muss ich für die Fensterbank bezahlen?
hallo zusammen,
ich bin eine ausländische Studentin, jetzt studiere ich in Deutschland. Bis 16. September wohne ich in 1. Stock in einem Haus, jetzt wohne ich untem Dach, auch in diesem Haus. Letzt Woche hat die Vermieterin mir gesagt, dass die Fensterbank kaputt ist, ich muss 150 bis 200 Euro bezahlen um eine neue Fensterbank zu tauschen. Vor ein halbes Jahr habe ich das Zimmer geguckt, leider habe ich nicht gesehen, weil die Fuge in der Ecke war, und die Gardine hängt davor. Deswegen habe ich die Fehler nicht geschrieben. Meine Schreibtische wird neben der Festerbank gestellt und ich habe keine Schwere Dinge darauf gestellt. Ich habe nichts gemacht!! Warum bezahle ich?
Heute habe ich ein Mietverein besucht, aber der Arbeiterin seht nicht glücklich aus. Ich möchte einige Frage stellen.Sie sagt nur 70 Euro. Das ist aber zu teuer!
Die Vermieterin sagt , dass die Waschbeck auch kaputt ist und muss ein Neues kaufen. Es kostet 150 Euro. Ich denke die Vermieterin will das Geld haben!!
was soll ich machen, ich danke Ihnen im voraus!
4 Antworten
Wurde eine Kaution gezahlt, sind Sie Haftpflicht versichert? Wurde der Zustand bei Einzug aufgenommen und haben Sie Mängelfreiheit durch Leistung der Unterschrift bescheinigt? Genauso schwer für Sie zu beweisen, dass Sie die Schäden nicht verursacht haben, dürfte es für den Vermieter sein, das Gegenteil zu beweisen, wenn schriftl. nichts festgehalten wurde. Auch Ihr Mietvertrag könnte Aufschluss geben z.B. die "Wohnung befindet sich im vertragsgemäßen Zustand". Ohne mehr Informationen ist es schlecht einen Rat zu geben. MfG
leider haben wir keine schriftliche Unterlage. Ich habe nur geguckt, nur der Teppich ist ein bisschen schmutzig, nichts Unterschreiben.
Hat die Vermieterin bei der Übergabe der Wohnung ein Protokoll erstellt und die Mängel reingeschrieben? Wenn nicht würde ich an deiner Stelle eine Zahlung ablehnen. Für die Zukunft solltest du eine Hafpflichtversicherung abschließen. Kostet im Jahr ca. 50 Euro und zahlt, wenn du was kaputt machst.
Wenn es für deine alte Wohnung kein Protokoll gibt, kann die Vermieterin keine Ansprüche nachweisen und du zahlst nichts. Wenn in der neuen Wohnung bereits Mängel waren, dann schreib sie auf, fotografiere sie, zeige sie einem Freund und gib die Liste der Vermieterin.
Hm, also wenn das so im Übergabeprotokoll nicht vermerkt wurde, sieht es tatsächlich nicht gut aus.
Hallo Locychen, hier will man sich vermutlich auf Deine Kosten bereichern! Ich empfehle Dir, wende Dich umgehend an den für Dich zuständigen Mieterverein! So etwas gibt es in jeder Region! Mit freundlichem Gruß, Hk.
Die Vermieterin hat nichts mir gegeben. Soll sie das Uebergabeprotokoll schreiben?
jetzt wohne ich noch hier aber auch kein Protokoll.Darf ich jetzt schreiben?