragsersteller
 21.06.2019, 21:57

Ja das denke ich auch

Ist das in dieser situation rechtens ?

Ja, ist es. Wäre er nicht weiter gefahren, dann wäre es nicht so schlimm.

Kontra4261 
Beitragsersteller
 21.06.2019, 21:49

Ja okay das stimmt zwar aber ich meine er hat sie ja nicht schwer verletzt. Sie ist nicht mal hingefallen

Bitterkraut  21.06.2019, 22:00
@Kontra4261

??? Nicht schwer verletzt oder gar nicht verletzt?

Kontra4261 
Beitragsersteller
 21.06.2019, 22:01
@Bitterkraut

Gar nicht

Welcher Straftatbestand wird deinem Vater denn vorgeworfen?

Aus deinen Schilderungen schließe ich, dass es sich eigentlich nur um §315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) handeln kann.

Dieser kann hier aber nicht angewendet werden, da die Voraussetzungen für diesen Straftatbestand nicht erfüllt sind:
- Dein Vater hat nicht grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt.
- Er hat keinen Verstoß begangen, der in Absatz 1 Nr. 2 des §315c StGB aufgelistet ist.

https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html

Dass dein Vater einfach weitergefahren ist, ist ebenfalls keine Straftat. Das wäre es nur dann, wenn es tatsächlich zu einem Unfall gekommen wäre (Unfallflucht).
Er hat sich, wenn überhaupt, nur einer Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr schuldig gemacht, welche allerdings nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit darstellt.

Nehmt euch einen Anwalt, diese Angelegenheit sollte sich ganz schnell erledigen.

Zunächst mal: Eine Freiheitsstrafe halte ich hier für nahezu ausgeschlossen.

Darüber hinaus:

Als es grün wurde und mein vater losfahren wollte tauchte plötzlich eine dame auf, die die strasse überqueren wollte. 

Anhand dieser Aussage muss man wohl davon ausgehen, dass deinem Vater kaum ein Vorwurf gemacht werden kann. Wenn er grün hatte und die Dame die Straße überquert hat, dann muss der Fehler zwangsläufig bei ihr liegen.

Andererseits kennen wir hier natürlich nur deine Schilderung. Wenn sich da also wichtige Details anders abgespielt haben, kann es auch anders aussehen.