Wirtschaftlicher Totalschaden und TÜV?
Hallo,
Hatte Anfang des Jahres 2Unfälle mit meinem Auto; Gutachter stellte einen Wirtschaflichen Totalschaden fest.
Wiederbeschaffungswert 1200€
Restwert 700€
Reparaturkosten 3050€
Hatte da noch 11Monate TÜV und wollte mir anschließend einen neuen Wagen kaufen. Biss in den sauren Apfel und hab die 200€ genommen (Selbstbeteiligung 300€).
Jetzt ist der TÜV abgelaufen diesen Monat und bin am überlegen...
Wenn ich doch noch zum TÜV sollte, sieht der den Totalschaden dem Auto an? Habe nur eine kleine Sache reparieren lassen. Das Auto fährt einwandfrei.
Laut Gutachten folgende Schäden: Fahrertür eingedrückt, ein Kotflügel verworfen, Stoßfänger aus Führungsebene verschoben und gebrochen, Kennzeichen plastisch verformt, Lackschäden Fahrerseite.
Danke für eure Hilfe
7 Antworten
Dass die Karre einen Unfall hatte, kann der Prüfer schon sehen - aber darum geht es nicht. Der TÜV soll den technischen Zustand usw. eines Fahrzeugs beurteilen. Also die einwandfreie Funktion von Lenkung, Bremsen, Beleuchtung usw. - und so was kann auch an einem Auto mit knitterigem Kotflügel und Dellen und Beulen und Kratzern völlig in Ordnung sein - die Optik ist beim TÜV schnuppe. Wenn durch die Schadstellen keine Gefahr für Fußgänger ausgeht (scharfe Kanten o.ä.), und die Karre technisch in Ordnung ist, dann steht einer erfolgreichen Prüfung nichts im Wege. Es kommt eben auf die Technik und die Funktion an - nicht auf die Optik.
Gerade bei Unfallschäden an alten Autos ist die Diagnose ""wirtschaftlicher Totalschaden" schnell eine trügerische: die Instandsetzung beinhaltet eben auch die Wiederherstellung der Optik. Durch Lackieren - und so was ist nicht gerade billig. Ein verbeultes Blechteil erfüllt vielleicht noch seinen Zweck - sieht aber ganz blöd aus. Ein gebrauchtes (oder neues) Blechteil als Ersatz ist technisch ok, aber passt farblich nicht - sieht halt blöd aus. Und wenn man dieses lackieren lässt, dann stimmt die Optik wieder aber der Preisrechnung schnellt arg nach oben... - vielleicht so weit, dass die Schallmauer "wirtschaftlicher Totalschaden" überschritten wird.
Ich bin mir nicht sicher ob du zu 100% verstanden hast was "wirtschaftlicher Totalschaden" bedeutet? Da geht es nur um die wirtschaftliche Sicht. Also Geld. Kosten. Das ist dem TÜV völlig egal. Der hat damit nichts zu tun, gar nichts. "Totalschaden" heißt in diesem Kontext nicht, dass das Auto nicht mehr funktioniert. Das aber wäre, was den TÜV interessieren würde.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden sagt nur aus, dass der Schaden höher als der Wert ist.
Wenn das Auto nicht mehr Verkehrssicher ist durch den Schaden, hättet du auch mit TÜV nicht mehr fahren dürfen.
Wenn das Auto Verkehrssicher ist und du TÜV bekommst, spielt der wirtschaftliche Totalschaden keine Rolle fürs Fahren.
Nur wenn du weitere Schäden am Fahrzeug machst, bekommst du ggf. keine Entschädigungen mehr.
Die Schäden hören sich nicht sehr schlimm an, dass das Auto fahruntüchtig wäre. Wenn soweit alle technischen Sachen ok sind, ab zum TÜV
Der wirtschaftliche Totalschaden ist dem TÜV völlig egal. Solange das Auto noch verkehrstauglich ist (oder du es wieder so hergherichtet hast) darfst du damit fahren und bekommst auch TÜV.