Müll und Strom abmelden in Untermiete?

4 Antworten

Hier liegt ein Mietvertrag mit pauschalen Anteil der Betriebskosten vor. Ob die Klausel mit einer Anpassunung von 5% + oder - gültig ist, bleibt zweifelhaft, weil pauschale BK und deren Erhöhung oder Senkung dem § 560 BGB strikt folgen sollten. Unter Punkt 6 des § 560 wird die Unwirksamkeit deiner Klausel dargestellt.

Zudem ist es nach Heizkostenverordrnung nicht statthaft, Heizkostenpauschalen anzusetzen. Jedoch kann davon abgewichen werden, wenn es keine Wärmemengenzähler in der Mietsache gibt und der finanzielle Aufwand der Nachrüstung unverhältnismäßig hoch wäre.

Dem Untermieter obliegt es nicht, Strom, den er vom Vermieter bezieht, abzumelden.

Die Müllentsorgung ist ebenfalls nicht abmeldepflichtig, wenn sie einwohnerbezogen nach Einwohnermeldekartei mit dem Vermieter der Wohnung vereinbart wurde. Durch Anmeldung mit neuer Adresse erfolgt automatisch die Abmeldung der alten.

Inwiefern du nun 80% der Miete zurück forderst, müsstest du noch erklären.

Deine Kaution erhälst du nach Abrechnung der Kaution, welche du unter Fristsetzung von deiner Vermieterin fordern solltest.

Wenn dein Mietende der 28.02.21 war, kannst du die gesamte Kaution am 01.09.21 zurückfordern, fristsetzend mahnen und bei nicht Befolgen der Mahnung gerichtlich mahnen.

Steht denn im Mietvertrag was davon das du für die Anmeldung von Strom und Müll verantwortlich bist?

MaddinR1 
Beitragsersteller
 18.08.2021, 18:23

Nein, davon steht nichts im Vertrag.

Wohnte die Vermieterin mit in dieser Wohnung , und wer hat für Deinen Mietzeitraum Strom und Müll angemeldet ? Du , oder sie ?

MaddinR1 
Beitragsersteller
 18.08.2021, 18:23

Ja sie wohnte mit in der Wohnung. Ich habe nie etwas dergleichen angemeldet. Davon gehe ich aus dass es sie oder der Eigentümer war.

verreisterNutzer  18.08.2021, 18:40
@MaddinR1

Wenn Du selber in diesen Punkten nichts anmelden mußtest bei den jeweiligen Vr- / und Entsorgern, so enden Deine Kostenanteile dafür dann auch automatisch mit der Beendigung Deines Mietvertrages .

Du hast dann ab Vertragsende weder Verpflichtungen gegenüber Deiner Vermieterin , noch gegenüber dem Eigentümer der Wohnung , noch gegenüber den Ver- / und Entsorgern .

Lediglich die noch nicht abgerechneten Restanteile seit der letzten Betriebskostenabrechnung Deiner Vermieterin ( sofern noch nicht länger als 12 Monate zurückliegend gegenüber Deinem Vertragsende ) darf sie nachfordern für den Zeitraum zwischen der letzten Abrechnung und dem letzten Tag Deines Mietvertrages .

Deine Vermieterin hat bis zu 12 Monate Zeit für die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung . Sie darf von der vorgeleiteten Kaution allerdings bis dahin nur soviel vorläufig Geld einbehalten , wie ungefähr zur Deckung der dafür anfallenden Abschlußkosten noch in etwa zu erwarten wären .

MaddinR1 
Beitragsersteller
 18.08.2021, 18:48
@verreisterNutzer

Danke für die umfassende Antwort! Das hat mir sehr geholfen.

verreisterNutzer  18.08.2021, 18:58
@MaddinR1

Gerne geschehen . 😉

Noch eine Randbemerkung :

Wenn Du laut Mietvertrag monatlich einen Festbetrag ohne Aufschlüsselung von Nebenkosten / Betriebskosten zahlen solltest , so könnte mit der Zahlung Deiner letzten Pauschalmiete ( all inclusive ) bis auf etwaige Schäden alles abgeglichen sein . Dann könntest Du die Kaution sofort in voller Höhe zurück verlangen .

( Im Bezug auf : Das Zimmer kostet all inclusive einen festen Betrag inclusive Heizung , Strom und Nebenkosten - Absplitting )

MaddinR1 
Beitragsersteller
 18.08.2021, 19:10
@verreisterNutzer

Der Vertag sagt aus, dass die Miete einem Betrag X entspricht, von denen Nebenkosten in Höhe von Y (beruhend auf Erfahrungswerten der Vergangenheit) entfallen. Ändern sich diese um mehr als 5% (erhöhen oder senken), wird diese Erhöhung anteilig auf mich umgelegt.

In diesem Fall 600 Euro Miete fürs Zimmer, davon 150 Nebenkosten für Strom, etc.

Entspricht das deiner Definition von All Inklusive?

verreisterNutzer  18.08.2021, 19:21
@MaddinR1
Ändern sich diese um mehr als 5% (erhöhen oder senken), wird diese Erhöhung anteilig auf mich umgelegt.

Dann wären wir für die Nebenkosten ( Pauschalanteil 150 Euro ) wieder bei meinem zweiten Kommentar mit allem , was ich dort bereits schrieb .

Sie darf von der Kaution dann nur einen angemessen vorkalkulierbaren Anteil vorläufig zurückbehalten .

GrandVoyager  18.08.2021, 19:22
@verreisterNutzer

So sehe ich das als juristischer Laie auch.

MaddinR1 
Beitragsersteller
 18.08.2021, 19:48
@verreisterNutzer

Das dachte ich mir schon. Daher habe ich 3 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses auch 80% der Miete zurück gefordert (mit Fristsetzung 14 Tage). Darauf erbat sich die Vermieterin noch etwas Zeit, nun kam wie oben beschrieben ein neuer Brief mit der Mitteilung, dass Strom und Müll von mir nicht abgemeldet wurden.

verreisterNutzer  18.08.2021, 20:00
@MaddinR1

Mit diesen Abmeldevorgängen hast Du ( wie gegenseitig zwischen uns im Thread zur Sachlage erörtert ) ab dem Zeitpunkt Deines Vertragsendes überhaupt nichts zu tun .

Für ihre eigene Schluderig gegenüber ihrem Vermieter kann sie Dich abseits Deiner Vertragslaufzeit nicht verantwortlich machen .

Sie darf dann insgesamt nur folgenden Zeitraum für ihre > +/- 5% - Klausel bei der 150 Euro NK - Pauschale verwenden :

bis Februar dieses Jahres habe ich ca 8 Monate in einem Zimmer zur Untermiete gewohnt. 

Mieterbund oder Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht für einen Beratungsschein und zum Anwalt.

Gerhart  19.08.2021, 07:39

Diese Frage kann auch hier kostenfrei geklärt werden