Haftprüfung bei Wiederholungsgefahr?

3 Antworten

Der Haftgrund Wiederholungsgefahr ist absolut lächerlich da so eine Gefahr nicht im rahmen steht und total unrealistisch ist, nur um den mann in u haft zu stecken.

Das dürften Juristen besser beurteilen können als Du - zumal Du durch Emotionen befangen zu sein scheinst.

Der Haftgrund Wiederholungsgefahr ist absolut lächerlich

Das wäre dann deine völlig irrelevante Einschätzung. Die Anwälte wissen, was zu tun ist, und was Aussicht auf Erfolg hat. Warum eigentlich Anwälte? Ist das so ein Wichtiger, dass er mehr als einen Anwalt braucht?

Er kann übrigens selbst einen Haftprüfungstermin beantragen. Er wird dann schon sehen, wie weit er damit kommt.

Man braucht aber einen Haftprüfungstermin nicht zu beantragen, wenn die Erfolgsaussichten gleich Null sind. Und da wage ich zu behaupten, dass weder du noch dein Kollege genügend strafrechtliche Bildung haben.

Deno007 
Beitragsersteller
 06.07.2019, 15:28

Das mit dem selbst beantragen habe ich nicht gewusst danke für den tipp

wiki01  06.07.2019, 16:21
@Deno007

Nachdem er abgeblitzt ist, ist erst im Folgemonat wieder ein Termin möglich.

Den Anwalt wechseln kann man.

Aber ich denke wenn der Anwalt keinen Haftprüfungstermin beantragt wird er wissen warum.

Dschubba  06.07.2019, 15:10

Der hat sogar mehrere Anwälte, wie ich aus dem Text lesen konnte!

Deno007 
Beitragsersteller
 06.07.2019, 15:10

Sind schon 3 anwälte da alle sagen das gleiche..

Minijobopa  06.07.2019, 15:12
@Deno007

Na, wenn das so ist hatter ordentlich was ausgefressen und ist im Knast gut aufgehoben. Gleich mehrere Anwälte sind nicht alle gleich faul oder ahnungslos.

Deno007 
Beitragsersteller
 06.07.2019, 15:20
@Minijobopa

Warum redest du so frech wenn du keine ahnung hast...