Nachbar hat unerlaubt Waschmaschine mitbenutzt (5x) - welche Kosten kann man in Rechnung stellen?

12 Antworten

Hallo,

nur weil du meinst, es könne niemand anderes gewesen sein - also nur Mutmaßungen und Verdächtigungen hast - kannst du niemandem etwas in Rechnung stellen. Du musst es schon tatsächlich beweisen können - was sicher schwer wird. Und auch dann kommen nur ein paar Euro fuffzig zusammen - bei 33 l Verbrauch wären das bei 5 maliger Nutzung knapp 200 l Wasser. Ein Kubikmeter Wasser + Abwasser kostet 10 Euro, das wären also gerade mal 2 Euro für Wasser. Eine Kilowattstd. Strom kostet 25 Cent - da käme dann gerade mal vll. 1 Euro zusammen.

Verursachte Kosten von ca. 3 Euro - da würde ich nicht viel Aufstand machen. Kaufe ein Schloß für die Steckdose und gut ist.

Wow, ich habe nun endlich meine Lieblingsfrage gefunden!!!!!! Selten so gelacht!!

Okay, das ist nicht nett was Dein Nachbar hier treibt, aber dass Du hier von einem Rechnungsbetrag sprichst, der mit Lächerlichkeit zu betrachten ist, das ist Dir hoffentlich bekannt.

Nehmen wir den Wasserpreis: Dieser kostet (je nach Gemeinde unterschiedlich) so um die 4 Euro pro Kubikmeter. Ein Kubikmeter Wasser = 1000 Liter.

Jetzt machen wir Deine Rechnung 1000L = 4 Euro 33L = x

Ergibt demnach die gigantische Sunme von 0, 132 Euro

Nun zum Strom. Nehmen wir hier mal einen Grundpreis von 700 Euro bei 4,200 kwh

4200 = 700 Euro 0,6 = x

Ergibt demnach die gigantische Summe von 0,1 Euro

Demnach kannst Du eine Rechnung von 0,23 Euro stellen und noch ein Nutzungsentgeld in Höhe von 10% draufschlagen, Ergibt eine Gesamtforderung von 25cent.

Viel Spaß bei dem Unternehmen wie ich mich locker leicht "lächerlich" mache...

Mensch, wenn Du clever bist dann bietest Du ihm an das er Deine Maschine für einen Euro pro Waschgang nutzen darf. Dann machst Du noch ein mega Geschäft.

Wären bei 5 Waschgängen 5 Euro im Vergleich zu der jetzigen Schadenssumme:-)) von 0,25cent.

Mal abgesehen, vom Verschleiss der Maschine, werden doch wohl im Gemeinschaftswaschraum nicht jede Steckdose und jeder Wasseranschluß mit eigenem Zähler versehen sein, oder? Insofern könnte man wohl einzig und allein den Verscheliss in Rechnung stellen.

Es geht sich um die Unehrlichkeit, dass der Strom des anderen Mieters benutzt wird, um selbst zu waschen. Das ist kein Schnorren. Wie kann man sicher stellen, dass man künftig nicht noch andersweitig bestohlen wird. Man sollte die Steckdosen mit einem Schloß versehen, um so eines Diebstahls zu entgehen. Das kann nicht Sache des Vermieters sein.

Vermutlich gar nichts. Oder kannst du es beweisen? Was hast du denn gegen die Möglichkeit der Fremdnutzung getan?

henkds 
Beitragsersteller
 23.09.2012, 17:34

Die Waschmaschine ist in einem Waschraum mit anderen abgestellt, zu dem alle Mieter Zugang haben. Die anderen Mietparteien konnten ausgeschlossen werden, folglich kann es nur ein Nachbar gewesen sein.

blackleather  23.09.2012, 17:44
@henkds

Und woraus schließt du, dass sie überhaupt benutzt worden ist - obendrein fünfmal?

henkds 
Beitragsersteller
 23.09.2012, 17:47
@blackleather

Es gibt einige Indizien dafür. Das deutlichste ist, dass ich MEINE Waschmaschine nutzen möchte, diese aber zum selben Zeitpunkt mit einer ANDERER Wäsche, die durchläuft blockiert ist.

blackleather  23.09.2012, 17:50
@henkds

Dann müsste man ja anhand der Wäsche deren gewöhnlichen Träger identifizieren können. Und das hast du getan?

Warum hast du die Fremdwäsche nicht in Verwahrung genommen (natürlich ohne Aneignungsabsicht), um sie dem Eigentümer gegen eine Erklärung seines Handelns wieder auszuhändigen?