brauche schnell Rat! (Vorladung wegen Amtsanmaßung)

6 Antworten

Zwischen der Beschuldigung einer Straftat und Verurteilung stehen immer noch Staatsanwalt und Richter. Offenbar bist du von der anderen Person angezeigt worden und die Polizei geht dieser Beschuldigung nach. Vielleicht stellt sie im Rahmen der Ermittlungen dann fest, dass an der Beschuldigung nichts dran ist. Ob du wirklich den Tatbestand des § 132 StGB erfüllt hast, ist aufgrund deiner Schilderung nicht zu beurteilen, da muss schon mehr "Butter bei die Fische...". Gibt es denn Screenshots oder ähnliches?

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass ich tatsächlich 2 Jahre Freiheitsstrafe bekomme?

sehr unwahrscheinlich. Selbst wenn du tatsächlich den TB der Amtsanmaßung erfüllt hast, dann tendiere ich eher zu einer geringen Geldstrafe (unterhalb von 90 TS), die sowieso nicht im Führungszeugnis auftaucht.

Dieser scheiß Brief von der Bundespolizei ist für mich wie ein schlag.

Wieso ermittelt die Bundespolizei? Das ist eigentlich ein Fall für die Landespolizei.

Solltest du eine Ladung bekommen, so gehe dahin, höre dir an was man dir genau vorwirft und entscheide dann, ob du dich zur Sache äußerst.

AlibertSpiegel  21.10.2012, 13:05

Ist der Brief denn überhaupt echt?

SoulSeeker 
Beitragsersteller
 21.10.2012, 13:11
@AlibertSpiegel

selbstverständlich.

das ist das erste, was ich nachgeprüft habe.

SoulSeeker 
Beitragsersteller
 21.10.2012, 12:55

Verzeihung mein Fehler...

Es ist die Landespolizei ... also in meinem Falle das Polizeipräsidium Mittelhessen

Irubis  21.10.2012, 13:06
@SoulSeeker

aha

dennoch...nicht verrückt machen lassen und ruhiges Blut bewahren...es wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird. Ich vermute bei dir eine Einstellung, da kein TB erfüllt.

Geh doch erstmal hin und hör Dir an, was genau Dir vorgeworfen wird. Und dann kannst Du Dich immer noch entscheiden, ob Du etwas zum Sachverhalt sagen oder erst mal einen Anwalt fragen willst. Denn als Beschuldigter hast Du das Recht, keine Aussage zu machen. Allerdings kommt es immer gut, wenn man die Karten auf den Tisch packt - zumal, wenn man

echt nicht der kriminelle typ

ist. Mir stellt sich hier aber die Frage, was genau Du da als "Polizist" angestellt hast!? Denn unter "Amtsanmaßung" (§ 132 StGB) versteht man, wenn jemand

... unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf

Eventuell liegt aber auch ein "Mißbrauch von Titel, Berufsbezeichnungen ..." gemäß § 132a StGB vor:

Wer unbefugt ... inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, ... führt,

Aber dafür müsstest Du schon gesagt/geschrieben haben "Ich bin Polizeikommissar" oder einen anderen Dienstgrad genannt haben.

Das bloße sagen "ich bin Polizist." ist nicht strafbar. Ja, es sei denn - man fragt denjenigen (unter Berufung auf seinen Status als "Polizist") nach seinen persönlichen Verhältnissen aus und/oder nötigt ihn dadurch zu Handlungen/Unterlassungen. Da wäre dann das Vornehmen von Handlungen, die nur kraft einens öffentlichen Amtes vorgenommen werden dürfen (Amtsanmaßung). Und/oder man sagt zu der bloßen Berufsbezeichnung "Polizist" auch noch einen entsprechenden Dienstgrad (Mißbrauch von Titeln).

Am Besten wäre es, wenn Du das "Gespräch" auf Facebook ausdruckst und zur Vernehmung mitnimmst. Und wenn Du Dich nach dem Vorhalt (was Dir vorgeworfen wird) entscheidest, etwas dazu zu sagen, dann kannst Du den Ausdruck ja auf den Tisch legen. Eventuell geht ja daraus hervor, dass Du wirklich nur in dem "Gespräch" erwähnt hast, Du wärst Polizist. Das wäre dann nix/straffrei. Oder ...

du wirst sicher nicht die Höchststrafe bekommen. Da kannst du ganz beruhigt sein. Dein Arbeitgebermuss ja nichts davon erfahren, der bekommt nicht automatisch jedes Update deines Führungszeugnisses. Die Geldstrafe bemisst sich nach dem Einkommen und wird in Tagessätzen ausgedrückt, z.B. 60 Tagessätze, und diese sind bei dir eben viel niedriger als bei einem Gutverdiener. Es ist sicher gut, wenn du dich entschuldigst und die Tat ehrlich bereust, denn es ist daneben, mit solchen Tricks Informationen aus Leuten herauskitzeln zu wollen.

SoulSeeker 
Beitragsersteller
 21.10.2012, 12:32

Ich habe vor gehabt alles zuzugeben, und unverblümt alles zu erzählen.

Was ich getan habe war unter aller Sau. das sehe ich ja uch ein

Wie alt warst Du zum Zeitpunkt der Tat? Wenn unter 21 - wohnst Du noch bei Deinen Eltern? Bitter erläutere mal in 3-4 Sätzen den Tathergang. Dann kann man da auch etwas seriöser was zu sagen.

AlibertSpiegel  21.10.2012, 12:59

sag mal gehört nicht noch ein wenig mehr zu "wegen Amtsanmaßung" angezeigt zu werden. Seinen Account hätte auch jeder nutzen können, oder? Leider kannste ja jeden anzeigen den du nicht leiden kannst.

SoulSeeker 
Beitragsersteller
 21.10.2012, 13:02
@AlibertSpiegel

nunja ... wenn dieser Fake Acc. auf meine IP Adresse zurückzuverfolgen ist, ist es nunmal ein Fakt, dass dieser Account von jenem PC (meiner) genutzt wurde

skyfly71  21.10.2012, 13:12
@AlibertSpiegel

Naja, genau genommen wäre es hier der "Mißbrauch von Titeln". Aber der ist auch noch strafbar.

Irubis  21.10.2012, 13:22
@skyfly71

Na ja. innerhalb eines Internetaccounts erfüllt die bloße Bezeichnung "Polizist" m.E. nach den TB des 132 a noch nicht.

skyfly71  21.10.2012, 13:25
@Irubis

Warum? Ist das Internet ein rechtsfreier Raum? Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung etc. pp. wären auf diesem Wege genau so strafbar.

SoulSeeker 
Beitragsersteller
 21.10.2012, 13:33
@skyfly71

da hat skyfly recht.

was man im Internet verbockt, kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Irubis  21.10.2012, 13:57
@skyfly71

das hat mit einem rechtsfreien Internet nichts zu tun. Auch außerhalb sähe ich den TB nicht als erfüllt an.

Welchen Teil des TB siehst du denn erfüllt? Worunter subsummierst du den Begriff "Polizist".

skyfly71  21.10.2012, 14:19
@Irubis

Es wäre für mich eine Amtsbezeichnung (sowie die Bekleidung ja auch unstrittig eine inländische Uniform darstellt). Aber das ist natürlich auf nen Sonntag auch ne fiese Frage, da Kommentar im Büro liegt und Google nix ausspuckt. Morgen weiß ich mehr ;-)

skyfly71  22.10.2012, 10:13
@skyfly71

Hmmm, was soll ich sagen. Mein Kommentar sagt mir, daß ich tatsächlich daneben lag ;-)

Irubis  22.10.2012, 10:35
@skyfly71

Nimm's nicht so tragisch...auch Genies unterliegen Schwankungen ;-)

SoulSeeker 
Beitragsersteller
 21.10.2012, 12:50

stimmt da hast du recht.

ich bin und war 20, und wohne alleine. Wie gesagt. SIE ist meine ey, die mich mit meinem exbesten Freund betrogen hatte. Ich habe um sie monatelang noch gekämpft, obwohl sie mir untreu wurde. Ich liebe sie auch jetzt noch.

Nur sie brach den Kontakt zu mir ab. Und ich wollte wissen, wie es mit ihr und meinen Ex besten Freund aussah. Selbstverständlich gab/ gibt sie mir keine Auskunft darüber. also brauchte ich eine neue Identität, vor der sie respekt hatte... und was eignet sich da besonders gut? ... eine erfundene Person, die polizistin ist.

Ich habe mit ihr ganz normal geschrieben... und habe sie auch ganz normal danach gefragt. Der Beruf "Polizist" sollte im Endeffekt nicht dafür dienen, Aussagen zu einem Thema zu machen, sondern eher das Vertrauen fördern, dass sie mir alles sagen könne ...

Du willst bestimmt nicht wissen wie peinlich das alles für mich ist

Irubis  21.10.2012, 12:54
@SoulSeeker

Der Beruf "Polizist" sollte im Endeffekt nicht dafür dienen, Aussagen zu einem Thema zu machen, sondern eher das Vertrauen fördern, dass sie mir alles sagen könne

zum TB der Amtsanmaßung gehört noch einiges mehr. Nur wenn du das gemacht hast:

"unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden dar"

bist du im strafrechtlich relevanten Bereich.

skyfly71  21.10.2012, 12:57
@SoulSeeker

Nun ja, hier dürfte die Prognose, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist, reine Kaffeesatzleserei werden. Ist aber letztlich egal - es wird in jedem Fall auf eine Geldzahlung hinaus laufen, vermutlich wird das Verfahren danach eingestellt. Maximal wäre eine Geldstrafe von bis zu 2 Netto-Monatsgehältern zu erwarten, realistisch ist eher 1 Nettogehalt als Höchstgrenze.

Definitiv keine Sorgen mußt Du Dir um Dein Führungszeugnis machen. Dafür müßte die Strafe wesentlich höher ausfallen, was hier aber auf keinen Fall zu erwarten ist.

Die Höchststrafe im Gesetz ist übrigens immer den allerschlimmsten denkbaren Fällen vorbehalten. Da gehörst Du dann wohl eher nicht dazu ;-)

Klar ist das ein Schlag - soll auch so sein, damit Sie auf diese Idee nicht nochmal kommen. Damit macht man eben keine Witze...

Sie hatten nicht die Absicht, jemanden zu zwingen - haben es aber getan.

Vermutlich kommen Sie mit einer Geldstrafe davon, die Sie dann in freiwilligen Sozialstunden ableisten können - sofern Sie kein Geld haben.

Ich würde mich an Ihrer Stelle eher fragen warum Sie es nötig haben, andere zu etwas zu zwingen? Kommen Sie sich wirklich so hilflos vor, dass Sie das nötig haben? Machen Sie Manschafts-Sport, so Sie die Erfahrung machen können, dass alle zusammen halten. Das empfehle ich Ihnen.

SoulSeeker 
Beitragsersteller
 21.10.2012, 12:29

Nunja ... diese besagte Person (in diesem Fall das "Opfer") ist meine Exfreundin, die mich mit meinem besten Freund betrogen hat. Sie hatte den Kontakt komplett abgebrochen zu mir, und ich wollte wissen, wie ihre Situation aussieht - und ob es sich noch zu kämpfen um sie lohnt.

Jetzt weiß ich woran ich bei ihr bin, und muss dafür hart in die Tasche greifen

Danke bisjetzt die beste Antwort