Unverschlossenes Hoftor als Abmahnungsgrund?

4 Antworten

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Eine Ermahnung zum Verschließen des Hoftores muß schon aus versicherungsrechtlichem Grund sein. Ob das Tor abschließbar ist, muß mich als Mieter nicht interessieren. Es ist wahrscheinlich kein Verstoß gegen die Hausordnung, aber evtl. eine Ignoranz der Platz oder Nutzerordnung, da es sich vieleicht um allgemeine Stellflächen handelt.

maunz2011 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 20:11

Auf dem Hof sind die Garagen und PKW Stellplätze. Das Tor stand wenn dann für eine halbe Stunde offen wo wir genau wußten das der ander egleich von der Arbeit kommt. Danach haben wir es zugemacht.

Gismau  10.10.2012, 20:17
@maunz2011

Eine halbe Stunde ist einfach zu lang. Wenn du mit deinem Auto zu Kiosk fährst und hältst dich dich da nur 2 Min. auf, und das Auto ist weg weil du den Schlüssel sitzen lassen hast, bezahlt die Vers. auch nicht.

Wenn das so in der Hausordnung steht, ist das logischerweise auch ein Grund für eine Abmahnung...

Birne56  10.10.2012, 20:03

Ist aber überhaupt nicht zulässig. Zumindest dann nicht, wenn ich die Tür dann nicht mehr öffnen kann. Ein Fluchtweg hat frei zu sein.

MosqitoKiller  10.10.2012, 20:06
@Birne56

Natürlich ist das zulässig, wenn auch nicht sinnvoll. Es gibt keine Vorschrift, die das verbietet...

Ich persönlich würde NIE eine Haustür verschließen, da ich im Falle eines Brandes sicherlich zuletzt an einen Schlüssel denken würde, und somit der Fluchtweg abgesperrt wäre. Das habe ich vor Jahren auch genauso einem Vermieter mal gesagt - und danach hat er nie mehr drauf bestanden, daß die Tür verschlossen werden muß.

Gismau  10.10.2012, 20:05

Das funktioniert aber nur dann, wenn wegen der Sicherheit der Haustürschlüssel stecken bleibt und dann quer, nicht senkrecht, sonst kann er raus gestoßen werden.

maunz2011 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 19:54

Das haben wir in meinem alten Haus auch so gehandhabt! Genau aus dem Grund!

diewildeHilde  10.10.2012, 20:03
@maunz2011

Ich lasse bei mir innen keinen Schlüssel stecken, da ich kleine Kinder habe, die mir den fein abbrechen würden womöglich - und dann kommt gar keiner mehr raus. Ich fang auch nicht bei starkem Rauch während eines Feuers an, nen Schlüssel im Schloss zu suchen und bin dann noch hektisch und hab die Kids auf dem Arm - da renn ich einfach raus und fertig.

Birne56  10.10.2012, 20:07
@diewildeHilde

Ja. Da gibt es auch gar nichts zu diskutieren. Im Versicherungsfall (Brandfall mit Personenschaden wär der Vermieter/Verwalter auch dran. Und zwar dann gleich strafrechtlich, wenn so eine Regelung bekannt würde.

turalo  10.10.2012, 19:54

Den Schlüssel läßt man innen stecken.

Bei uns wird die Haustüre abends verschlossen, wir leben im eigenen Haus.

Im Mehrfamilienhaus, wo ich die Verwaltung mache, muß die Hauseingangstür abends abgeschlossen werden.

Birne56  10.10.2012, 19:59
@turalo

Da würdest du vor Gericht sehr schön verlieren. Zumal das extrem gefährlich ist, weil du Fluchtwege verriegelst. Das geht nur, wenn ich die Tür von innen trotz Abschließens öffnen kann.

Gismau  10.10.2012, 20:11
@Birne56

Deswegen soll doch der Schlüssel von innen stecken bleiben. Also Birne56 jetzt bin ich aber langsam so`n bisken enttäuscht von dich.

Ja, das ist ein Grund für eine Abmahnung. Es ist ja auch ein Grund für die Versicherung, im Falle eines Einbruchdiebstahles, nicht zu zahlen.

Birne56  10.10.2012, 19:58

Blödsinn. Ein nicht verschließbares Gartentor ist versicherungstechnisch vollkommen irrelevant.

Gismau  10.10.2012, 20:02
@Birne56

Es ist kein Gartentor Birne56!

Birne56  10.10.2012, 20:04
@Gismau

Es ist ein Gartentor. Es wurde bloss ein anderes Wort dafür benutzt:

Hoftor

Würde aber auch gar keine Rolle spielen, was es ist, denn es ist nicht abschließbar und daher für den Versicherungsfall irrelevant.

Gismau  10.10.2012, 20:09
@Birne56

Ein Gartentor heißt auch im Ruhrgebiet nicht Hoftor. Der Unterschiede ist: Im Hof können Autos stehen und im Garten der Spargel. Birne56, du musst aber auch ein bisschen mehr lesen.

MosqitoKiller  10.10.2012, 20:09
@Birne56

Ich habe keine Ahnung, was Du hier so alles rein interpretierst, aber hier steht "Hoftor", und nicht "Gartentor". Und ein Hoftor ist z.B. ein ca. 1,80 Meter hohes Tor, das nicht einfach so überwunden werden kann. Selbst wenn dieses nicht verschließbar ist, so bildet es auch so bereits optisch einen wirksamen Schutz...

maunz2011 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 20:14
@MosqitoKiller

über das kann man auch drüberklettern...ca 1.50 hoch

maunz2011 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 19:56

Auch wenn das Tor gar nicht verschlossen werden kann und es nur zugeschoben ist??? Es war max. für eine halbe Stunde offen, weil wir beide spät arbeiten und erst nach 22 Uhr nach Hause kommen. Dann wurde es natürlich zugemacht!