Untervermieter rauswerfen! Ist gekündigt, leider will nicht gehen!

3 Antworten

Hallo sovielefragen1,

da Dein Mitbewohner einen gültigen Mietvertrag hatte, dementsprechend wohl auch in der Wohnung gemeldet ist, ist ein Rauswurf leider so ohne weiteres nicht möglich.

Wenn Du ihn mit Hilfe der Polizei rauswerfen willst, musst Du leider erst eine Räumungsklage erheben und erst wenn das Gericht der Klage recht gegeben hast, kannst Du die Wohnung mit Hilfe eines Gerichtsvollzieher zusammen mit der Polizei räumen lassen.

Das deutsche Recht ist leider hier nicht gerade gut für den Vermieter.

Ich weiß im Moment auch nicht, ob dieses Recht evtl. bei Dir durch den Untermietvertrag nicht zum gelten kommt und hier andere Gesetze greifen, die Dir den sofortigen Rauschmiss mit der Polizei ermöglichen. Meine Befürchtung ist aber, dass hier das normale Mietrecht Anwendung findet.

Ich weiß, dass diese Rechtsprechung schon viele Vermieter in die finanzielle Kriese gestürzt hat. Recht haben und Recht bekommen sind hier in Deutschland leider oft verschiedene Dinge.

Ich wünschte, ich könnte Dir hier was positiveres schreiben.

An Deiner Stelle, kann ich Dir nur den Rat geben, direkt mal persönlich Kontakt mit der nächsten Polizeidienststelle aufzunehmen, vielleicht können die Dir ja einen Tip geben.

Ich würde Deinen jetzigen Untermieter, aber einen förmlichen Brief schreiben in dem folgendes drin steht:


Sehr geehrter Herr XYZ,

ich habe Ihnen wirksam zum Ende diesen Monats gekündigt. Die Annahme der Kündigung haben Sie mir am XX.11.20013 auch schriftlich bestätigt.

Sollten Sie die Wohnung nicht fristgerecht verlassen, werde ich meinen Rechtsanwalt kontaktieren, damit dieser per Räumungsklage mein Recht durchsetzen wird.

Ihnen sollte klar sein, dass eine Räumungsklage sowie die anschließende Räumung des von Ihnen angemieteten Zimmers mit erheblichen Kosten im vierstelligen Bereich verbunden ist und Sie diese Kosten als Verantwortlicher übernehmen müssten

Ich denke es dürfte auch in Ihrem Interesse sein, wenn Sie die Wohnung fristgerecht in sauberen Zustand verlassen.

Mit Freundlichen Grüßen
Dein Namen


Mit etwas Chance bewirkt so ein nettes Schreiben ja was.

Ansonsten müsstest Du Dir wirklich mal überlegen, ob Du am Montag nicht wirklich einen Rechtsanwalt aufsuchst. Sicherlich entstehen dadurch Kosten für Dich, außer Du hast eine entsprechende Rechtschutzversicherung, aber besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

Schöne Grüße
TheGrow

Antworten nicht gelesen oder nicht verstanden?

http://www.gutefrage.net/frage/untervermieterin-zieht--nicht--aus-troz-kuendigung

Also noch mal gaaanz laaangsam:

Darf ich ihn rauswerfen??

Nein.

Polizei??

Sinnlos

Räumungsklage ist der einzig legale Weg.

ER MUSS in 2 TAGEN RAUS, sonst kann ich die Miete nicht zahlen.

Ist allein Dein Problem.

sovielefragen1 
Beitragsersteller
 28.11.2013, 18:57

Ja wenn Sie eine Prostituirte ist und es kommen ständig Manner . ich habe angst. Verstehe SIE? Und ich habe Ihre Anzeige im Internet gefunden, also ich kann beweisen dass sie schwarz arbeitet. Sie ist kriminell. Ich verstehe nicht wieso mir die Polizei nicht helfen kann??? Wieso muss ich ein halbes Jahr lang auf eine Raumungsklage warten...

anitari  28.11.2013, 20:02
@sovielefragen1

Wurde alles in der ersten Frage gründlich und ausreichend beantwortet.

Wieso muss ich ein halbes Jahr lang auf eine Raumungsklage warten..

Weil Du ein "stinknormaler" Vermieter wie jeder andere bist.

Oder kannst Du beweisen das die Dame in Deiner Wohnung "anschafft"?

Sicher kannst Du ihn vor die Tür setzen ! Notfalls mit Hilfe der polizei !

anitari  28.11.2013, 18:52

Notfalls mit Hilfe der polizei !

Nein. Denn Miete nicht zahlen und trotz Kündigung nicht ausziehen ist keine Straftat. Leider!