Untersuchungshaft auf Bewährungszeit oder Strafe?
Wenn jemand im Rahmen eines Strafverfahrens in U-Haft kommt und dann eine Bewährungsstrafe erhält, wird die zeit der U-Haft dann auf die Bewährungszeit angerechnet oder auf die Freiheitsstrafe?
2 Antworten
Wenn man Bewährung bekommt, bekommt man keine Haftstrafe, Dann kann die U-Haft natürlich nicht auf etwas angerechnet werden, was es nicht gibt. Und auf die Bewährung hat es auch keine Einfluß. Die ist kene Strafe, auf die man etwas anrechnen könnte.
Die Haftstrafe gibt es auf Bewährung natürlich wird die U-Haft in dem Fall angerechnet.
Was schreibst du da für einen Unsinn?
Natürlich gibt es eine Strafe, und auch bei Haftstrafen kann eine Bewährung möglich sein.
Zu schreiben bei Bewährung gibt es keine Haftstrafe, das ist doch Unsinn....
Nee. Wieso?
Da die U-Haft offensichtlich unbegründet gewesen ist.
Wenn Du ohne Bewährung bekommst wird die U-Haft angerechnet.
Bewährung zählt ab Urteil.
Dann müsste für die U-Haft also eine Entschädigung gezahlt werden.
Erscheint mir zumindest logisch.