Untermietvertrag für ausländische Freundin für 0€?
Hallo, ist es möglich eine Freundin (ausländische Studentin) als Untermieterin zu nehmen (wir sind Hauptmieter) wenn im Vertrag drin steht, dass wir 0€ dafür bekommen? https://www.raumobil.de/files/Untermietvertrag.pdf wäre es möglich das so auszufüllen?
Situation: Sie braucht dringen einen Mietvertrag/ unsere Vermieterin lehnte ab/ Zeit drängt, Studentin muss es nachweisen findet aktuell keine Whg (wenig Geld)/ Sie würde nicht bei uns wohnen brauch nur schnell einen Nachweis bis sie etwas anderes hat (wohnt bei Mitstudentin bis dahin im Zimmer)
Wenn sie nicht hier wohnt und wir 0€ bekommen, würde die Vermieterin doch nichts davon wissen und auch nicht nachträglich wegen "finanziellen Verlust für sie" etwas sagen können? Dazu muss ich sagen, dass die Vermieterin aus Bosheit unsere Bitte ablehnte, da sie generell etwas gegen Ausländer hat...was kann ich tun?
9 Antworten
Die Grenzen eine Untermiete abzulehnen sind eng: "Nur weil es ihm einfach nicht passt, kann ein Vermieter sein Einverständnis nicht verweigern", erklärtt Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Dafür brauche er "vernünftige" Gründe. Ein solcher läge vor, falls der Vermieter mit dem Untermieter bereits schlechte Erfahrungen als Mieter gemacht hat, weil dieser beispielsweise den Hausfrieden gestört hat.
Untervermietung einzelner Zimmer fast immer möglichDas gilt besonders für Einzelzimmer. "Nur wenn es einen triftigen Grund gibt, darf der Vermieter die Untermiete untersagen", sagt Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Ein solcher Grund tritt laut Rechtsanwalt Wüstefeld ein, wenn ein einzelnes Zimmer beispielsweise an eine vierköpfige Familie untervermietet werden soll. In diesem Fall ist das Zimmer überbelegt. Liegen keine gewichtigen Gründe für eine Ablehnung vor, habe der Vermieter auch keine rechtliche Handhabe: Egal ob der Mieter einfach nicht mehr alleine wohnen will, sich die Wohnung nicht mehr allein leisten kann oder für ein paar Monate außer Haus ist und sein WG-Zimmer in der Zwischenzeit in fremde Hände gibt – der Vermieter muss die Untermiete akzeptieren.
Das war echt hilfreich, danke dir :))
Gibt es im ganzen Freundes- und Verwandtenkreis, der eine Genehmigung zur Untervermietung bekommt oder vielleicht (als Eigentümer) niemanden fragen muss?
Ihr solltet nicht gegen das Verbot der Vermieterin handeln, sonst kann sie Euch kündigen.
Wenn sie die verweigert, hat man lediglich selbst als Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Wer weiß schon, ob es wirklich grundlos verweigert ist? In der Frage steht nichts über die Größe der Wohnung, z.B....
3 Zimmer Whg, 60m² ...1 Zimmer steht leer bei uns, doch wie gesagt, sie würde nicht hier wohnen.
Wenn sie einen Vertrag hat, hat sie ein Recht darauf, dort zu wohnen! Das zählt!
Wenn sie nicht hier wohnt und wir 0€ bekommen, würde die Vermieterin doch nichts davon wissen und auch nicht nachträglich wegen "finanziellen Verlust für sie" etwas sagen können?
Die Vermieterin kann aber nicht wissen ob doch nicht etwas gezahlt wird.
Zudem ist es nicht zulässig dass sich jeamdn bei Euch anmeldet aber nicht wohnt.
Hier könnte man Erschleichen von Leistungen vermuten.
Das Beste wird sein, sich an Jobcenter und Amt für Wohnungswesen zu wenden und wie bisher weiter suchen.
Ja da hast du Recht, die Vermieterin wohnt halt Tür an Tür mit uns und ist Rentnerin. Also sie sieht und hört alles. Keine Chance hier jemanden unbemerkt wohnen zu lassen (das würden wir auch nicht tun!). Wie gesagt, es steht nur auf dem Papier bis die Studentin was eigenes hat und wir ziehen sowieso um. Die Studentin hat auch kein Einkommen momentan (Vertrag ausgelaufen) und es ist unmöglich dass sie genau bis nächste Woche eine Whg findet und schon gar nicht, dass sie etwas dafür zahlt. Wenn da jemand einen Verdacht hätte, dann ist es kein Problem, dass Gegenteil nachzuweisen. Wir wollen ihr wirklich nur helfen (sie hat es mehr als verdient!) und wenn wir das tun können, ohne Dritten zu schaden und uns an der Gewissheit zu erfreuen, jemanden so sehr (unentgeltlich) geholfen zu haben, dann ist das eine gute Sache denke ich. :)
Gehe bitte so vor wie ich vorgeschlagen habe oder amche halt einen Mietvertrag und riskiere Ärger.
Du musst halt entscheiden, wir haben Dir die Möglichkeiten aufgezeigt.
Wenn die Vermieterin eine Untervermietung ablehnt, solltet ihr euch auch daran halten, sonst habt ihr bald beide keine Wohnung.
Sie erfährt ja nichts davon und wir ziehen in einigen Wochen um.
Und du meinst nicht, daß es in der Nachbarschaft nicht auffällt, wenn Du weg und eine neue da ist? Irgendwer tratscht immer
Sie wohnt ja nicht hier, das steht nur auf dem Papier. Sonst würde ich sowas auch nicht tun. Es gibt keine Nachteile für niemanden, kostet niemanden was und ich sehe nicht ein, dass sowas aus Fremdenhass abgelehnt wird!
Dass es aus Fremdenhass abgelehnt wird, ist Deine Behauptung.
Und wenn die Untervermietung erlaubt ist, hat die Untermieterin im Prinzip ein Recht darauf, auch dort zu wohnen.
Jetzt sagst Du, sie wohnt nicht bei Dir - und in zwei Wochen ist das schon ganz anders. Woher soll die Vermieterin das wissen? Und dann hat sie keine Möglichkeit mehr, was dagegen zu tun!
Die Vermieterin wohnt im gleichen Haus. Sie ist schon älter und fängt oft Gespräche darüber an, wie schlimm die Ausländer sind und "das Pack" hier raus soll "alle vergasen" usw...also sagen wir mal, sie macht kein Geheimnis daraus. Aber okay, ich glaube, es wurde soeben eine Lösung gefunden.
Ja, betreib ruhig Urkundenfälschung.
Und, wenn Deine Vermieterin einen Vertrag ablehnt und Du einen Untermietvertrag machst, auch wenn Du den für ungültig hälst, dann kann sie Dir ggf. sogar die Wohnung kündigen.
Ja, betreib ruhig Urkundenfälschung.
Das Argument ist unlogisch. Ein Untermietvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter. Eine Unterschrift des Vermieters wird nicht benötigt. Wo ist dann da deiner Meinung nach eine Urkundenfälschung?
Hast du den Vertrag gesehen? Er wird zwischen Haupt und Untermieter geschlossen. Sie erfährt ja nichts davon und wir ziehen in einigen Wochen um.
Sie darf die Untermieter aber auch nicht grundlos verweigern.