Drogentests in der Bewährungszeit?

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Das kann ich dir genau sagen. Die Bewährungsauflagen legt das Gericht fest. Auf Drogentests kann er sich zu 100% einstellen. Die Häufigkeit wird vom Bewährungshelfer festgelegt. Der setzt auch fest, wie oft er beim Bewährungshelfer zu erscheinen hat. Es werden nicht nur die "leichten" Drogen getestet, sondern das volle Programm. Warum sitzt er denn in Haft? Wegen eines Drogendelikts? Entscheiden ob er zustimmt oder nicht - das ist ja eine tolle Vorstellung. Natürlich kann er sich gegen irgendwelche Auflagen entscheiden. Das war's dann aber mit der vorzeitigen Entlassung.

vollmilch88 
Beitragsersteller
 06.11.2012, 19:36

he, cool erst ma schon sehr viel informativer inputt. vielen dank dafür schon ma!!! was mich jetz interessiert is: wann zum teufel erfährt man ob, wie lange und zu welchen Auflagen man Bewährung hat? vielleicht kannste mir da auch weiter helfen!?

MK8858  06.11.2012, 20:26
@vollmilch88

In der Regel erfährt dein Freund das noch in der Haft. Wenn er sich für die vorzeitige Entlassung entscheidet bekommt er vom Richter (meist der, der vor Ort tätig ist) Bescheid, wie sein Bewährungsprogramm aussieht. Ich denke, daß sich die Bewährungszeit und die Auflagen danach richten, welcher Verstoß vorgelegen hat. Das erste halbe Jahr wird dein Freund sicher öfter getestet (so alle 6 - 8 Wochen und das muss er selbst bezahlen) und auch mindestens einmal im Monat zu seinem Bewährungshelfer. Kann er sich die Drogentests nicht leisten, kann er einen Kostenübernahmeantrag beim zuständigen Gericht stellen. In München kostet der Pinkeltest 25 Euro. In der Regel werden auch noch Beratungsgespräche in der Gruppe und allein angesetzt (meistens 6 Stück) Die komplette Bewährungszeit kann bis zu 3 Jahre dauern. Ich kann deinem Freund nur raten - wenn er sich für die Haftverkürzung entscheidet - sich an alle Auflagen pünktlich zu halten. Manche Bewährungshelfer sind da nicht sehr großzügig und dein Freunde bekommt dann einen Vorstellungstermin bei Gericht. Also so zwischendrin mal ne Tüte rauchen ist nicht. Sonst ist er schneller wieder drin als er bis 3 zählt.

vollmilch88 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 11:57
@MK8858

das is echt ma der Wahnsinn was du alles weist!hast entweder selbst einiges durch oder kennst dich einfach nur gut aus?! auch das hilft mir und meinem Freund grad wirklich weiter. auch wenn es nicht wirklich erfreulich ist was ich da gelesen habe. wenn man bei gericht den antrag auf kostenübernahme stellt( für die tests), is das dann ne art darlehn? boah krass gruppensitzungen?! is das echt die regel? naja 6-8 ma geht ja noch... sein urteil beträgt übrigens 3j/4m. denkst du, dass wenn er sich gegen die therapie entscheidet und nen antrag auf 2/3 regelung stellt...dass er das bewilligt bekommt?

MK8858  08.11.2012, 10:27
@vollmilch88

Ich habe einen 22-jährigen Sohn, der seinen Fehler gerade "abarbeitet".Strafe 18 Monate. Er hat sich für die 2/3 Strafe entschieden. Trotzdem hat er ziemlich viele Auflagen: 6 Therapiegespräche (davon ein Einzel), Drogentests und zwar volles Programm (obwohl er "nur" mit Cannabis erwischt wurde, nicht angesagt auf Anforderung des Bewährungshelfers (also von heute auf morgen) und dann natürlich die regelmässigen Besuche beim Bewährungshelfer. Ob die Kostenübernahme ein Darlehen ist, da bin ich jetzt überfragt. Aber ich könnte mir schon vorstellen, daß, wenn dein Freund wieder Einkommen hat, die Kosten zurückzahlen muss. Mein Sohn hat 2 Jahre Bewährung, davon ist das 1. Jahr wirklich streng, dann lockert sich das Ganze etwas. Für die Therapiegespräche wurde eine Frist von 3 Monaten gewährt. Ich kann deinem Freund nur raten, sich streng an alle Vorgaben zu halten. Die Bewährungshelfer und Richter sind bei nichteinhaltung der Vorgaben nur zu wenig Kompromissen bereit. Nach einer Abmahnung bekommt man ein Gespräch bei Gericht und hält man sich immer noch nicht daran, kannst du dir ja vorstellen, wohin der Zug fährt. Sei einfach für deinen Freund da, unterstütze ihn so gut du kannst. Das gößte Problem ist, daß der alte "Freundeskreis" immer noch da ist. Er soll sich bitte davon fern halten, sonst ist er bald wieder da, wo er vorher war. Viel Glück!!!!! Wäre nett, wenn ich von dir hören würde, wie es bei deinem Freund weitergeht.

MK8858  08.11.2012, 11:43
@MK8858

Das hab ich noch vergessen: Wenn er sich für die 2/3 Regelung entscheidet und die bewilligt wird, denke ich, daß er ebenfalls bestimmte Auflagen erhalten wird. Da es sich bei deinem Freund um ein Drogendelikt gehandelt hat, wird es ziemlich wahrscheinlich darauf hinauslaufen, daß er trotzdem das ganze Procedere mitmachen muss. Das kommt halt auf den Richter an, wie der entscheidet. Bei meinem Sohn stand die halbe Strafe garnicht an. Er hatte ja "nur" eine Verurteilung von 18 Monaten. Da ging nur 2/3 Strafe. Es kommt halt immer darauf an, wie gut es deinem Freund im Gefängnis geht. Mein Sohn wollte da nur raus (mitten unter tatsächlichen Verbrechern) und hat sich deshalb für die Therapie entschlossen.

vollmilch88 
Beitragsersteller
 08.11.2012, 12:30
@MK8858

echt krass, das du schon papa bist und quasi das Selbe mit deinem Sohn durch stehst. Ist sicher grad als Elternteil nicht leicht.Mein Freund wurde übrigens auch "bloß" mit cannabis erwischt. Mit Dir zu schreiben und einiges aus deiner "eigenen Erfahrung" zu hören ist grad sehr wertvoll für mich! Vielen Dank an der Stelle! Wie ich das verstanden habe, hat dein Sohn also die Drogentherapie gemacht...kannst du mir darüber auch paar Deteils verraten? wir haben jetzt schon einiges über diese Einrichtungen gelesen und naja mein Freund hat glaub ziemlich angst vor der Kontaktsperre. Ich hab bis jetzt gehört, dass er komplett abgeschottet wird von der Außenwelt, keine Besuche, keine Telefonate usw.... wie lang soll das denn so gehen? und auch die Besuche werden dann (wenns wieder welche geben darf) psychologisch betreut? wirklich?? alle?? Mit dem was du über den Freundeskreis gesagt hast, hast du absolut Recht, keine Frage nur sehe ich das Problem auch darin, dass ich ja quasi auch "Freundeskreis" bin.Wir sind seit über 7 Jahren zusammen und haben echt einiges durch zusammen aba eben auch mit unseren Freunden. Boah das is echt alles so schwierig! Natürlich sind all unsere Freunde auch Konsumenten (wie ich auch) naja, klingt voll naiv und dumm aba wir kiffen halt auch gern ma einen...ich halte dafür gar nix von alkohol! auch egal, der Knackpunkt ist doch, ich glaube nicht das er sich von seinem Freundeskreis abwendet, jedoch glaube ich auch nicht, dass alle kumpels jetz aufhören zu kiffen wenn er raus kommt...hat denn dein Sohn noch Kontakt zu "alten Freunden"?

MK8858  08.11.2012, 17:48
@vollmilch88

Hallo vollmilch88, der Papa bin ich nicht, sondern die Mama. Der Papa steht nach anfänglichen Schwierigkeiten aber auch hinter unserem Früchtchen. Wir haben auch noch einen älteren Sohn, der mit diesen Sachen garnichts am Hut hat. Gott-sei-Dank, denn einer reicht. Als Eltern bist halt Anfangs immer auf der Suche was man falsch gemacht oder übersehen hat. Wir waren selbst als Familienangehörige-Betroffene bei einer Drogenberatung. Die sehr nette Dame hat uns unheimlich weitergeholfen. Die erste Zeit der Therapie war ziemlich hart. Das mit Kontakt und Besuchen ist am Anfang sehr eingeschränkt. Nur als Eltern hat man da vielleicht noch eher die Chance das Kind zu sehen. Natürlich hatte unser Sohn nach der Entlassung Kontakt zu seinem alten Freundeskreis. Mittlerweile ist das aber beendet, da er durch einen sogenannten Freund erneut in ziemliche Schwierigkeiten gekommen ist (mein Sohn hatte zum Glück aber nicht konsumiert). Es ist unglaublich schwer sich davon zu trennen, da einem ja "normale?" nicht mehr geblieben sind. Das ändert sich aber, wenn man wieder Arbeit hat usw. Ganz wichtig wäre für deinen Freund, daß er sich auf dich verlassen kann. Und auch du musst - wenn's auch schwer fällt - mit dem kiffen aufhören; am Besten, wenn er noch nicht wieder zu Hause ist. Dazu kannst du einen Termin bei der Drogenberatung ausmachen und mit den Leuten dort besprechen, wie du/ihr das bewältigen könnt. Allein wird's dein Freund nicht schaffen, da müsst ihr an einem Strang ziehen.

Ich vermute, das ist abhängig davon, ob er mit Drogen auffällig war, bzw. die Straftat damit in Verbindung steht.

Was ich aber weiß ist, das Auflagen gemacht werden und es total egal ist, ob man als Verurteilter damit einverstanden ist. Das Leben ist einfach kein Wunschkonzert und in der Lage schon 3x nicht. Wenn er sich gegen die Therapie entscheidet, wird wohl auch die vorzeitige Haftentlassung wegen Bodennebels entfallen. Ganz gleich wie: Werden Tests angeordnet, gibt es kein:" Ich mag aber nicht!" Werden Auflagen gemacht, sind sie zu erfüllen- ganz gleich, ob man das nun gut findet, oder nicht!

Kurz: wenn er vorzeitig entlassen werden will muss er sich an die Vorlagen halten, tut er das nicht kommt er wieder ins Gefängnis und muss den Rest absitzen. Und wenn er mit einer oder mehreren Vorlagen nicht einverstanden ist darf er auch die restliche Zeit absitzen.

Die Bewährungszeit mit entsprechenden Auflagen legt das Gericht fest. In diesem Fall sind u. A. Drogentests sehr wahrscheinlich.

Wenn die Bewährung unter der Voraussetzung gegeben wird, dass der Verurteilte eine Therapie erfolgreich abschluießt, so sollte er sich auch ganz strikt an die damit verbundenen Auflagen halten - sonst ist er schbnell wieder im Knast. Lehnt er eine Therapie ab, wird ihm der Richter wohl kaum Bewährung geben.

Ich würde an seiner Stelle gar nicht lange überlegen und der Therapie zustimmen. So eine Chance würde ich mir nicht entgehen lassen, egal was mit aus dem anderen Thema wird.

Ob Drogentests oder nicht, wie will man das vorhersehen. Hängt evtl. auch mit der Straftat zusammen, spielten Drogen dabei eine Rolle? Und sind seine Joints überhaupt bekannt?