Strafe als minderjähriger im Autounfall?
Hey, ich habe letzte Nacht den Wagen meiner Mutter geklaut. Ich habe einen besoffenen Freund nachhause gefahren und wollte dann den Wagen nachhause fahren. Ich bin 17 und war mit 1,35 Promille leicht angehaucht und hatte mir 2-3 Züge am Joint gegönnt. Als ich aufm Rückweg war fuhr ich ohne Licht. Einer streife ist das aufgefallen und hat direkt hinter mir das "stop" Signal gegeben. Ich war derbe panisch und habe das Gaspedal durch gedrückt. ca 100m weiter hing ich mit dem wagen an einem Baum und habe ein Verkehrsschild umgefahren. Der wagen hat Totalschaden. Ich saß 3 Stunden bei der Polizei und wurde dann abgeholt nachdem Blut entnommen wurde. Also, Diebstahl - (Auto meiner Mutter) Minderjährig ohne Führerschein, Drogen und Alkoholmissbrauch Unfall mit Totalschaden.
Welche Strafe habe ich zu erwarten? Also wie lange keinen Führerschein, wie hoch ist die Geldstrafe ca? Oder da ich Minderjährig bin besteht die Möglichkeit Sozialstunden zu leisten? Bitte bitte um hilfe!
6 Antworten
das kann dir unter Umständen eine Einweisung einbringen.
Zwangseinweisungen erfolgen bei anders nicht abwendbarer akuter Gefahr, dass Dritte zu Schaden kommen. Dies kann der Fall sein, wenn Personen durch krankhafte Verkennung angegriffen werden, der Betroffene unkontrolliert am Straßenverkehr teilnimmt oder massiv andere öffentliche Rechtsgüter gefährdet.<
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringung#Fremdgef.C3.A4hrdung
Abgesehen von den Kosten für Einsatz von Polizei und Schäden an Flur und Sache. Die Versicherung wird da wohl auch nichts zahlen...
Egal ob nun Troll oder nicht, hoffentlich lesen das mal andere und lassen sich von sowas abschrecken, bevor es zu einem solchen oder ähnlichen Fall kommt. Ich wunder mich immer wieder, dass Jugendlich wie Du meinen, man wäre mit 1,35 Promille angehaucht und schreibt es so, als wäre man noch stolz auf das geschehene. Das ist, wenn Du kein Alkoholiker bist, hacke voll. Dazu kommt der Joint, der die Wirkung noch verstärkt. Ich bezweifel mal ganz ehrlich, dass Du in dem Zustand überhaupt noch in der Lage warst gerade zu fahren, denn mit 17 hat man keine Langjährige Fahrpraxis. Wer mir jetzt leid tut ist deine Mutter.
Da Du Strafmündig bist, hast Du als erstes für die Straftat voll einzustehen. Allerdings wird es vor dem Jugendgericht verhandelt. Wenn Du vorher keine Vergehen auf der Liste hast, dann wirst Du wohl ohne Jugendarrest davon kommen, wohl aber mit einer Bewährungsstrafe rechnen müssen. Sozialstunden wird es auch noch geben. Aber da Du alles so locker beschrieben hast, wirst Du jetzt auch mal schön locker warten können, bis der Richter gesprochen hat.
ganz schön krass, was du abgezogen hast. vielleicht kommst du auch in die Jugend-Anstalt! Geldstrafe wäre viel zu wenig! Geh doch zum Anwalt, der kann dir genaueres sagen!
danke für die hilfe. Ich werde wohl eine harte strafe bekommen. da muss ich jetzt durch..
Mit 1,35 Promille bist du nicht leicht angehaucht, sonder betrunken und eine Gefahr für dich und andere. Hast du ja selber gemerkt. Tolle Leistung.
Geh zum Anwalt, der weiss am besten Bescheid, was du zu erwarten hast. Und berät dich auch in Hinblick auf die Verhandlung.
Mit Sozialstunden kommst du nicht davon. Deinen Führerschein kannst du erst mal für ein paar Jahre abschreiben. Auch für deine Mutter wird es teuer, denn die Versicherung holt sich mit Sicherheit einen Teil des Geldes zurück.
Ich auch nicht. Und ich bin mir auch nicht sicher ob ich die Geschichte glauben soll.
Aber so "Becheuerte" Leute gibt es immer wieder.
Ich finde die Strafe kann nicht hoch genug sein.
Aber vermutlich ist sie das nicht.
ich verstehe nicht, wie man nur so "bescheuert" sein kann und sowas abzieht...