Muss man einen Kellerraum als Vermieter zur Verfügung stellen?
Ein Verwandter hat ständig stress mit seinen Kellerräumen die er vermietet hat. Es wird gegenseitig eingebrochen, Müll wird nicht weggeräumt. Kann er bei der nächsten Vermietung die Kellerräume nicht zur Verfügung geben?
4 Antworten
Die Sache ist ganz einfach: Der Vermieter muss einen Kellerraum zur Verfügung stellen, wenn er das mit dem Mieter vereinbart hat, z. B. im Mietvertrag. Wenn es keine solche Vereinbarung gibt, dann muss er auch keinen Kellerraum zur Verfügung stellen.
Allerdings hat eine Wohnung ohne Kellerraum natürlich einen etwas geringeren Wert als eine Wohnung mit Kellerraum. Insofern sollte sich dein Verwandter nicht wundern, wenn er bei einer Neuvermietung weniger Miete erzielen kann als bisher oder wenn es ihm schwerer fällt, einen Mieter zu finden.
Wenn ein Mieterwechsel stattfindet muss er den Kellerraum einfach nur aus dem Mietvertrag rauslassen. Es gibt kein Gesetz das es vorschreibt, dass Vermieter einen Kellerraum zur Verfügung stellen müssen.
Bei einer Neuvermietung kann er den Kellerraum auslassen. Dann ist er allerdings selbst dafür verantwortlich, wenn dort Müll abgelagert wird.
Natürlich muss er die Räume nicht vermieten ...