Unfall an Rechts-vor-Links-Kreuzung - wer hat schuld?
Ich habe mal eine etwas vielleicht seltsam anmutende Frage:
Ich habe gestern in einer 30-Zone auf jemanden gewartet. dabei habe ich den Verkehr in diesem Gebiet ein wenig beobachtet. Nun ist dort eine Kreuzung, an der Rechts vor Links gilt, an diese Kreuzung fuhr ein Wagen heran, der - m.E. nach - etwas zu schnell war.
Aus der für ihn rechtsliegenden Straße kam ein anderes Fahrzeug, das langsam an die Kreuzung heranfuhr und sich wohl vergewissert hat, dass von rechts kein Fahrzeug kommt und dementsprechend gefahren ist.
Nun musste der von links kommende Wagen doch stark abbremsen und es hätte beinahe gekracht.
Jetzt ist meine Frage:
Wer hätte da Schuld bzw. eine Teilschuld?
Vielen Dank schon einmal für (hilfreiche!) Antworten!
6 Antworten
Wenn der von-links-kommer in den von-rechts-kommer reinfährt hat er die Vorfahrt missachtet und ist Schuld. Besonders wenn er zu schnell war.
In so einem Fall greift wohl nicht mal das Betriebsrisiko als Teilschuld.
Nicht nachweisbar.
Wenn der Vorfahrtbereichtigte nicht extrem gegen sonstige Regeln verstoßen hat (z.B. mit 60 km/h gefahren) dann bekommt er recht.
Gut zu wissen, danke!
bei normalen geschwindigkeiten wird der der von links gekommen ist natürlich Schuld sein. Der von Links kommende hat einen Vorfahrtsverstoß begangen.
Das der von Links kommende wohl auch noch etwas zu schnell war, verstärkt nur noch die Schuld von dem von Links kommenden.
Was wäre wenn ist immer ne "gute" Frage... ;-))
Kann so immer verschieden an, kommt auf die Örtlichkeit an, Zeugen usw...
In der Regel ist das schon so wenn es in ner 30iger Zohne kracht hat jemande seine Sorgfaltspflicht mißachtet. Aber natürlich auch mit welcher beweisbaren Geschwindigkeit beide unterwegs waren, die Straßenverhältnisse, die Tageslichtbedingungen... Was wäre wenn der Hund nicht gesch... hätte...
Alles ist möglich, Schuld, Mitschuld... grundsätzlich rechts vor links...
In der Regel der, der die Vorfahrt missachtet hat aber ich habe auch schon von Fällen gehört wo der Vorfahrtberechtigte Teilschuld bekommen hat weil er seine Vorfahrt durchgesetzt hat obwohl er wusste das es knallen wird. Es gilt ja gegenseitige Rücksichtnahme und wenn der andere nicht aufpasst dann muss man auf seine Vorfahrt verzichten um einen Unfall zu verhindern. Wie man einem sowas nachweisen will, weiß ich aber nicht.
Wenn rechts vor links gilt, dann hat der linksfahrende Schuld. Ist der von rechts kommende jedoch zu schnell trifft ihn eine Teilschuld
Der 07.11.2013 ist aber schon etwas länger her, oder?
Angenommen, der Vorfahrtbereichtigte Fahrer fährt einfach, obwohl er aufgrund der Sorgfaltspflicht auch hätte links schauen müssen, um eventuell einen Unfall zu verhindern. Wie würde da die Schuld aussehen?