Als Untermieter Strom anmelden
Hallo,
eine Frage: jemand z.B. eine Studentin wohnt voraussichtlich für ein halbes Jahr als Untermieterin in einer Wohnung. Muss Sie den Strom auf sich anmelden und abmelden, wenn sie wieder ausgezogen ist? Oder wer ist in dem Fall der Vertragspartner?
8 Antworten
das kommt auf die gegebenheiten und den mietvertrag an. es kann eine inclusivemiete sein, oder es ist ein seperater zähler für den untermieter vorhanden. frag die hauptmieterin. im zweifel auch das RWE. die lesen in vielen gegenden auch stellvertretend für andere lieferanten die zähler ab.
Privaten Zwischenzähler installieren und mit dem Vermieter direkt anrechnen.
Der Vertragspartner ist der Hauptmieter....der dann mit seinem Untermieter abrechnen muss......
Muss sie nicht, Vertragspartner ist der Strombezieher = Zählernutzer. Wie er ihn nutzt und ob er ihn an Dritte weitergibt, ist in diesem Fall egal.
Wenn die Studentin die komplette Wohnung "untermietet" kann es durchaus möglich sein. Aber eher unwahrscheinlich.
Normalerweise ist der Hauptmieter Vertragspartner des Stromversorgers.