Entzugsklinik statt Freiheitsstrafe.§ 64. wie läuft eine solche Therapie ab?
Mein Verlobter wurde am Mittwoch wegen gewerbsmäßigen Betrug in einem besonders schweren Fall zu einer Gesamtstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Nun war er bereits 8 Monate in Untersuchungshaft und wird am Montag sofort in eine Entzugsklinik gebracht. Die Dauer beträgt ca 18 Monate. Meine Fragen nun: wie läuft das ganze ab? Darf er nach 18 Monaten nachhause oder muss er die restliche Strafe in der jva absitzen. Gibt es bei einer solchen Therapie Lockerungen, das heißt darf er nach einer gewissen Zeit an den Wochenenden nachhause? Wann kann ich ihn besuchen? Gibt es jemanden der etwas ähnliches bereits erlebt hat? Liebe Grüße
2 Antworten
Es gibt bei der Unterbringung nach Paragraph 64 kein festgelegtes Entlassungsdatum. Spätestens 2Jahre nach 2/3 seiner Haftstrafe muss er entlassen werden. Darum hätte ich bei einer solch kurzen Haftstrafe niemals der Unterbringung zugestimmt. Denn so kann es sein, dass er wesentlich länger in der Unterbringung verbringt als er in Haft gewesen wäre. Besser wäre es gewesen erst einen Teil der Strafe zu verbüßen und dann den Paragrafen 35 (Therapie statt Strafe) in einer normalen Therapieeinrichtung zu beantragen. Die Unterbringung läuft in der Regel so ab: Die.ersten Monate werden im geschlossenen Bereich verbracht. Nach einigen Monaten kommen dann erste Lockerungen mit begleiteten Ausgängen hinzu. Nach einiger Zeit kann man dann stundenweise Ausgänge alleine machen. Diese werden dann auf tageslänge und zum Schluss auch über Nacht erlaubt. Wie schnell dies alles geht, hängt davon ab wie die Gefährlichkeit eingeschätzt wird. Ich habe Leute erlebt, die schon nach einem Jahr übernachten konnten und ich habe Leute erlebt, die nie in den Ausgang durften. Die Dauer der Unterbringung hängt von der Länge der Haftstrafe und den therapeutischen Fortschritten ab. Ich persönlich habe niemanden erlebt, der schon nach 18 Monaten entlassen worden ist. Im Schnitt kann man mit ca. 2 Jahren rechnen. Die Entlassung erfolgt fast immer in eine betreute WG oder Nachsorgeeinrichtung. Bevor man endgültig entlassen wird erfolgt die sogenannte Langzeitbeurlaubung, die sich über 6 Monate hinzieht. Ist alles gut wird man nach diesen 6 Monaten endgültig entlassen. Die Reststrafe wird dann zur Bewährung mit Führungsaufsicht ausgesetzt.
Wenn in der Unterbringung alles gut läuft, kann er damit rechnen nach den 18 Monaten auf Bewährung entlassen werden. Er muß allerdings ordentlich mitarbeiten und die therapeutischen Angebote nutzen, legt er sich quer landet er wieder im Vollzug. Lies dazu einfach auch mal die folgenden §§ im StGB.
Es wird nicht leicht werden und er wird sich noch nach der ruhigen Zelle während der U-Haft zurücksehnen, es wird richtige Mitarbeit gefordert.
Es kann später Lockerungen geben. Zu Anfang jedoch gibt es nichts, noch weniger als in der JVA.