Darf ein Schulleiter den Haupteingang der Schule von 8 Uhr bis 12 Uhr verschließen?
Habe eine chronisch kranke Tochter von 7 Jahren mit Diabetes und zudem Herzkrank (OP steht demnächst an). Unser Schulleiter hat das damit argumentiert, dass Fremde die Schule als Abkürzung Richtung Stadt benutzen weil wir zwei Eingänge an dieser Schule haben. Richtung Schulhof befindet sich der zweite Eingang zur Schule. Der Schulhof ist zudem mit zwei weiteren Toren verschlossen. Meine Tochter besucht die zweite Klasse und ich habe im ersten Jahr noch nie jemanden dort ein- und ausgehen gesehen. Ich bin jeden Tag vor und nach den Pausen in der Schule wegen dem Spritzen von Insulin und der anderen Medikamente die meine Tochter regelmäßig einnehmen muss! Freitag habe ich kein Zugang zu der Schule gehabt. Ich habe mehrfach geklingelt und vergeblich angerufen. Somit konnte ich meiner Tochter weder das Insulin verabreichen noch die anderen Medikamente! Der Hausmeister hat mir ebenfalls die Tür nicht geöffnet obwohl die Krankengeschichte meiner Tochter mehr als nur bekannt sind! Zudem haben wir auch Kinder mit Behinderung (geistiger Behinderung, Autisten usw.) an dieser Schule! Im Notfall können wir Eltern nicht entsprechend reagieren weil die Schule verschlossen ist! Auf Anfragen beim Jugendamt und bei der Polizei haben mir beide unabhängig voneinander bestätigt, dass die Schule keinesfalls verschlossen sein darf und gerade wenn diese Schule Inklusion groß schreibt, muss in Notfällen die Tür für Rettungskräfte, Feuerwehr zugänglich sein! Die Sekretärin widerspricht dem und beruht sich auf die Entscheidung des Schulleiters, dass die Schulen verschlossen bleibt in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr! Darf er das?
6 Antworten
Ich würde an deiner Stelle einfach mal das Gespräch mit dem Schulleiter suchen und ihm sagen, dass das so nicht weitergehen kann. Falls er sich nicht auf dich einlässt kannst du ja noch einmal zur Ploizei gehen und mit denen reden, dass sie was unternehmen sollen. Eine Frage habe ich allerdings noch: Warum nimmst du nicht einfach den anderen Eingang?!
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten! Zunächst möchte ich hier nochmal betonen, dass beide Eingänge (sowohl Haupteingang als auch des Schulgeländes Richtung Pausenhof) verschlossen sind! Ich bin auch nicht die einzige Mutter mit besonderer medizinischer Betreuung (insgesamt 30 Kinder an dieser Grundschule sind von betroffen). Das Thema Inklusion bekommen wir hautnah seit einem Jahr mit! Es gibt geistig behinderte Kinder, Autisten, Kinder mit Herzerkrankungen, Kinder mit ADS, Diabetiker usw. Alle diese Kinder sind auf entsprechende Medikation angewiesen! Das betrifft Kinder die zur Zeit die erste und zweite Klasse besuchen. Das heißt, für Insulin fehlt einfach noch das Zahlenverständnis und somit kann meine Tochter bei einem Blutzuckerwert von 289 nicht "rechnen" wie viel Einheiten Insulin gespritzt werden. Meine Tochter besucht die zweite Klasse. Zur Zeit wird bis 100 gerechnet wobei alle differenziert arbeiten da es anders nicht machbar ist. Soviel zum Thema Inklusion. Die Rahmenbedingungen und das Fachpersonal fehlt! Es gibt die 1a. 1b, 1c, 2a und 2b mit je 20 bis 22 Schülern und insgesamt 30 Kinder mit Behinderung und nur 2 Sonderpädagogen zu den Klassenlehrer! Der Schulleiter/die Schulleiterin besteht weiterhin auf die verschlossenen Türen und ich war bereits bei einem Rechtsanwalt für Schulrecht! Und siehe da, die Türen dürfen keinesfalls verschlossen bleiben gerade weil diese Schule Inklusion anbietet. Ich kann auch nicht ein Krankenhaus schließen weil Spaziergänger das Krankenhaus als Abkürzung benutzen um ihr Ziel zu erreichen und somit dem Rettungswagen oder Feuerwehr den Zugang verwehren bzw. entsprechend spät reagieren. Hier geht es um Menschenleben! Meine Tochter habe ich nun mehrfach von der Schule mit lebensgefährlichen Werten von 289 bis 340 geholt! Das akzeptiere ich nicht! Wir haben 70 Unterschriften gesammelt und 34 Eltern waren mit mir beim Rechtsanwalt! Ich akzeptiere die Aussagen des Schulleiters/der Schulleiterin in keinster Weise und werde mit den Eltern entsprechend vorgehen! Notfalls auch über Presse! Wenn man sich als Schulleiter hinstellt und Inklusion so hoch in den Himmel hebt, aber tatsächlich katastrophale Zustände erkennbar sind und darüberhinaus die Gesundheit/Krankheit der Kinder vergessen oder bewusst untergraben werden, muss ich als verantwortungsvolle Mutter zum Wohle meines Kindes und zum Wohle der behinderten Kinder reagieren! Es gibt nicht eine einzige nachvollziehbare und begründete Erklärung warum man uns Eltern den Zugang während der Schulzeit zwecks Verabreichung von Medikamenten, verwehrt. Insulin ist lebensnotwendig sowie für andere Kinder die Medikamente die sie für ihre Krankheiten/Behinderung benötigen. Hier gibt es eine medizinische, dringende Notwendigkeit die auch dem Schulleiter/der Schulleiterin nicht unbekannt sind! Denn bei der Anmeldung von kranken oder behinderten Kindern werden entsprechend schriftliche Angaben gemacht mit entsprechenden Unterlagen von Kinderärzten, Krankenhäusern, Therapeuten, Psychologen und so weiter, auch was die Medikation betrifft! Wir werden ein Beratungsgespräch mit einem Richter, Beamten und Feuerwehr beanspruchen samt dieser 34 Eltern! Ich lasse nicht zu, dass mit Menschenleben gespielt wird! Das akzeptiere ich nicht mal in meinem Umfeld, Arbeitsplatz usw. Kranke und behinderte Menschen haben ein Recht auf ein würdevolles Leben! Und Kinder erst recht! Die Medikamente sind für diese Kinder so wichtig wie das Essen und Trinken! Natürlich müssen Kinder geschützt werden! Aber dabei darf man nicht die Schwächeren, chronisch kranken und Kinder mit Behinderung vergessen! Kinder die stets auf Medikation angewiesen sind!
Wie kann er das wenn die verschlossen sind?
Prinzipiell hat der Direktor natürlich Hausrecht. In einem medizinisch begründeten Einzelfall muss er jedoch für eine Ausnahme sorgen. Da es hier eine medizinische, dringende Notwendigkeit gibt, lässt sich das sicher per einstweiliger Verfügung durchsetzen bis in der Sache endgültig entschieden wurde.
Es handelt sich hier um meine Meinung und keine wie auch immer geartete Rechtsberatung.
Vielen Dank für Ihre sehr hilfreiche Antwort! Genauso hat auch unser Rechtsanwalt argumentiert! Diese Schule bietet Inklusion an und ist somit auch eine Förderschule für behinderten Kinder, chronisch kranken Kinder, Autisten, Kinder mit ADS und geistig behinderte Kinder (unter anderem) Diabetiker haben auch einen Behindertenausweis von 50%. Es gibt an dieser Schule viele Kinder die auf Medikamente angewiesen sind! Bei der Anmeldung muss ich als Mutter diese Angaben auch machen und belegen weil sie lebensnotwendig sind für mein Kind! Die Polizei und die Feuerwehr haben ähnlich wie Sie argumentiert! Ich werde sicherlich noch ein Schreiben an die Schulleitung abfassen und mich auf die Aussagen des Rechtsanwalt berufen. Wenn alle Stricke reißen, muss ich den rechtlichen Weg gehen! Aber dann mit allem drum und dran! Ich habe bereits zwei Söhne im Alter von 23 und 22! Beide Studenten! Ich selber komme auch aus der Pflege mit dem Schwerpunkt Diabetes! Mein 22 jähriger Sohn ist ebenfalls Diabetiker (seit seinem 2 Lebensjahr) und es gab nie Probleme in der Schule wegen der Medikation im ersten und zweitem Schuljahr! Im Gegenteil! Ab der dritten Klasse hatte mein Sohn das Zahlenverständnis und konnte selber Insulin spritzen! Allerdings haben beide eine andere Grundschule besucht! Herzlichen Dank nochmal für Ihre sehr hilfreiche Antwort!
Der Schulleiter hat das Hausrecht und kann bestimmen wen er wann rein läßt. Aus Brandschutzgründen muß die Tür dann allerdings auch von innen zu öffnen sein. Streng genommen hast du als Elternteil kein Zutritt zur Schule so lange du kein offizieller Betreuer/in deriner Tochter bist. Dann muß jemand anderes die Betreuung deiner Tochter übernehmen. Deine Tochter muß ja nicht in jeder Pause Insulin spritzen, außerdem muß sie lernen selbst damit um zu gehen. Wie soll sie sonst selbstständig werden? Du solltes deiner Tochter mehr zutrauen, auch wenn es dir schwer fällt los zu lassen.
Ich bin 6 fache Mutter und habe zwei Söhne im Alter von 23 und 22! Der 22 jährige ist ebenfalls Diabetiker (mit 2 Jahren)! Beide studieren und sind bereits ausgezogen! Ein Kind im 2. Schuljahr hat noch nicht das Zahlenverständnis um entsprechend Insulin zu spritzen! Ich selber komme aus der Pflege mit dem Schwerpunkt Diabetes! Ich arbeite seit vielen Jahren mit Diabetologen und meinen zwei Kindern die an Diabetes erkrankt sind! Die Kinder bewegen sich zur Zeit im Hunderter Bereich im Fach Mathe! Wenn ein Kind einen Wert von mehr als 180, 200,300 etc. hat muss es auch wissen wie viel Einheiten Insulin es spritzen kann! Zudem ist mein Kind auch Herzkrank und wird entsprechend medizinisch versorgt! Mein Kind ist mehr als nur selbstständig! Sie hat mehr als 3 Jahre im Krankenhaus verbracht! Und es grenzt an einem Wunder, dass sie die Schule besuchen kann bei all den anderen Krankheiten die sie zusätzlich hat! Und sie ist richtig gut in der Schule! Wir erfreuen uns an ihrer Entwicklung und lassen ganz sicher nicht zu, dass man ihr Schaden zufügt! Gesundheit ist unbezahlbar! Ich bin zudem berufstätig und stehe mitten im Leben! Ich bin keine 20! Ich habe einen Erziehungsauftrag der sich irgendwann dem Ende neigt! Irgendwann muss man los lassen! Das ist der Verlauf des Lebens! Hier sprechen wir von einem chronisch krankem Kind mit Behinderung! Und sie ist auf Hilfen anderer angewiesen! Zudem habe ich einen 6 jährigen und Zwillinge von 3 Jahren! Ich habe auch eine Tagesmutter (seit 13 Jahren). Soviel zum Thema Selbstständigkeit und "los lassen". Mein Mann ist selbständig und ich bin, wie bereits erwähnt, ebenfalls berufstätig! Ich bin die Erziehungsberechtigte und kein Betreuer! Und selbstverständlich ist es als verantwortungsvolle Mutter meine Aufgabe stets zum Wohle des Kindes zu handeln! In diesem Fall habe ich sogar ein Recht darauf! Das sind Aussagen vom Rechtsanwalt für Schulrecht, Feuerwehr und Polizei, Kinderarzt und Diabetogen. Das gilt für alle Eltern mit chronisch kranken Kinder bzw. behinderten Kinder! Der offizielle Betreuer (vom Gericht bestellt mit entsprechendem Urteil) hat keine Sonderrechte sondern ist gleichgestellt mit den Erziehungsberechtigten. Die Betreuer die sie erwähnen sind nicht mal eben so herbei zu zaubern! Betreuer für Kinder kann auch nicht eine Schule mal ebenso bestellen und schon gar nicht ohne die Einverständniserklärung der Eltern! So einfach ist das nicht! Mein Kind ist nicht geistig behindert sondern gesundheitlich eingeschränkt und hat einen Behindertenausweis von 50 %. Dafür werden keine Betreuer eingesetzt. Vor allem verstehe ich nicht, was ein Betreuer bei meiner Tochter zu suchen hätte. Sorry, aber Ihre Antwort fand ich unangemessen und völlig am Thema vorbei....
Hier geht es um Rechtsfragen und um Kinder mit Behinderung an einer Grundschule (Inklusion). Hier geht es um Kinder die stets auf Medikation ihr Leben lang angewiesen sind und diese auch regelmäßig verabreicht werden müssen. Der Schulleiter/die Schulleiterin darf den Kindern die Medikation nicht verweigern. Das ist definitiv strafbar. Der Haupteingang bzw. Hauptfluchtweg/Feuerwehrzufahrt darf nicht verschlossen sein! Gerade wenn zu den normal entwickelten Kindern auch Kinder mit Behinderung unterrichtet werden. Es gibt geistig behinderte Kinder, körperlich behinderte Kinder, gesundheitlich (Diabetes) behinderte Kinder, Kinder mit Herzerkrankungen, chronisch kranke Kinder und Kinder die motorisch nicht altersgemäß entwickelt sind und entsprechend langsamer sind als alle anderen! Jede Mutter lässt irgendwann mal los! Nur in diesem Fall dauert das eben länger als bei den normal entwickelten Kinder. Und ich spreche aus Erfahrung als 6fache Mutter! Kinder entwickeln sich alle ganz unterschiedlich und jedes Kind ist einzigartig! Besonders die Schwachen, chronisch kranken mit oder ohne Behinderung sind auf unsere Hilfen und Unterstützung (auch auf die Hilfen der Lehrer/Lehrerinnen) angewiesen! Diese Kinder sind auch Kinder und haben ein Recht auf ihre Gesundheit wie ganz normale andere auch!
Ein Moment !
Bezieht sich die Frage auf den Haupteingang des GEBÄUDES oder des Schul-GELÄNDES ??? Ich gehe von Letzterem aus. Das kann schulintern (Lehrer- und / oder Schulkonferenz) geregelt werden; allerdings sollten bei der Entscheidung gerade Fälle wie die oben dargelegten berücksichtigt werden !!
Die Haupt-Eingangs-TÜR des Schul-GEBÄUDES darf natürlich nie verschlossen sein; schließlich ist sie der Haupt-Fluchtweg aus dem Gebäude bei welchen Notfällen auch immer !
pk
Hallo LuizaMarie,
deine Haltung ist verständlich, die des Schulleiters auch, sogar die der Rettungsdienste.
Das ist eine Frage der Organisation:
Es ist einfach unangenehm, wenn Fremde das Grundstück überqueren.
Die Zugänge müssen so sein, dass Retungsdienste freien Zugang haben, evtl. Öffnung über sog. "Panikhebel".
Deine Tochter braucht eine besondere Betreuung. Du könntest von der Schulleitung für dich einen Schlüssel beantragen. Normalerweise hat den nur der Schulleiter und der Hausmeister. An manchen Schulen (kann ich nachweisen!) haben alle Lehrer einen Schlüssel. - Warum solltest du in deinem Fall nicht auch einen bekommen?
Vorschlag: Gespräch mit der Schulleitung und anschließend schriftlicher Antrag an den Schulträger, d.h. die Gemeinde.