Mit Joint erwischt - bereits zuvor vorbestraft wegen BtmG

6 Antworten

Hallo Saubstauger

Verordnungen der einzelnen Bundesländer zur Mitführung geringer Mengen Drogen bzw. dem Eigenbedarf von Drogen in Baden Würtemberg

Eine gewichtsmäßige Festlegung der geringen Menge wird bewusst unterlassen, um den Eindruck in der Öffentlichkeit zu vermeiden, Besitz und Erwerb von bestimmten Mengen Cannabis seien staatlich toleriert.

Von gelegentlichem Eigenkonsum wird ausgegangen, wenn der Täter im letzten Jahr nicht mit Drogen auffällig geworden ist. Auf Wiederholungstäter ist der Paragraph 31a des BtmG nicht anzuwenden. Öffentliches Interesse wird grundsätzlich aus generalpräventiven Überlegungen heraus angenommen, insbesondere auch beim Konsum im Strafvollzug.

http://www.drug-infopool.de/gesetz/baden-wurttemberg.html

für mich heißt das, dass trotz der geringen Menge eine Strafanzeige gestellt wird.

FelixLingelbach  05.02.2013, 23:30

Er ist doch innerhalb des letzten Jahres nicht auffällig geworden..

ginatilan  06.02.2013, 11:04
@FelixLingelbach

mir ging es dabei um diesen Abschnitt:

Eine gewichtsmäßige Festlegung der geringen Menge wird bewusst unterlassen, um den Eindruck in der Öffentlichkeit zu vermeiden, Besitz und Erwerb von bestimmten Mengen Cannabis seien staatlich toleriert.

Der Staatsanwalt wird darüber entscheiden, ob ein Verfahren eröffnet wird. Handelt es sich dabei um einen viel beschäftigten StA, wir er die Sache einstellen. Ist er hingegen karrieregeil, wird er zumindest eine saftige Bußgeldzahlung für die Einstellung des Verfahrens fordern. Dass ein Gericht sich mit einem halben Joint beschäftigen muss, wäre allerdings die Krönung an Verschwendung von Steuermitteln.

wahrscheinlich wird es eine geldstrafe geben ist meistens so bei geringen mengen

Hallo Da Du weder eine Bewährungsstrafe noch einen Bewährungshelfer zugeteilt bekommen hast ,denke ich das Dir nichts passieren wird.Wenn dann hätten Sie eine drogenscreening machen müssen.So ist es ja nicht möglich die Menge zu erfassen.Bagatellfall ich würde mir keine großen Sorgen machen ,wenn überhaupt gibt es ein kleines Bußgeld .Ich weiß es von Jugendlichen ,die geringe Mengen bei sich hatten und erwischt worden,da ist auch nichts schlimmes passiert ,obwohl manche vor belastet waren.Liebe Grüße und viel Glück

Dürfte eine Geldstrafe werden, wegen dem Bezug zum Straßenverkehr könnte evtl. der Führerscheinentzug drohen.

Was war denn die Straftat im Jahr 2011? Wegen Besitz 9 Monate kassieren (Handel wars ja nicht)? Das war aber dann definitiv keine geringe Menge...