Vermieter hat von Kaution 44Euro für 2 Glühbirnen abgezogen (Warenwert ca. 8 Euro), will keine Original-Rechnung vorlegen, rechtens?

6 Antworten

Das Auswechseln von Glühbirnen ist im gewerblichen Umfeld keine einfache Angelegenheit. Ein Hausmeister, der nicht z. B. eine Elektroausbildung hat, darf das gar nicht.

Der Vermieter/Eigentümer könnte das zwar machen, muss er aber nicht. Also muss er ggf. eine Elektrofachkraft beauftragen und die kostet Geld.

Ich fürchte, a bist Du böse reingetappt.

Als Privatperson darf man Glühbirnen selbst wechseln. Gibts dabei einen Schlag, explodiert die Birne und jemand kommt zu Schaden etc., ist das was völlig anderes, als wenn jemand einen anderen beauftragt, diese Arbeit gegen Bezahlung auszuführen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schon mal daran gedacht, dass die Besorgung der Glühbirnen und das einbauen auch Geld bzw. Zeit kostet?

Eine Vermieter darf für seine Tätigkeit marktübliche Arbeitspreise ansetzen.

Wenn man einen Elektriker beauftragt dann berechnet der die Zeit, Fahrtkosten und Mehrwertsteuer kommt auch noch dazu.

Also abzüglich der Leuchtmittel sind 36 € völlig ok.

Hättest du die Birnen selbst gewechselt, gäbe es die Diskussion nicht

und wenn der Vermieter einen Elektriker gerufen hätte, der die Birnen wechseln sollte , wäre das hart an Grenze deiner Selbstkosten Pauschale (meistens 75€) gekommen...

frag ihn doch einfach was das für Birnen sind, wo er die gekauft hat, dann siehst du ja was die Kosten

Keehh 
Beitragsersteller
 05.08.2018, 15:32

das hab ich doch. Ich wollte die Rechnungen haben. Aber er weigert sich die mir zu geben

Vampire321  05.08.2018, 16:42
@Keehh

Der ist sauer... der durfte wahrscheinlich losfahren Birnen besorgen ... und die Zeit wird der jetzt bezahlt haben wollen

Du hast grundsätzlich das Recht, Belege zu verlangen, falls es Zweifel über den Betrag gibt. Solange er den Beleg nicht liefert, könntest du den Betrag fordern, auch bei Gericht.

Ferner wäre noch die Frage, warum die Pauschale für Renovierung, also auf welcher Rechtsgrundlage. Ist die Renovierung durch dich im Vertrag vereinbart gewesen? Wenn ja, hast du Gelegenheit bekommen, die vermutlich beanstandete Renovierung nachzubessern? Das wäre erforderlich.

Und dann schreibst du von einem halben Jahr nach dem Auszug hast du die Kautionsabrechnung bekommen. Wann genau. Wenn es nämlich mehr wie ein halbes Jahr ist, dann ist der Vermieter zu spät dran. Denn 6 Monate ab Rückgabe der Wohnung ist die Verjährung.

Keehh 
Beitragsersteller
 05.08.2018, 15:31

waren nur 5,5 Monate nach Auszug.
Ja die renovierung ist im mietvertrag vereinbart.
Darum geht es mir ja auch nicht, sondern um 44 euro für 2 glühbirnen

Renick  05.08.2018, 16:04
@Keehh

Und das kannst du beanstanden wie gesagt, wenn er dir keine Rechnung gibt. Oder bring ihm einfach die richtigen Glühbirnen vorbei gegen die 44 Euro Kaution.

bwhoch2  05.08.2018, 16:54
@Renick

Hier irrst Du mal. Dass die beiden Glühbirnen kaputt sind, war schon bei der Übergabe klar. Siehe Fragentext. Also deswegen keine Verjährung.

Der Tausch der Glühbirnen kostet auch Geld, auch wenn man es sich kaum vorstellen kann.

Renick  05.08.2018, 17:03
@bwhoch2
Also deswegen keine Verjährung.

Es speilt keine Rolle, ob die Birnen schon bei der Übergabe defekt waren. Der Vermieter muss die Kautionsabrechnung innerhalb der 6 Monate gegeben haben. Danach kann er nichts mehr geltend machen, auch nicht bei Gericht.
Aber der Fragesteller hat ja geschrieben, dass die Abrechnung nach 5,5 Monaten kam, also rechtzeitig.

Bei den 6 Monaten geht es nur sekundär um mögliche versteckte Mängel. Das Gesetz der Verjährung hat den Sinn, dann nach 6 Monaten für den Mieter Klarheit herrschen soll, ob vom Vermieter noch eine Forderung geltend gemacht werden kann, ob länger bekannt oder nicht ist egal.

Der Tausch der Glühbirnen kostet auch Geld

Ja vollkommen richtig. Ich habe nicht gesagt, dass die 44 Euro nicht berechtigt sind. Sondern ich habe gesagt, dass der Mieter einen Beleg bekommen muss wenn er das wünscht. Dieses Recht ergibt sich aus §259 BGB.

bwhoch2  05.08.2018, 17:05
@Renick

Das mit dem Beleg ist klar, aber Du hast geschrieben, der Mieter soll 2 Glühbirnen als Gegenwert für die 44 € vorbei bringen. Das wird nicht ausreichen.

johnnymcmuff  05.08.2018, 18:18
@Renick

Sondern ich habe gesagt, dass der Mieter einen Beleg bekommen muss wenn er das wünscht. Dieses Recht ergibt sich aus §259 BGB.

Wie soll er ihm einen Beleg geben, wenn der Vermieter diese Arbeit ausgeführt hat? 

Klar kann ich einen Beleg schreiben wo drauf steht:

Glühbirnen besorgt. Zeit: ... Fahrtkostenpauschale... Einbau der Glühbirnen, Zeit...

Da darf er marktübliche Preise ansetzen.

Dieses Recht hat ein Vermieter.

Vermutlich kannst Du da nicht nur den reinen Kaufpreis sehen. Die Glühlampen, auch umgangssprachlich Glühbirnen genannt, müssen gekauft, bezahlt und transportiert werden. Dann eventuell die defekten Glühlampen herausschrauben und für die Entsorgung Sorge tragen. Die neuen Glühlampen dann wieder einschrauben und dazu noch die Haushaltsleiter mühsam heranschleppen und wieder wegbringen. Natürlich den Strom noch abschalten, damit nichts passiert beim Wechsel. Kurzum mit 44 € bist Du noch billig davon gekommen.

Eine Nachbarin von mir hat einmal eine Glühlampe durch einen Elektro-Fachbetrieb auswechseln lassen. Da kamen ein Geselle und ein Auszubildender. Die mußte damals erheblich mehr als 44 € bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung