Parkplatz Unfall - wer hat Schuld?

8 Antworten

Hallo,

der Fall berührt den §8 StVO.

Nach dieser Regelung gilt grundsätzlich die Rechts vor Links-Regelung.

Diese Regelung gilt auch auf Parkplätzen, da sie nach §8 Abs. 1 S.1 Nr. 1 & 2 StVO NUR bei vorfahrtregelnden Kennzeichenschildern NICHT gilt, sowie auch dann nicht, wenn man aus einem Feld- oder Waldweg kommend auf eine andere Straße gelangt.

Ferner ist noch die Frage offen, ob der, der die Vorfahrt achten muss, auch seine Geschwindigkeit gedrosselt hat, sodass der Voefahrberechtigte klar ein Anhalten erkennen konnte.

Aber auch der ältere Herr war nicht ganz sauber. Er fuhr auf einen Parkplatz, wo sich viele Fußgänger sowie auch Autos befinden, scheinbar zu schnell. Dementsprechend hat er sich dann auch i. S. d. §1 StVO falsch verhalten.

Somit würde ich in diesem Fall eine Teilschuld auf beiden Seiten sehen. Die Polizei zu rufen, wäre in Zukunft IMMER die beste Lösung. Dabei ist es ganz egal, ob man nun die 100 %ige Schuld hat oder nicht.

LG

Kritzelbob234

Alleine aus deiner Schiderung läßt sich die Situation nicht abschätzen. Klar ist, dass der, der von rechts kommt, Vorfahrt hat. Einfach drauf losfahren darf der aber auch nicht.

Unklar ist: Hast du gestanden? Hast du Fotos gemacht?

Welche Bedeutung hat es, wie alt der andere Fahrer ist?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Hikker  30.10.2020, 17:45

Das ist auf einem Parkplatz keineswegs klar!

ronnyarmin  30.10.2020, 17:46
@Hikker

Ich habs mittlerweile auch gelesen.

Fahrer2020 
Beitragsersteller
 30.10.2020, 17:50

Hallo ,

nein ich war am fahren .. Fotos habe ich gemacht ..

Um hier mal mit ein paar Vorurteilen und Falschaussagen aufzuräumen:

Der Parkplatz eines Marktes gehört grundsätzlich zum öffentlichen Verkehrsraum.
Somit gilt dort auch uneingeschränkt die StVO,
selbst wenn darauf nicht explizit hingewiesen wird.

Rechtlich ist es so, das "rechts vor links" nicht automatisch auf solchen Parkplätzen gilt. Das ist nur dann der Fall, wenn es einen eindeutigen Straßen- und Wegecharakter gibt, was aber nur selten der Fall ist. I.d.R. handelt es sich bei solchen Parkplätzen um Mischflächen, Fahrzeug- und Fußgängerverkehr teilen sich also diese Fläche und es gilt §1 StVO Gegenseitige Rücksichtnahme.
Dann darf nur mit Schritttempo gefahren werden, bei Konfliktsituationen muss man sich einigen, es hat aber niemand automatisch mehr Rechte als ein Anderer.

Hier würde es wohl auf eine Schuldteilung hinauslaufen, wobei dem Unfallbeteiligten aber m.M.n. eine größere Schuld als Dir zukommt.
Abschließend kann das aber hier niemand sagen.

Was kannst Du tun?
Zuerst solltest Du Dir mal einen Überblick über Deinen Schaden verschaffen.
Angenommen, Dir käme eine Schuld von 30% zu, dann bekommst Du auch nur maximal 70% Deines Schadens ersetzt. So kannst Du einschätzen, ob sich weitere Schritte lohnen oder nicht.
Denn vor einer Schadenbegleichung steht möglicherweise ein langer Weg, den Du ohne Anwalt kaum bewältigen wirst. Leider kommt der Rat die Polizei zu rufen nun zu spät, das hättest Du aber tun sollen.
Das Beste ist, Du suchst Dir einen Anwalt und lässt Dich von diesem beraten.
Das kostet nicht so viel, dann weißt Du aber mehr, als wir Dir hier sagen können.

Alternativ kannst Du auch Deine Versicherung um Rat fragen und dann Deine Ansprüche bei der Versicherung des Unfallbeteiligten geltend machen.
Wehrt die ab, kannst Du Dich immer noch an einen Anwalt wenden.
Wenn Du das Kennzeichen hast, bekommst Du die Versicherung HIER heraus.

Grundsätzlich gilt auf Parkplätzen Recht vor links. An nahezu allen Parkplätzen ist bei der Einfahrt ein Schild angebracht, auf dem steht das hier die StVO gilt...

Sorry für dich, aber da du dem alten Herren sie Vorfahrt genommen hast, freut sich deine Versicherung über das bezahlen des Unfalls

Fahrer2020 
Beitragsersteller
 30.10.2020, 17:47

Er wollte nichts bezahlt bekommen hat auch keine Daten aufgenommen