Untermieter nutzt unerlaubt Kellerräume, kann ich diese nachträglich in Rechnung stellen?
Hallo Zusammen,
ich habe seit April einen Untermieter. Es war ausgemacht, dass der Kellerraum nicht zur Verfügung steht. Steht auch nicht im Vertrag.
Er hat diesen seit April trotzdem mitbenutzt. Im Dezember zieht er aus, kann ich Kosten in Rechnung stellen? Ich hätte nämlich den Keller für 20€ im Monat mit vermietet...
Kann ich das im Zweifel von der Kaution abziehen?
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke und LG
8 Antworten
meines Wissens ist die Kaution dafür nicht da und die kannst Du soweit ich weiß auch nicht zum Ausgleich einer bestehenden Mietschuld heranziehen und schon erst recht nicht für so einen Fall. Das ist aber dann doch eher ein Fall für die Rechtsberatung.
Ich würde es jetzt so kurz vorm Ende locker sehen, da Du scheinbar davon erst kürzlich erfahren hattest und davon wohl niemand beeinträchtigt wurde. Das nächste Mal kontrollierst Du das halt hin und wieder.
Als Mieter zahlst du nicht extra Miete für deinen Keller. Gleiches gilt für deinen Untermieter wenn er ihn (teilweise) mitnutzt. Du hattest die Möglichkeit, die Kellernutzung zu unterbinden, hast es aber geduldet. Du kannst deshalb nicht im Nachhinein dafür Miete fordern.
Komm lass es lieber.
Nachzutreten das geht gar nicht. Das sorgt für Ärger und schlechte Launa.
Und Grosszügigkeit ist auch gut fürs Karma :-)
Hi, hätte ich in jedem Fall gemacht... Allerdings ärgere ich mich enorm, da er auch meine privaten Räume als Stellfläche nutzt, versucht neue Besichtigungen zu torpedieren, und ungefragt Haustiere hält (ich weiß, gesetzlich OK, aber es war eigentlich anders ausgemacht)... sind einige Sachen die mich doch sehr ärgern... ansonsten gebe ich dir 100% Recht ;-)
Nachdem du es wusstest, dass der Keller genutzt wurde hast du das stillschweigend geduldet.
Na dann...du hättest den Keller also gar nicht vermieten können.
Wenn dann kannst du von deinem Untermieter Schadensersatz verlangen, so dir da jetzt ein Schaden überhaupt entstanden ist.
Aber das wird hier wohl nicht passieren. Denn auch die Vermieterin hätte sich da melden müssen und hat bisher die Nutzung geduldet.
Laß gut sein. Er zieht doch sowieso aus. Zieh die Kosten von der Kaution ab. Dann wird er sich ja äußern.
ja, weil ich es nicht wusste... der Keller ist nämlich wiederum meiner Vermieterin, die sich jetzt bei mir beschwert hat...