Fußgänger fast angefahren freiheitsstrafe?
Hallo es geht um folgendes mein vater war auf dem weg zum Bahnhof und kurz bevor er ankam hielt er an der roten ampel an. Als es grün wurde und mein vater losfahren wollte tauchte plötzlich eine dame auf, die die strasse überqueren wollte. Er hat sie nicht bemerkt und hat die dame FAST angefahren. Die dame schrie ganz laut und ging zur seite. In dem moment stand hinter meinem vater ein polizeiwagen die das natürlich auch mitbekommen haben. Mein vater ist weitergefahren und hat sich auch bei der dame nicht entschuldigt. Die dame hat jetzt aber eine anzeige gegen meinen vater gestellt. Vor einigen tagen musste mein vater zur polizei um aussage zu machen und da meinten der herr das er entweder eine freiheitsstrafe oder geldstrafe bekommt. Jetzt machen wir uns sorgen das er vielleicht ins gefängniss kommt. Ist das in dieser situation rechtens ? Ich meine die dame wurde nicht angefahren und war auch nicht verletzt.
10 Antworten
Halte ich für Blödsinn. Er ist bei Grün gefahren und es gab keinen Unfall. Ich weiß nicht, was man ihm da vorwerfen will. Gut, er hätte anhalten können und fragen, ob ihr was passiert ist. Womöglich geht die Polizei davon aus, dass er hätte überprüfen müssen, ob WIRKLICH nichts passiert ist. Oder die Dame hat ne andere Geschichte erzählt. Ins Gefängnis kommt er dafür aber ganz bestimmt nicht.
Ja das frag ich mich auch !!! Hätte mein vater sie angefahren und sie wäre verletzt gewesen würde ich das ganze noch irgendwo akzeptieren können. Aber so find ich das einfach unlogisch die dame lag nicht mal auf dem boden. Sie ist einfach zur seite gegangen.
Das ist SEINE Darstellung. Du weißt nicht, was SIE erzählt hat.
Hinter ihm war doch die Polizei, die muß es doch gesehen haben.
Außerdem, wer ist denn so dämlich bei Rot über die Straße zu gehen , wenn Polizei in der Nähe ist?
Nun ja, für eine sachgerechte Einordnung braucht man natürlich auch die Kenntnis der genauen Situation vor Ort - aber eine Freiheitsstrafe wird es nicht geben, da ja niemand verletzt wurde
Ja das denke ich auch
Ist das in dieser situation rechtens ?
Ja, ist es. Wäre er nicht weiter gefahren, dann wäre es nicht so schlimm.
Ja okay das stimmt zwar aber ich meine er hat sie ja nicht schwer verletzt. Sie ist nicht mal hingefallen
??? Nicht schwer verletzt oder gar nicht verletzt?
Gar nicht
Welcher Straftatbestand wird deinem Vater denn vorgeworfen?
Aus deinen Schilderungen schließe ich, dass es sich eigentlich nur um §315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) handeln kann.
Dieser kann hier aber nicht angewendet werden, da die Voraussetzungen für diesen Straftatbestand nicht erfüllt sind:
- Dein Vater hat nicht grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt.
- Er hat keinen Verstoß begangen, der in Absatz 1 Nr. 2 des §315c StGB aufgelistet ist.
https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html
Dass dein Vater einfach weitergefahren ist, ist ebenfalls keine Straftat. Das wäre es nur dann, wenn es tatsächlich zu einem Unfall gekommen wäre (Unfallflucht).
Er hat sich, wenn überhaupt, nur einer Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr schuldig gemacht, welche allerdings nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit darstellt.
Nehmt euch einen Anwalt, diese Angelegenheit sollte sich ganz schnell erledigen.
Zunächst mal: Eine Freiheitsstrafe halte ich hier für nahezu ausgeschlossen.
Darüber hinaus:
Als es grün wurde und mein vater losfahren wollte tauchte plötzlich eine dame auf, die die strasse überqueren wollte.
Anhand dieser Aussage muss man wohl davon ausgehen, dass deinem Vater kaum ein Vorwurf gemacht werden kann. Wenn er grün hatte und die Dame die Straße überquert hat, dann muss der Fehler zwangsläufig bei ihr liegen.
Andererseits kennen wir hier natürlich nur deine Schilderung. Wenn sich da also wichtige Details anders abgespielt haben, kann es auch anders aussehen.
Man merkt doch, wenn man jemanden anfährt.. Wenn nicht, warum sollte ich dann fragen?
Außerdem ist sie doch bei Rot über die Straße, zählt das alles denn gar nicht?