muss ich für die Fensterbank bezahlen?

 - (Reparatur, Mietrecht)

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wurde eine Kaution gezahlt, sind Sie Haftpflicht versichert? Wurde der Zustand bei Einzug aufgenommen und haben Sie Mängelfreiheit durch Leistung der Unterschrift bescheinigt? Genauso schwer für Sie zu beweisen, dass Sie die Schäden nicht verursacht haben, dürfte es für den Vermieter sein, das Gegenteil zu beweisen, wenn schriftl. nichts festgehalten wurde. Auch Ihr Mietvertrag könnte Aufschluss geben z.B. die "Wohnung befindet sich im vertragsgemäßen Zustand". Ohne mehr Informationen ist es schlecht einen Rat zu geben. MfG

lucychen 
Beitragsersteller
 28.10.2010, 01:27

leider haben wir keine schriftliche Unterlage. Ich habe nur geguckt, nur der Teppich ist ein bisschen schmutzig, nichts Unterschreiben.

Hat die Vermieterin bei der Übergabe der Wohnung ein Protokoll erstellt und die Mängel reingeschrieben? Wenn nicht würde ich an deiner Stelle eine Zahlung ablehnen. Für die Zukunft solltest du eine Hafpflichtversicherung abschließen. Kostet im Jahr ca. 50 Euro und zahlt, wenn du was kaputt machst.

lucychen 
Beitragsersteller
 28.10.2010, 01:31

Die Vermieterin hat nichts mir gegeben. Soll sie das Uebergabeprotokoll schreiben?

jetzt wohne ich noch hier aber auch kein Protokoll.Darf ich jetzt schreiben?

Jorgfried  28.10.2010, 12:26
@lucychen

Wenn es für deine alte Wohnung kein Protokoll gibt, kann die Vermieterin keine Ansprüche nachweisen und du zahlst nichts. Wenn in der neuen Wohnung bereits Mängel waren, dann schreib sie auf, fotografiere sie, zeige sie einem Freund und gib die Liste der Vermieterin.

Hm, also wenn das so im Übergabeprotokoll nicht vermerkt wurde, sieht es tatsächlich nicht gut aus.

Hallo Locychen, hier will man sich vermutlich auf Deine Kosten bereichern! Ich empfehle Dir, wende Dich umgehend an den für Dich zuständigen Mieterverein! So etwas gibt es in jeder Region! Mit freundlichem Gruß, Hk.