Wer zahlt Betriebskosten für Luftentfeuchter im Kellerraum der nicht mit vermietet wurde?

4 Antworten

Streng genommen sind es Kosten der Instandhaltung, die nicht umlagefähig sind. Aber in der Erfahrung hängen diese Luftentfeuchter, die im Dauereinsatz sind und sich je nach Luftfeuchtigkeit an- und abschalten, am Hausstrom. Ohne separaten Zähler werden sie somit auf die Mieter umgelegt wie auch der übrige Haustrom (Licht, Lift, ggfs. Treppenreinigung).

Es müsste also ein eigener Zähler dafür her, wenn er nicht vorhanden ist.

Da Ihr den Entfeuchter erst nach 1 1/2 Jahren bemerkt habt, kann er nicht allzu häufig laufen, oder ...?


Laut Maklerin müssen wir den mitbezahlen im den Stromnebenkosten für das Haus .

Und was sagt Euer Vertragspartner, der Vermieter?

Aus meiner Sicht sind das Instandhaltungskosten und die dürfen nicht umgelegt werden.

Zu den Betrisbkosten  BKV § 1 (2)2 gehören

nicht:

die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

Auch wenn kein Kellerraum mitgemietet. Ein Luftentfeuchter im Keller ist zum Wohl der Allgemeinheit und darf dementsprechend auf alle Mietparteien anteilmässig umgelegt werden.

anitari  12.09.2016, 08:11

Kosten für Instandhaltung dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.