Kommt man aus einer WG einfach so raus?
Hallo Leute....
folgendes Problem:
Meine Freundin möchte zu mir ziehen und hat jetzt ihren momentanen Mitvertrag fristgerecht gekündigt. Problem an der Sache ist, das sie in einer 2er WG wohnt und die andere Person dort nicht raus möchte. Die Vermieterin meinte, dass ihre Kündigung nichtig wäre, sofern die andere Person nicht mitkündigt. Im Netz finde ich die verschiedensten Antworten dazu und hoffe hier jemanden oder mehrere Personen zu finden, die Erfahrung mit solch einem Problem hatten oder haben.
Zudem muss ich sagen, das es ein normaler Mietvertrag mit zwei unterschriebenen Mietern ist, also kein extra angefertigter WG-Mietvertrag. Die Kündigungsklausel besagt lediglich 3 Monate Kündigungsfrist und wie die Wohnung zu hinterlassen ist. Damit meine ich, das nicht vermerkt ist, das beide gleichzeitig kündigen müssen.
Ich bitte um Ratschläge. Was kann man tun sollte es wirklich so sein? Was würdet Ihr jetzt tun?
Ich bedanke mich im Voraus
7 Antworten
"Zudem muss ich sagen, das es ein normaler Mietvertrag mit zwei unterschriebenen Mietern ist"
Der Vermieter hat recht und muss sie alleine nicht rauslassen. Entweder beide kündigen oder der Vermieter ist so nett und fertig nen neuen Vertrag für den anderen Mieter an. Es msus nicht extra vermerkt sein dass gemeinsam gekündigt werden muss. Das ist ein Fakt der gegeben ist. Liegt daran: Beide Mieter tragen gemeinsam (gesamtschuldnerisch) die Haftung für die Miete. Fällt ein Mieter aus oder der Vermieter lässt einen aus dem Mietvertrag hat der Vermieter nur noch eine Person von der er die Miete verlangen kann. (aka: bei zwei Personen hat er im Zweifel auch zwei an der Angel wenns mal zu Mietausfällen kommt)
Wenn die beiden WG-Mitglieder den Mietvertrag gemeinsam geschlossen haben, müssen sie auch gemeinsam kündigen. Hier wäre nur ein Ersatz für die Wg denkbar
Mein Bruder wohnte bis vor kurzem auch in einer solchen Art von WG. Dort war es auch so dass die beiden Mieter zusammen kündigen müssen oder (und dass wäre vielleicht eine Option für deine Freundin) ein neuer Mieter gefunden werden muss mit dem sowohl der Vermieter als auch die zweite Person die mit deiner Freundin in der WG wohnte einverstanden sind und die den Mietvertrag übernimmt. So hat es mein Bruder dann auch gemacht.
Ganz genau. Wenn beide den Vertrag unterschreiben, müssen ihn auch beide kündigen. Das Problem gab es bei meiner Freundin auch. Durch den Anwalt für Mietrecht haben wir das erklärt bekommen. Es kann aber ein Ersatz gesucht werden, also Nachmietern, den aber die Vermieter genehmigen müssen. Nach 3 möglichen Nachmietern die nicht angenommen wurden, kannst du raus. Is ne nervige Sache
Nein man kommt nicht so einfach daraus.
Eine Teilkündigung ist unwirksam, da hat die Vermieterin recht.
Hier steht alles wie man es machen kann, bzw. machen muss.
www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm3046180717647
MfG