Kann ein Richter eine höhere Strafe festlegen als die Staatsanwaltschaft gefordert hat?
Kann ein Richter im Rahmen eines Strafverfahrens , nach Pläydolyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung eine höhere Strafe anordenen, als die Staatsanwaltschaft gefordert hat, sofern sie noch im rechtlichen Rahmen für die Tat gilt? Oder muss er sich an die obergrenze die die staatsanwaltschaft gefordert hat, halten?
5 Antworten
Der Richter kann eine höhere Strafe aussprechen - wenn das Strafmaß im Gesetz entsprechend verankert ist.
Also wenn die mögliche Höchststrafe 10 Jahre ist und der Anwalt des Angeklagten Freispruch fordert und der Staatsanwalt 5 Jahre - dann kann der Richter auch bis zu 10 Jahre Strafe aussprechen ... Dafür isser Richter
Daher auch der Ausspruch:
Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand ...
Ja; das geht.... Der Richter ist nur an die Strafrahmen des StGB gebunden. Ihm ist natürlich klar, daß sein Urteil ggf. beim Landgericht "kassiert" wird, wenn er sich mit seinem Urteil außerhalb der Anträge von Staatsanwaltschaft und/oder Verteidigung bewegt. Die Staatsanwaltschaft ist aber ein eigenes Organ der Rechtspflege - das heißt, sie ist sogar verpflichtet, Berufung gegen ein Urteil einzulegen, wenn das Strafmaß unangemessen hoch ausfällt. ich habe auch schon von Fällen gehört, wo dies tatsächlich passiert ist.
Der Richter ist in der Festlegung des Strafmaßes nur an die Gesetzgebung gebunden, kann also durchaus über das beantragte Stafmaß hinaus gehen.
Theoretisch ja, allerdings seltener in der Praxis. Die Staatsanwaltschaft und die Richter selbst arbeiten schon einwenig miteinander.
der richter entscheidet... also ja. obs oft vorkommt glaub ich nich