Kfz-Zwangsentstempelung auf verschlossenem Grundstück
Mir wurde heute ein Auto zwangsentstempelt obwohl es auf privaten verschlossenem Grundstück stand.
Zur Vorgeschichte: Nach einem Wechsel der Bankverbindung hat meine Versicherung die neue Einzugsermächtigung 'übersehen'. Ich wurde schriftlich zur Zahlung der fälligen Prämien aufgefordert. Nach telefonischem Kontakt habe ich die offenen Beträge überwiesen und die Versicherung hat die nächste Prämie bereits von meinem Konto abgebucht. Zwischenzeitlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsstelle mit der Ankündigung der Zwangsentstempelung wegen fehlendem Versicherungsschutz. Auch dort habe ich angerufen und den Sachverhalt erläutert. Mittlerweile hat die Versicherung der Zulassungsstelle bestätigt, dass Versicherungsschutz für das betreffende Fz besteht.
Heute mittag fand ich an meiner Haustür einen Aufkleber mit dem Hinweis: 'Das Fahrzeug wurde entstempelt'. Am betreffenden Fz wurde der Zulassungsstempel entfernt.
Das Fahrzeug befand sich auf Privatgrundstück. Die einzige Zugangsmöglichkeit von Aussen (Hoftor) war durch eine Kette mit Vorhängeschloss verschlossen. Dass Schloss wurde wahrscheinlich aufgebrochen - Kette und Schloss sind jedenfalls nicht mehr da.
Geklingelt hat auch niemand; wir waren zu zweit zu Hause, die Klingel funktioniert (extra noch mal getestet) und wir hätten diese auf jeden Fall gehört (wir sassen ohne Musik ect. etwa zwei Meter von der Klingel entfernt).
Auf der Zulassungsstelle war niemand mehr zu erreichen. Aber sicherlich darf doch keiner einfach mal 'einbrechen' nur um ein Kennzeichen zu entstempeln????? Oder hätte das Fahrzeug im Haus stehen müssen damit es sich um Einbruch handelt? Eigentlich dachte ich, dass ein Gerichtsbeschluß nötig ist um auf Privatgrund ein zu dringen wenn dieser nicht öffentlich zugänglich ist.
Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann auch so etwas dazu sagen. Vielen Dank für die Antworte(n) im Voraus
5 Antworten
Gegen solcher Art willkür würde ich Strafanzeige erstatten . Beim nächsten mal das Auto in die Garage stellen - das ist dann in jedem Fall E§inbruch und nicht nur sachbeschädigung (aufgebrochenes Schloss)
Hätte auch diese geöffnet werden dürfen.
Ich gehe mal davon aus, dass das zumindest Hausfriedensbruch war. Wenn wirklich eine Kette und ein Schloss entfernt werden mussten, um Zugang zu finden, ist es sogar Einbruch. Es muss möglich sein, die Person zu ermitteln, die die Entstempelung vorgenommen hat. Gegen sie würde ich vorsorglich Anzeige erstatten und einen Strafantrag stellen. Das Ganze scheint mir aber ein Fall für einen Anwalt zu sein - solltest Du an der Situation tatsächlich so unschuldig sein, wie es sich in Deiner Darstellung anhört. Eigenartig finde ich hier unter anderem, dass jemand zwar eine Klingel gehört hätte, das angeblich gewaltsame Entfernen des Schlosses aber nicht bemerkt wurde.
Höchst vorsorglich darf ich da mal einen alten Spruch zitieren: Wer im Glashaus sitzt, sollte zum Sch... in den Keller gehen. Oder so ähnlich.
Ich glaube, da sind die zu weit gegangen. Anzeige bei der Polizei wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung und Diebstahl!!
Hat ein Nachbar was gesehen, wäre ja ideal
Danke für die Antwort. Den Diebstahl hätte ich vergessen.
Nachbarn haben leider nichts gesehen oder waren nicht zu Hause. Hätte auch gerne gewußt wer es war. Auf dem Aufkleber steht nur 'im Auftrag der Zulassungsstelle'. Dort ist heute keiner mehr telefonisch zu erreichen.
Aber die Polizei, fahre zur Wache und zeige die an. Die Polizei wird dir ggfs. zu irgendetwas raten!
Hallo,
zunächst möchte ich festhalten, dass mind. 6 Wochen vergehen, bevor die Zulassungsstelle benachrichtigt wird. Bevor das letzte Mittel der Zwangsstilllegung über die Zulassungsstelle veranlasst wird, erhälst du nochmals eine schriftliche Benachrichtigung.
Da es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, ist die Ordnungsbehörde berechtigt, auch auf privatem Grundstück eine Kennzeichenentstempelung vorzunehmen, da davon ausgegangen werden muss, dass das Fahrzeug trotz fehlenden Versicherungsschutzes weiterhin gefahren wird. Es liegt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor, die eine solche Maßnahme rechtfertigt (§ 29 Abs. 7 StVZO).
Du solltest dir jetzt schleunigst eine eVB besorgen und mit den Nummernschildern zur Zulassungsstelle gehen, damit du wieder Versicherungsschutz hast. Ggf. wirst du noch einen Bußgeldbescheid wegen fehlenden Versicherungsschutz erhalten.
LG vom Polarfuchs
Da es hier um die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zur Verhinderung einer Straftat geht, ist das Betreten (auch verschlossenen) Privatgrundes durch die Polizei zum Zwecke der Zwangsstillegung / Kennzeichenentwertung zulässig und hinzunehmen. Das ist vom Hausfriedensbruch Meilen entfernt...
Mit der Polizei habe ich gesprochen. Die war es nicht, es handelt sich wohl um eine private Firma welche die Aufträge erhält. Und welche Straftat läge vor wenn ich ein versichertes Fahrzeug besitze?
Hätte ich eine Garage ...