GEZ Gebühren trotz wohnen bei den Eltern?
Hallo, zwischen Ende Studium und Arbeitsbeginn wohnte unsere Tochter 3 Monate wieder bei uns zu Hause. Durch meine starke Sehbehinderung zahle ich nur den verminderten GEZ Beitrag. Nun fordert die GEZ den vollen Beitrag von meiner Tochter während der Zeit die sie zu Hause wohnte - muss sie zahlen? Jetzt wohnt sie in einer WG mit einer Studentin die Bafög bezieht zusammen und soll auch da zahlen. (Studentin Hauptmieterin - Tochter Untermieterin). Hieß es nicht immer pro Haushalt "zahlt" nur einer? Falls jemand antwortet - schon mal vielen Dank! Gruß Hesie
4 Antworten
Pro Wohnung fällt grundsätzlich ein voller Rundfunkbeitrag an. Wenn einer von mehreren Wohnungsinhabern nur den ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlt, muss der andere den vollen Beitrag zahlen; für die gleiche Zeit wirst du dann völlig freigestellt. In der Studenten-WG gilt nichts anderes. Da die BaföG erhaltende Mitbewohnerin völlig von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit ist, muss deine Tochter eben den Vollen Beitrag zahlen. Dabei ist es völlig egal, wie der Mietvertrag abgeschlossen ist.
Pro Haushalt - ja. Aber du hast ja nicht voll gezahlt. Und wenn da ein Vollzahler mit im Haushalt ist, dann muss für diesen Haushalt auch voll gezahlt werden.
Bei der WG ist es ähnlich. Dadurch, dass eine Studentin Hauptmieterin ist, deine Tochter dann Untermieterin, sind das zwei Haushalte. Hätten beide die Wohnung zusammen gemietet, dann würden die Gebühren nur einmal anfallen. Das sind so die kleinen Fallstricke.
Nur einer im Haushalt zahlt ist ja auch richtig. Aber das ist in eurem Fall ja leider nicht der Fall. Die Studentin in der WG zahlt nicht, weil sie Bafoeg bekommt und sich befreien lies. Und du zahlst nur die Hälfte, also auch nicht voll. Und da muss deine Tochter dann natürlich zahlen. Die Befreiung gilt natuerlich nur für den Antragsteller und dessen Ehegatten, aber nicht für deren Kinder oder Mitbewohner.
Für die Zeit bei euch muss dann mindestens einmal der volle Betrag gezahlt werden, also die Differenz in eurem Fall.
Sie hat in beiden Fällen Pech gehabt. Deine Ermäßigung gilt nur für dich selber und deinen Ehepartner/in. Die Befreiung wegen Bafög gilt nur für die Mitbewohnerin selber und ihren Ehepartner oder für den beim Standesamt eingetragen Lebenspartnerin