Reinigung von Gemeinschaftsfläche im Haus

3 Antworten

Das muss doch in deinem Mietvertrag stehen, was gemacht werden muss.

Gerhart  29.05.2015, 08:01

Bei 2 Mietern muss doch auszumachen sein, wer die Verschmutzung deines Reinigungsabschnittes verursacht. Am Mietvertrag wirst du nichts ändern können, du kanntest dein Reinigungsrisiko vor Beginn der Mietzeit.  

olli7887 
Beitragsersteller
 29.05.2015, 08:12
@Gerhart

Ich weiß wer den Dreck verursacht. Diese tollen Nachbarn sind im April eingezogen und machen einen riesen Dreck. Habe schon mehrmals mit denen gesprochen aber die lachen mich nur aus. ASSIS EBEN.

Ich hab daraufhin mit meiner Vermieterin gesprochen und die Antwort

"Herr... ich habe 32 Wohnungen und wenn ich mich um solch einen Kindergarten kümmern würde, wäre ich den ganzen Tag beschäftigt. Machen Sie das unter sich aus!"

brennspiritus  31.05.2015, 09:09
@olli7887

Die wälzt das auf dich ab. Das musst du aber nicht regeln. Lass es dreckig bis sie dich anspricht und sag ihr das. Am Besten vorher ein paar Sätze zurechtlegen. Die hat keine Lust auf ein Streitgespräch mit den Leuten.

Wenn in deinem Mietvertrag die Reinigung dieser Flächen bestimmt ist, hast du die auch zu erfüllen oder nach fruchtloser Aufforderung jemanden zu bezahlen, den die VM damit beauftragt :-O

Wo du schon mal nachliest: Was ist eigentlich mit Reinigung der Zuwegungen zu Haus, Mülltonnen, Briefkästen und Stellplätzen im Herbst und Winter bestimmt? Auch hier sind die Parterreparteien oft benachteiligt...

Es ist nun mal das Schicksal der Mieter der unteren Wohnbereiche, mehr Besucher und damit Dreck zu haben als die des Dachgeschosses - so etwas weiß man oder darf es vermuten, bevor man einen dementsprechenden Mietvertrag unterzeichnet.

G imager761

olli7887 
Beitragsersteller
 29.05.2015, 08:00

Der Außenbereich ist dagegen Fair geregelt. Jede Partei ist nach einem Kalender eingeteilt. Monatlich im wechsel muss man die Mülltonnen auf die Straße stellen. Wöchentlich am Samstag die Straße kehren (kleines Bauernkaff eben) und ggf. den Winterdienst übernehmen.

Du hast doch mit Sicherheit einen Mietvertrag, in dem dies geregalt ist. ZB der hat die Hausordnung zu befolgen, oder so ähnlich. Da ist dann auch dein Paragraf. An deiner Stelle würde ich mit deinem Vermieter reden und ihm die konkrete Situation schildern. So wie du es schreibst, scheint hier wirklich ein Ungleichgewicht zu bestehen.