Was kann ich gegen eine Abmahnung vom Vermieter tun?
Ich habe eine Abmahnung von meinem Vermieter bekommen. Leider habe ich damit nicht das geringste zu tun.
Die Abmahnung lautet wg werfen von Gegenständen vom Balkon und Abfallentsorgung im Garten. Dazu muss man sagen ich wohne im EG eines Reihenhauses mit jeweils 8 Parteien pro Wohnhaus. Der Reihenhauswart erstreckt sich über ca. 15 Häuser.
Der Hausmeister hat in den letzten 10 Tagen drei mal je eine Getränkeflasche mit noch lauwarmer gelblicher (mit hoher Wahrscheinlichkeit Urin) "Originalton!!!!" im Bereich um ihren Balkon gefunden. Heute (14.01.2016) wurde der Hausmeister von einem Nachbarn angesprochen. Der Nachbar hat mich beobachtet, wie ich (unglaublich, ich bin so sauer) heute morgen (14.01.2016) eine solche Flasche vom Balkon geworfen habe.
Dann kommt noch ne Belehrung lt. § 27
.....und falls ich dieses Verhalten nochmals an den Tag lege , ist eine fristlose Kündigung unumgänglich......
BITTE HELFT MIR .......
Vielen Dank im voraus.........
9 Antworten
Ich habe eine Abmahnung von meinem Vermieter bekommen. Leider habe ich damit nicht das geringste zu tun. Was kann ich gegen eine Abmahnung vom Vermieter tun?
Erst mal kann man gar nichts machen. Nur wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt muss der Vermieter Beweise für die Abmahnung anführen.
und falls ich dieses Verhalten nochmals an den Tag lege , ist eine fristlose Kündigung unumgänglich..
Nach Abmahnung und im Wiederholungsfall besteht so eine Möglichkeit.
Wenn die Kündigung dann Deiner Meinung nach nicht gerechtfertigt ist, müsstest Du klagen und dann muss der Vermieter die Gründe für die Abmahnungen plausibel darlegen können.
Dagegen tun kannst Du nichts. Das schadet aber nicht, wie der BGH entschieden hat:
Die Wirkungen einer Abmahnung erschöpfen
sich darin, ihm [=Mieter] ein als Vertragsverletzung beanstandetes Fehlverhalten vor Augen zu führen. Der Vermieter erlangt dadurch für einen späteren Rechtsstreit keinen Beweisvorsprung; vielmehr muss er den vollen Beweis für die vorausgegangene Pflichtwidrigkeit führen, wenn der Mieter diese bestreitet und es – etwa für die Frage der Berechtigung einer fristlosen Kündigung wegen Verletzung vertraglicher Pflichten – auf die behauptete frühere Vertragsverletzung ankommt.
BGH VIII ZR 139/07, https://openjur.de/u/75656.html
Ist doch ganz einfach:
TU DAS NIE WIEDER!
Warst du vielleicht zu dieser Zeit gar nicht zu Hause, sodass der Urin gar nicht mehr warm sein konnte?
werde nach den Uhrzeiten fragen. danke
Ich gehe mal davon aus, dass du eine Toilette in deiner Wohnung hast, also nicht mit Urinflaschen werfen musst...
Also, wenn du es nicht warst (wovon ich fest ausgehe) dann frag den Hausmeister in einem ruhigen, sachlichen Ton WER das gesehen haben will.
Wenn er "rumeiert" und den Namen nicht sagen will, dann nimm die Abmahnung und geh zum Anwalt (Rechtsberatung) oder gleich zur Polizei und mach eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Verleumdung.
Hat dich da wo du wohnst Jemand auf dem Kieker?
das habe ich mich auch schon gefragt. ich wohne jetzt seit sechs Jahren in dieser Wohnung. Da war es auch schon mal lauter, hatte auch schon deswegen mal ein Gespräch mit meinem Vermieter, aber sowas, ohne mich überhaupt mal zu fragen......zzzzzzz