Darf ein Schulleiter den Haupteingang der Schule von 8 Uhr bis 12 Uhr verschließen?
Habe eine chronisch kranke Tochter von 7 Jahren mit Diabetes und zudem Herzkrank (OP steht demnächst an). Unser Schulleiter hat das damit argumentiert, dass Fremde die Schule als Abkürzung Richtung Stadt benutzen weil wir zwei Eingänge an dieser Schule haben. Richtung Schulhof befindet sich der zweite Eingang zur Schule. Der Schulhof ist zudem mit zwei weiteren Toren verschlossen. Meine Tochter besucht die zweite Klasse und ich habe im ersten Jahr noch nie jemanden dort ein- und ausgehen gesehen. Ich bin jeden Tag vor und nach den Pausen in der Schule wegen dem Spritzen von Insulin und der anderen Medikamente die meine Tochter regelmäßig einnehmen muss! Freitag habe ich kein Zugang zu der Schule gehabt. Ich habe mehrfach geklingelt und vergeblich angerufen. Somit konnte ich meiner Tochter weder das Insulin verabreichen noch die anderen Medikamente! Der Hausmeister hat mir ebenfalls die Tür nicht geöffnet obwohl die Krankengeschichte meiner Tochter mehr als nur bekannt sind! Zudem haben wir auch Kinder mit Behinderung (geistiger Behinderung, Autisten usw.) an dieser Schule! Im Notfall können wir Eltern nicht entsprechend reagieren weil die Schule verschlossen ist! Auf Anfragen beim Jugendamt und bei der Polizei haben mir beide unabhängig voneinander bestätigt, dass die Schule keinesfalls verschlossen sein darf und gerade wenn diese Schule Inklusion groß schreibt, muss in Notfällen die Tür für Rettungskräfte, Feuerwehr zugänglich sein! Die Sekretärin widerspricht dem und beruht sich auf die Entscheidung des Schulleiters, dass die Schulen verschlossen bleibt in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr! Darf er das?
6 Antworten
Ich würde an deiner Stelle einfach mal das Gespräch mit dem Schulleiter suchen und ihm sagen, dass das so nicht weitergehen kann. Falls er sich nicht auf dich einlässt kannst du ja noch einmal zur Ploizei gehen und mit denen reden, dass sie was unternehmen sollen. Eine Frage habe ich allerdings noch: Warum nimmst du nicht einfach den anderen Eingang?!
Prinzipiell hat der Direktor natürlich Hausrecht. In einem medizinisch begründeten Einzelfall muss er jedoch für eine Ausnahme sorgen. Da es hier eine medizinische, dringende Notwendigkeit gibt, lässt sich das sicher per einstweiliger Verfügung durchsetzen bis in der Sache endgültig entschieden wurde.
Es handelt sich hier um meine Meinung und keine wie auch immer geartete Rechtsberatung.
Der Schulleiter hat das Hausrecht und kann bestimmen wen er wann rein läßt. Aus Brandschutzgründen muß die Tür dann allerdings auch von innen zu öffnen sein. Streng genommen hast du als Elternteil kein Zutritt zur Schule so lange du kein offizieller Betreuer/in deriner Tochter bist. Dann muß jemand anderes die Betreuung deiner Tochter übernehmen. Deine Tochter muß ja nicht in jeder Pause Insulin spritzen, außerdem muß sie lernen selbst damit um zu gehen. Wie soll sie sonst selbstständig werden? Du solltes deiner Tochter mehr zutrauen, auch wenn es dir schwer fällt los zu lassen.
Ein Moment !
Bezieht sich die Frage auf den Haupteingang des GEBÄUDES oder des Schul-GELÄNDES ??? Ich gehe von Letzterem aus. Das kann schulintern (Lehrer- und / oder Schulkonferenz) geregelt werden; allerdings sollten bei der Entscheidung gerade Fälle wie die oben dargelegten berücksichtigt werden !!
Die Haupt-Eingangs-TÜR des Schul-GEBÄUDES darf natürlich nie verschlossen sein; schließlich ist sie der Haupt-Fluchtweg aus dem Gebäude bei welchen Notfällen auch immer !
pk
Hallo LuizaMarie,
deine Haltung ist verständlich, die des Schulleiters auch, sogar die der Rettungsdienste.
Das ist eine Frage der Organisation:
Es ist einfach unangenehm, wenn Fremde das Grundstück überqueren.
Die Zugänge müssen so sein, dass Retungsdienste freien Zugang haben, evtl. Öffnung über sog. "Panikhebel".
Deine Tochter braucht eine besondere Betreuung. Du könntest von der Schulleitung für dich einen Schlüssel beantragen. Normalerweise hat den nur der Schulleiter und der Hausmeister. An manchen Schulen (kann ich nachweisen!) haben alle Lehrer einen Schlüssel. - Warum solltest du in deinem Fall nicht auch einen bekommen?
Vorschlag: Gespräch mit der Schulleitung und anschließend schriftlicher Antrag an den Schulträger, d.h. die Gemeinde.