Ist das ungefragte Öffnen der Fahrertür eines anderen Kfz strafbar?

7 Antworten

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Hallo Gremlin491,

sicherlich war es nicht ganz korrekt einfach ungefragt die Tür eines fremden Autos aufzumachen, aber strafbar ist solch eine Handlung nicht.

So wie Du schreibst, hast Du die Fahrerin ja auch nicht am wegfahren bzw. weiterfahren gehindert, sondern wolltest sie nur fragen, was diese Aktion sollte. Somit liegt auch keine Nötigung vor.

Aber Du hättest die Möglichkeit der Polizei zu melden, dass die Frau Deinen Überholvorgang dadurch verhindert hat, dass sie einfach Gas gegeben hat, während Du neben ihr warst.

In dem Bußgeldbescheid würde dann folgendes stehen.


Tatbestandsnummer: 105142

Tatvorwurf: Sie hinderten einen anderen Verkehrsteilnehmer am Überholen, indem Sie Ihre Geschwindigkeit erhöhten.

Ordnungswidrig nach § 5 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 StVG; 26 BKat

Verwarnungsgeld 30,00 Euro


Da sie sich mit dem Fehlverhalten noch im Bereich des Verwarnungsgeldes und nicht im Bereich des Bußgeldes befindet, wird sie dafür keine Punkte und natürlich auch nicht ihren Führerschein verlieren.

Das wäre das einzige was man zu dem Sachverhalt sagen kann.

Ist also im Grunde genommen eine ärgerliche Sache, die aber bis auf ein Verwarngeld in Höhe von 30,00 Euro seitens der Frau keinerlei rechtliche Konsequenten nach sich ziehen wird.

Schöne Grüße
TheGrow

Gremlin491 
Beitragsersteller
 03.12.2013, 08:56

Das ist doch 'mal eine sachliche Antwort - vielen Dank! :-)

TheGrow  03.12.2013, 09:14
@Gremlin491

Hier schreiben viele, dass Du Dich der Nötigung strafbar gemacht hast. Das ist schlichtweg falsch.

Eine Nötigung liegt doch gar nicht vor.

Lest Euch doch erst einmal durch, was eine Nötigung überhaupt ist:


§ 240 StGB Nötigung

  1. Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  2. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.


Um den Straftatbestand der Nötigung zu erfüllen, muss also eine der beiden Alternativen vorliegen:

  1. Er muss Gewalt angewendet haben. Hat er Gewalt angewendet? Nein, hat er nicht, denn das Tür aufmachen ist keine Gewalt.

  2. Er muss mit einem empfindlichen Übel gedroht haben. War das Öffnen der Tür und die Frage, was die Aktion sollte ein empfindliches übel? Nein, war es nicht

Hinzu kommt noch, dass die Tat als verwerflich anzusehen ist. Auch das dürfte hier nicht der Fall gewesen sein.

Kann hier also eine Nötigung vorliegen?

Nein, eine Nötigung kann im strafrechtlichen Sinne nicht erfüllt sein, weil die Tatbestandsmerkmale garnicht erfüllt sind.

Soweit ich weiß, ist das eher in den USA eine Straftat.

Wenn da etwas kommen sollte, dann zeige sie doch einfach wegen dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr an. Diese selbst ernannten Verkehrserzieher nerven dermaßen penetrant.

Das sie selbst mit ihren Aktionen viel, viel gefährlicher handeln, ist denen in ihrem 'Gutmenschen-Wahn' gar nicht mehr bewusst.

In den USA wärst du gleich erschossen worden. Jemanden an der Ampel überzeugen zu wollen ist vollkommen sinnlos.

Gremlin491 
Beitragsersteller
 03.12.2013, 09:03

In den USA wäre die Frau gleich beim Verhindern des Überholmanövers mit der Absicht, mich in den Gegenverkehr zu drängen und einen Massenunfall zu verursachen, erschossen worden.

Da hätte ich nicht einmal mehr aussteigen müssen. ;-))

P.S.: Ich liebe solch unqualifizierten Antworten!!! : /

Korrekt wäre gewesen: eine Anzeige bei der Polizeit, mit Kennzeichen, Uhrzeit, Tathergang, Zeugen.

Falsch war: fremdes Eigentum ungefragt zu berühren, einzudringen und quasi damit/dadurch das "Hausrecht" des Anderen zu brechen.

Gremlin491 
Beitragsersteller
 03.12.2013, 08:54

Da gebe ich Dir Recht. Mich interessiert aber, ob und welche Konsequenzen diese Aktion hat - so wie sie geschehen ist - und nicht wie sie besser hätte ablaufen können. ;-)

Anton96  03.12.2013, 11:54
@Gremlin491

Es hat keine Konsequenzen solange du sie nicht beleidigt oder tätlich angegriffen hast.

Hätte ich persönlich als Bedrohung aufgefasst, wenn ein wildfremder Mann meine Autotür öffnet... ich hätte umgehend die Polizei gerufen, tut mir leid

Gremlin491 
Beitragsersteller
 03.12.2013, 08:44

So ist es offensichtlich geschehen. :-) Aber ich habe ja nicht ohne Grund das Gespräch gesucht und das (akute!) Beschleunigen um den Abbruch des Überholmanövers zu unterbinden ist doch extrem gefährlich und eine Art Nötigung. Hat man da nicht das Recht, den anderen Verkehrsteilnehmer zur Rede zu stellen?

Mewchen  03.12.2013, 21:13
@Gremlin491

da du kein Polizist bist, hast du leider nicht das Recht dazu. Da wir hier nur deine Version der Geschichte kennen, kann ich nicht beurteilen, inwiefern dein Verhalten gerechtfertigt war, aber da du selber durch deine Aktion den Verkehr gefährdet hast, finde ich nicht, dass du dich hier auf ein moralisches Podest stellen solltest.

Gremlin491 
Beitragsersteller
 05.12.2013, 07:16
@Mewchen

Mich hätte es gefreut, wenn Du versucht hättest, meine Frage zu beantworten. Und wenn Du schon nur emotional antwortest bzw. kommentierst, dann möchte ich Dich aber darum bitten, den kompletten Sachverhalt zu beachten - und nicht nur mein Öffnen der Autotür, welches ich gar nicht als korrektes Verhalten darstellen will / wollte.

Mewchen  05.12.2013, 14:56
@Gremlin491

ich habe versucht, deine Frage zu beantworten. Und weiter unten habe ich versucht, das Verhalten der Frau einzubeziehen. Dass es nicht das ist, was du hören wolltest, ist nicht mein Problem

Gremlin491 
Beitragsersteller
 06.12.2013, 07:01
@Mewchen

Ok - dann zeig mir die Stelle, wo Du darauf geantwortet hast, ob das Öffnen der Fahrertür eines fremden Autos strafbar ist. Ich finde nur Kommentare wie Du das persönlich empfindest oder selbst reagieren würdest. Das beantwortet aber in nicht die Frage.