Haftprüfung bei Wiederholungsgefahr?
Ein Kollege sitzt in U-Haft seit 3 Monaten er beschwert sich zu recht dass seine Anwälte keine einzige Haftprüfung gestellt haben, die chance das es akzeptiert wird und er aus der u haft rauskommt ist gering sagen die anwälte. Der Haftgrund Wiederholungsgefahr ist absolut lächerlich da so eine Gefahr nicht im rahmen steht und total unrealistisch ist, nur um den mann in u haft zu stecken. Aber man kann es doch versuchen auch wenn man haftprüfung jeden 2 monat stellen kann oder nicht? Welchen nachteil hat es wenn man den haftprüfungantrag stellt und dieser nicht akzeptiert bzw aufrechterhalten wird? Die anwälte sagen er kann 2-3 monate länger bleiben versteh ich nicht diese aussage..wenn die haftprüfung aufrechterhalten wird bleibt er doch sowieso in u haft bis zum gerichtstermin oder meint man damit dass man länger auf den gerichtstermin dann wartet, wenn die haftprüfung abgelehnt wird? Man kann doch nicht einfach nichts tun und 6 monate in u-haft auf einen Gerichtstermin warten ohne 1 haftprüfung zu versuchen oder was sagt ihr, was kann man machen?
3 Antworten
Der Haftgrund Wiederholungsgefahr ist absolut lächerlich da so eine Gefahr nicht im rahmen steht und total unrealistisch ist, nur um den mann in u haft zu stecken.
Das dürften Juristen besser beurteilen können als Du - zumal Du durch Emotionen befangen zu sein scheinst.
Der Haftgrund Wiederholungsgefahr ist absolut lächerlich
Das wäre dann deine völlig irrelevante Einschätzung. Die Anwälte wissen, was zu tun ist, und was Aussicht auf Erfolg hat. Warum eigentlich Anwälte? Ist das so ein Wichtiger, dass er mehr als einen Anwalt braucht?
Er kann übrigens selbst einen Haftprüfungstermin beantragen. Er wird dann schon sehen, wie weit er damit kommt.
Man braucht aber einen Haftprüfungstermin nicht zu beantragen, wenn die Erfolgsaussichten gleich Null sind. Und da wage ich zu behaupten, dass weder du noch dein Kollege genügend strafrechtliche Bildung haben.
Nachdem er abgeblitzt ist, ist erst im Folgemonat wieder ein Termin möglich.
Den Anwalt wechseln kann man.
Aber ich denke wenn der Anwalt keinen Haftprüfungstermin beantragt wird er wissen warum.
Der hat sogar mehrere Anwälte, wie ich aus dem Text lesen konnte!
Sind schon 3 anwälte da alle sagen das gleiche..
Na, wenn das so ist hatter ordentlich was ausgefressen und ist im Knast gut aufgehoben. Gleich mehrere Anwälte sind nicht alle gleich faul oder ahnungslos.
Warum redest du so frech wenn du keine ahnung hast...
Das mit dem selbst beantragen habe ich nicht gewusst danke für den tipp