Hauptmieter will Freund vom Untermieter Hausverbot erteilen
Hallo,
meine freundin Wohnt in einer WG. Sie ist da untermieterin des Hauptmieters.
Ich Wohne auch in der WG ( Ihn ihrem Zimmer) Allerdiengs ohne mitvertrag. SIe bezahlt für das Zimmer Normal die Miete + 2 mal Nebenkosten. 1 mal für sie 1 mal für mich da ich ja auch Duschen ect....
Nun zu meiner frage. Darf mich der Hauptmieter aus der Wohnung schmeißen? Welche Rechte hat meine Freundin als Untermieterrin? Kann sie Rechtlich verhindern das er mich rausschmeißt? Hat er das Recht mir Hausverbot zu geben? Auch wenn meine Freundin das nicht will? Wenn ja in welchen Gesetzen steht es?
11 Antworten
Der Untermietvertrag in der WG zwischen Hauptmieter als Vermieter und Untermieter als Mieter unterscheidet sich vom allgemeinen Mietvertrag dadurch, dass der Hauptmieter dem Untermieter die Benutzung der Sozialräume wie Küche, Bad, Flur, Balkon, Gemeinschaftsraum, Keller etc. gestattet. Dafür bezahlt der Untermieter eine Nettomiete und eine Nebenkostenpauschale, die zusammen eine Gesamtmiete ergeben. Nun hat der Hauptmieter das Problem der Weitergabe der Nebenkostennachzahlung nach Abrechnung der NK durch den Vermieter der Wohnung. Wenn es keine Änderung des Untermietvertrages infolge des Dauergastes gibt, könnte sich der Hauptmieter der ungerechtfertigten Bereicherung schuldig machen, weil durch Annahme der doppelten Nebenkostenpauschale ein Einverständnis des Wohnens des 2. Untermieters herzuleiten wäre. Voraussetzung dazu sollte aber die Quittung/Überweisungs/ Einzahlungsbeleg für die erhöhte Gesamtmiete sein.
In einer WG gibt in der Regel noch andere Bewohner außer den Dreien, die hier vorgestellt wurden. Deren Meinung müsste auch gehört werden, ob der Dauergast zum Bewohner wird oder nach drei Monaten aus der Wohnung entfernt werden sollte, weil der zusätzliche Bewohner eine Belastung des sozialen Gefüges in der WG darstellt.
Ich Wohne auch in der WG ( Ihn ihrem Zimmer) Allerdiengs ohne mitvertrag. SIe bezahlt für das Zimmer Normal die Miete + 2 mal Nebenkosten. 1 mal für sie 1 mal für mich da ich ja auch Duschen ect....
Du hast einen Meitvertrag; einen mündlichen Mietvertrag.
Jedoch darf Deine Freundin nicht einfach ohne Erlaubnis untervermieten:
§ 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte (1) 1 Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. 2 Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis. außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. (2) 1 Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/gesetz.htm
Hinzu kommt noch, dass der "Vermieter" eventuell kündigen kann weil das Zimmer zu klein ist für zwei Personen; sprich es ist überbelegt.
Hat er das Recht mir Hausverbot zu geben? Auch wenn meine Freundin das
Hausverbot nicht ohne berechtigten Grund, z.B. Sie drohen dem Vermieter oder zerstören sein Eigentum.
Besuch kann der Vermieter auch nicht verbieten.
Ohne dass vom Fragesteller eine Miete gezahlt wird, gibt es auch keinen Mietvertrag.
ich wohne da mit der Muendlichen einversteandniss des Hauptmieters.
ich wohne da mit der Muendlichen einversteandniss des Hauptmieters.
Will er dir wirklich Hausverbot erteilen, oder das Wohnen in der Wohnung verbieten?
Das ist etwas anderes. Ein Hausverbot dürfte ohne dass etwas vorgefallen ist kein Bestand haben.
Er will mir das Wohnen verbieten.
Und das darf er. Du hast keinen Mietvertrag und wenn die Untermieterin weiter untervermieten will, braucht sie die Zustimmung des Hauptmieters.
Das kann er, nach meinem Verständnis selbst wenn wir von einem bisher gültigen Mietvertrag ausgehen kann er mit 4-Wochenfrist zum Monatsende kündigen.
Als Untermieter hat man deutlich weniger Rechte als ein Mieter.
Sie vermietet mir die Wohnung ja nicht. Ich bin gast der jeden tag da schläft.
Die Kündigungsfriest des Mietvertrages beträgt 3 Monate
Es gibt keine Gast der jeden Tag da schläft.
...und dafür brauchst sie die Erlaubnis ihres Vermieters, spätestens nach 6-8 Wochen...
Als Untermieter hat man die gleichen Recht wie als Hauptmieter, das deutsche Mietrecht unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Untervermietung...
hast du dazu ein auszug aus einem gesetz
Ich bin gast der jeden tag da schläft.
Gäste schlafen evtl. 4 - 6 Wochen bei ihrem Gastgeber und fahren dann wieder nach Hause. Und für Gäste braucht man auch keine Nebenkosten zahlen.
Gäste gehen irgendwann wieder nach Hause, und wenn es nach mehreren Wochen ist. Dauerhaft dort zu übernachten ist kein Besuch. Das Amtsgericht Frankfurt-Höchst sieht z.B. die Grenze der normalen Besuchsdauer in seinem Urteil vom 12.01. 1995 (Az Hö 3 C 5179/94) nach drei Monaten »Dauerbesuch« als überschritten an. Das ist schon eine recht lange Zeit, ich bezweifle, dass man da in einem eigenen Verfahren eine längere Besuchszeit herausschlagen kann – geschweige denn ein permanentes Besuchsrecht.
Wenn Deine Freundin ohne Zustimmung ihres Vermieters (Hauptmieterin) an Dich weitervermietet oder Dich dort wohnen läßt, kann ihr gekündigt werden. Unter Umständen sogar fristlos.
Es gibt eine Muendliche vereinbarung mit den Hauptmieter das ich da Wohnen darf.
wenn es eine solche Vereinbarung gibt, warum sllte dich der Hauptmieter dann rausschmeißen? Irgendwie ist das nicht verständlich.
weil er mich nicht (mehr) mag.
in anderen worten, du berufst dich auf eine (angebliche) mündliche "vereinbarung". da du ja keinen schriftlichen Mietvertrag hast, wirst Du auch keinen Haupt-/Nebenwohnsitz angemeldet haben (denn das Amt erwartet so etwas), was auch schwer als Beweis taugt. Und selbst wenn, könnte eine mündlich ausgesprochene Duldung ebenso schnell wieder zurückgezogen werden.
doch was schreibe ich hier?! an Deinen Antworten sehe ich, letztendlich erwartest du von uns die Aussage, dass der Hauptmieter oder Vermieter keinerlei und Du alle Rechte hast.
dauergäste müssen polizeilich angemeldet sein.
unabhängig davon gilt: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm
"Polizeiliche Anmeldung" gibt es seit langem nicht mehr. Bekannt ist mir nur das Hausbuch in der DDR, das die Anmeldung der Bewohner für den Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei offen legte. Auch Besucher sind nicht "polizeilich" meldepflichtig. Bleib mal sachlich!
Ohne dass vom Fragesteller eine Miete gezahlt wird, gibt es auch keinen Mietvertrag. Die Nebenkosten zahlt anscheinend die Freundin mit für ihn...