Ist das ungefragte Öffnen der Fahrertür eines anderen Kfz strafbar?
Kurz zum Sachverhalt: Gestern wollte ich ein vor mir fahrendes Auto (innerorts) überholen, weil es aus (meiner Sicht!) zu vorsichtig und langsam gefahren ist. Ohne vorher dicht aufzufahren oder mich anderweitig drängelnd bemerkbar zu machen, setzte ich an einer freien und gut übersichtlichen Stelle zum Überholen an. Als ich schon fast an dem Auto vorbei war, gab dessen Fahrerin plötzlich Gas und wollte mich nicht überholen lassen. Da ich mir grundsätzlich keine "Rennen" liefere, habe ich den Fuß vom Gas genommen und meinen Überholvorgang abgebrochen. Da ich ein solches Verhalten (->nicht überholen lassen) für extrem verkehrsgefährdend halte und mit "selbsternannten Verkehrserziehern" eh auf Kriegsfuß stehe, wollte ich die Verkehrsteilnehmerin an der nächsten roten Ampel auf ihr Verhalten ansprechen. Da sie mir nicht die Tür öffnete und nur stur nach vorne schaute, öffnete ich die Tür einen Spalt, bat um Entschuldigung und wollte von ihr wissen, was diese Aktion vorhin sollte. Daraufhin sprang ein (alkoholisierter) Mitfahrer von der Rückbank aus dem Wagen und schrie mich mehrere Male an, dass ich die Finger von dem Wagen lassen soll (obwohl ich nur die Tür geöffnet hatte und danach den Wagen nicht mehr berührte) und fing an wild gestikulierend und leicht schubsend auf mich einzuwirken. Da packte ich ihn am Kragen und sagte ihm deutlich, dass er mir von der Wäsche bleiben soll. Meine Lebensgefährtin hatte inzwischen unser Auto verlassen und sich beschwichtigend dazwischen gestellt. Da von der inzwischen ausgestiegenen Fahrerin auch nur unqualifiziertes Gekreische kam und ich merkte, dass ein normales Gespräch nicht (mehr) möglich ist, bin ich wieder zurück zu unserem Auto gegangen. Auf die Androhung, dass sie jetzt die Polizei verständigen wolle, habe ich nicht mehr reagiert und bin weiter gefahren.
Schon kurz danach musste ich über surreal wirkende Aktion lachen - um einen herum die Weihnachtsbeleuchtung und man geht unsachlich aufeinander los wie 2 Kampfhähne.
Da weder materieller Schaden entstand, noch geschlagen oder beleidigt wurde (von beiden Seiten), würde mich interessieren, welches Nachspiel diese Aktion haben könnte.
Bitte antwortet nur, wenn ihr Eure Antwort mit Wissen stützen könnt. Für wilde Spekulationen habe ich selbst genug Phantasie. ;-)
7 Antworten
Hallo Gremlin491,
sicherlich war es nicht ganz korrekt einfach ungefragt die Tür eines fremden Autos aufzumachen, aber strafbar ist solch eine Handlung nicht.
So wie Du schreibst, hast Du die Fahrerin ja auch nicht am wegfahren bzw. weiterfahren gehindert, sondern wolltest sie nur fragen, was diese Aktion sollte. Somit liegt auch keine Nötigung vor.
Aber Du hättest die Möglichkeit der Polizei zu melden, dass die Frau Deinen Überholvorgang dadurch verhindert hat, dass sie einfach Gas gegeben hat, während Du neben ihr warst.
In dem Bußgeldbescheid würde dann folgendes stehen.
Tatbestandsnummer: 105142
Tatvorwurf: Sie hinderten einen anderen Verkehrsteilnehmer am Überholen, indem Sie Ihre Geschwindigkeit erhöhten.
Ordnungswidrig nach § 5 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 StVG; 26 BKat
Verwarnungsgeld 30,00 Euro
Da sie sich mit dem Fehlverhalten noch im Bereich des Verwarnungsgeldes und nicht im Bereich des Bußgeldes befindet, wird sie dafür keine Punkte und natürlich auch nicht ihren Führerschein verlieren.
Das wäre das einzige was man zu dem Sachverhalt sagen kann.
Ist also im Grunde genommen eine ärgerliche Sache, die aber bis auf ein Verwarngeld in Höhe von 30,00 Euro seitens der Frau keinerlei rechtliche Konsequenten nach sich ziehen wird.
Schöne Grüße
TheGrow
Hier schreiben viele, dass Du Dich der Nötigung strafbar gemacht hast. Das ist schlichtweg falsch.
Eine Nötigung liegt doch gar nicht vor.
Lest Euch doch erst einmal durch, was eine Nötigung überhaupt ist:
§ 240 StGB Nötigung
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Um den Straftatbestand der Nötigung zu erfüllen, muss also eine der beiden Alternativen vorliegen:
Er muss Gewalt angewendet haben. Hat er Gewalt angewendet? Nein, hat er nicht, denn das Tür aufmachen ist keine Gewalt.
Er muss mit einem empfindlichen Übel gedroht haben. War das Öffnen der Tür und die Frage, was die Aktion sollte ein empfindliches übel? Nein, war es nicht
Hinzu kommt noch, dass die Tat als verwerflich anzusehen ist. Auch das dürfte hier nicht der Fall gewesen sein.
Kann hier also eine Nötigung vorliegen?
Nein, eine Nötigung kann im strafrechtlichen Sinne nicht erfüllt sein, weil die Tatbestandsmerkmale garnicht erfüllt sind.
Soweit ich weiß, ist das eher in den USA eine Straftat.
Wenn da etwas kommen sollte, dann zeige sie doch einfach wegen dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr an. Diese selbst ernannten Verkehrserzieher nerven dermaßen penetrant.
Das sie selbst mit ihren Aktionen viel, viel gefährlicher handeln, ist denen in ihrem 'Gutmenschen-Wahn' gar nicht mehr bewusst.
In den USA wärst du gleich erschossen worden. Jemanden an der Ampel überzeugen zu wollen ist vollkommen sinnlos.
In den USA wäre die Frau gleich beim Verhindern des Überholmanövers mit der Absicht, mich in den Gegenverkehr zu drängen und einen Massenunfall zu verursachen, erschossen worden.
Da hätte ich nicht einmal mehr aussteigen müssen. ;-))
P.S.: Ich liebe solch unqualifizierten Antworten!!! : /
Korrekt wäre gewesen: eine Anzeige bei der Polizeit, mit Kennzeichen, Uhrzeit, Tathergang, Zeugen.
Falsch war: fremdes Eigentum ungefragt zu berühren, einzudringen und quasi damit/dadurch das "Hausrecht" des Anderen zu brechen.
Da gebe ich Dir Recht. Mich interessiert aber, ob und welche Konsequenzen diese Aktion hat - so wie sie geschehen ist - und nicht wie sie besser hätte ablaufen können. ;-)
Es hat keine Konsequenzen solange du sie nicht beleidigt oder tätlich angegriffen hast.
Hätte ich persönlich als Bedrohung aufgefasst, wenn ein wildfremder Mann meine Autotür öffnet... ich hätte umgehend die Polizei gerufen, tut mir leid
So ist es offensichtlich geschehen. :-) Aber ich habe ja nicht ohne Grund das Gespräch gesucht und das (akute!) Beschleunigen um den Abbruch des Überholmanövers zu unterbinden ist doch extrem gefährlich und eine Art Nötigung. Hat man da nicht das Recht, den anderen Verkehrsteilnehmer zur Rede zu stellen?
da du kein Polizist bist, hast du leider nicht das Recht dazu. Da wir hier nur deine Version der Geschichte kennen, kann ich nicht beurteilen, inwiefern dein Verhalten gerechtfertigt war, aber da du selber durch deine Aktion den Verkehr gefährdet hast, finde ich nicht, dass du dich hier auf ein moralisches Podest stellen solltest.
Mich hätte es gefreut, wenn Du versucht hättest, meine Frage zu beantworten. Und wenn Du schon nur emotional antwortest bzw. kommentierst, dann möchte ich Dich aber darum bitten, den kompletten Sachverhalt zu beachten - und nicht nur mein Öffnen der Autotür, welches ich gar nicht als korrektes Verhalten darstellen will / wollte.
ich habe versucht, deine Frage zu beantworten. Und weiter unten habe ich versucht, das Verhalten der Frau einzubeziehen. Dass es nicht das ist, was du hören wolltest, ist nicht mein Problem
Ok - dann zeig mir die Stelle, wo Du darauf geantwortet hast, ob das Öffnen der Fahrertür eines fremden Autos strafbar ist. Ich finde nur Kommentare wie Du das persönlich empfindest oder selbst reagieren würdest. Das beantwortet aber in nicht die Frage.
Das ist doch 'mal eine sachliche Antwort - vielen Dank! :-)