Untermieter in WG, Zustimmung der Mitbewohner nötig?
Hallo zusammen,
ich wohne derzeit in einer WG und ziehe mit meiner Freundin zusammen. Da wir aber schon zum 1.2.2012 ausziehen, unsere Kündigungsfrist aber bis 31.03.2012 geht, wollen wir natürlich das Zimmer untervermieten, um keine Doppelbelastung zu haben.
Zur Info: Hab die Untervermietung mit dem Vermieter abgesprochen, er hat nichts dagegen!
Wir haben alle Einzelveträge für unsere Zimmer + anteilmäßig an Küche und Bad.
Die Frage ist jetzt: Kann ich mein Zimmer bis zum 31.03 untervermieten, ohne dass meine Mitbewohner ein Mitspracherecht haben, nur weil sie mir eins auswischen wollen?
PS: Rechtlich habe ich mich schon erkundigt, der Untermieter hat nur einen Vertrag mit MIR und nicht mit dem Vermieter. D.h. er zahlt die Miete (kann ich mir aussuchen wieviel!) an mich und ich überweise bis zum 31.03 an den vermieter.
Dankeschön schonmal, LG!
Sim
12 Antworten
Da ihr alle Einzelmitverträge habt, würde ich das so sehen, das deine ehemaligen Mitbewohner KEIN Mitspracherecht haben, zumal dein Vermieter ja auch einverstanden ist.
Wir haben alle Einzelveträge für unsere Zimmer + anteilmäßig an Küche und Bad.
Dies ist der springende Punkt. Damit hast du den Vertrag mit dem Vermieter und wenn dieser zustimmt, dieses unterzuvermieten ist Rechtlich alles in Ordnung. Da dieser Vertrag zwischen dir und dem untervermieter zustande kommt.
Moralisch würde ich das, allerdings schon mit den anderen Mitbewohnern absprechen.
Zunächst widersprechen sich Einzelverträge dem Sinn nach, wonach der VM jeden beliebigen NM in die WG einziehen lassen könnte, dem Gedanken einer WG. Ich vermute eher, es gibt schuldrechtliche Vereinbarungen zu dem MV in der Wohnung, wonach die Mieter nicht für Forderungen eines der M einstehen müssten.
Vertraglich eine Wohnung in Teilflächen zu vermieten und gleichzeitig Gesamtnutzung an Gemeinschaftsräumen zu vereinbaren, wäre IMHO vertragsrechtlich nicht möglich, weil diese Flächen unzulässigerweise mehrfach berechnet würden :-O
Demnach sollte der Untermieter schon einvernehmlich gefunden werden und nicht so einfach vorgesetzt, nur um zwei Mieten zu sparen. Im Notfall könnte man ja eine Kostenregelung vereinbaren, mit der beide Seiten leben können, bevor es hier zu vermeidbaren Auseinandersetzungen führt.
Zumal ich unterstelle, dass eine Untervermietung von allen Mitgliedern der WG als Gesamtmieter beantragt werden muss, wenn das Zimmer über einen gemeinsamen Zugang erreichbar wäre.
G imager761
Also ich finde es ganz selbstverständlich, dass die Mitbewohner da ein Mitspracherecht haben, denn eine gute Wohngemeinschaft klappt doch nur, wenn alle sich zumindest etwas gute miteinander verstehen. Deine Mitbewohner werden ja auch ein interesse daran haben, dass du einen Mitbewohner zur Untermiete findest!
Rechtlich haben sie keinen anspruch darauf
M. E. können die anderen Mieter nichts dagegen unternehmen, wenn sich der Untermieter nicht "schlecht benimmt." Offenbar seid Ihr Euch aber untereinander nicht einig. Daher könnte es natürlich Probleme geben. Juristisch dürfte das aber in Ordnung sein. Er wird ja dann an Deiner Stelle Küche und Bad benutzen. Es kommt nicht einmal zu einer stärkeren Nutzung, weil Du ja nicht mehr dort bist.