Untermieter nach Ablauf des Mietvertrages fristlos kündigen?

3 Antworten

Nun hat die Dame seit Mai 21 einen unbefristeten Mietvertrag, weil du keine Räumungsklsage bewirkt hast > Siehe § 545 BGB, oder der Mietvertrag war ohnehin unbefristet, weil ein qualifizierter Grund der Befristung gefehlt hat.

Die Mieterin darf im gemieteten Zimmer mit Balkon rauchen, dein Verbot ist unwirksam.

Dichte die Zimmertür der Mieterin besser ab.

Wieviel "Mieträume" besitzt die Untermieterin denn? Eigentlich hat sie doch nun EIN Zimmer gemietet, oder? Falls du die Zimmer deiner Wohnung meinst, könnte die UM allenfalls Nutzungsrechte in Küche Bad Flur innehaben. Da muss sie aber die Wohnungsordnug im Sinne einer Hausordnung beachten, sofern du das im schriftlichen Mietvertrag mit ihr vereinbart hast.

Die Verwahrlosung des untervermieteten Zimmers musst du nicht hinnehmen, auch nicht den Drogenkonsum in deinen Räumen. Übergib ihr nachweisbar eine schriftliche Abmahnung, setze Fristen und drohe ihr im Wiederholungsfall die außerordentliche fristlose Kündigung an.

Fragoletta09 
Beitragsersteller
 13.08.2021, 09:12

Ihr Zimmer hat keinen Balkon. An sie ist lediglich ein Zimmer untervermietet und wir haben gemeinsam genutzte Räume (Küche, Flur, ankleidezimmer). Der Balkon befindet sich in der Küche, dort darf sie selbstverständlich weiterhin rauchen, jedoch nicht in den Mieträumen.

Das war damals im ersten bzw einzigen Mietvertrag auch so geregelt und dieser wurde von ihr unterschrieben.

Der Mietvertrag war damals unbefristet, da ich aufgrund von eigennutzung (Familie übernimmt meine Wohnung während längerem Auslandsaufenthalt).

Kann bzw soll ich ihr nun nochmals schriftlich Kündigen bzw sie lieber abmahnen? In rund einem Monat zieht sie, laut eigener Auskunft aus der Wohnung aus.

Kann ich von Ihr Schadensersatz wegen des Rauchens im Zimmer (mittlerweile brandlocher auf dem Parkett) fordern?

schleudermaxe  13.08.2021, 09:17
@Fragoletta09

Wenn denn ein Schaden angerichtet wurde und der liebe Vermieter diesen gerichtsfest in Cent und EUR belegen kann (wie soll das gehen?), natürlich.

Ich verzichte meist, denn der Gutachter kommt mir teurer wie die paar EUR für den Schaden.

Gerhart  13.08.2021, 17:19
@Fragoletta09

Sie hat immernoch einen unbefristeten Mietvertrag, wie kann sie in einem Monat ausziehen ohne gekündigt zu haben? Oder habt ihr einvernehmlich den Mietvertrag zum 15.09.2021 aufgelöst?
Die Abmahnung würde ich schon deshlab schreiben, weil diese Dame sich sehr vertragswidrig verhält. Hast du eine Kaution bekommen?

Fragoletta09 
Beitragsersteller
 14.08.2021, 11:26
@Gerhart

Der Mietvertrag war befristet bis Ende April 2021. Eigentlich war eine stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnis im Vertrag ausdrücklich untersagt, jedoch wollte ich sie nicht vor die Tür setzen.

Wir haben damals keine Kaution vereinbart, da wir eigentlich ein gutes und freundschaftliche Verhältnis hatten und ich darauf vertraut habe, dass sie respektvoll mit der Mietsache und meinen 2.5 regeln (keine Drogen und nicht in der Wohnung rauchen) umgeht.

Ich werde ihr am 16.08.2021 einen Vertrag vorlegen, mit einer Befristung bis 15.09.2021, damit nicht wieder einfach verlängert werden kann.

Muss ich in den Vertrag, da er ja befristet auf 1 Monat ist, Eigenbedarf angeben und mitteilen, worum genau es sich handelt, oder reicht ein normal befristeter Vertrag aus?

Gerhart  15.08.2021, 22:02
@Fragoletta09

Dasist ja ein krudes Zeug. Die Dame wohnt bei dir weiter mit einem unbefristeten Mietverrtrag , den du ohne triftigen Grund nicht fristlos kündigen kannst. Fehlt da nicht die Abmahnung wegen Drogenmissbrauchs?

Fragoletta09 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 10:30
@Gerhart

Also sollte ich der Dame eine Abmahnung geben, wegen Drogenkonsum/Drogenmissbrauchs, oder reicht eine erneute Befristung des Mietvertrages?

Sie hat bereits eine neue Wohnung, in die sie einziehen wird, jedoch vertraue ich nicht mehr darauf, dass das auch tatsächlich so der Fall sein wird. Ich bin nicht länger bereit auf "gut Glück" zu hoffen.

Da das ganze nun aber in einem Monat vorbei sein sollte und sie dann auszieht ist nun die Frage, was ich schriftlich an die untermieterin ausstellen kann, sodass ich ab Mitte September die Wohnung wieder für mich habe, bis ich ins Ausland gehe und dann die Wohnung von meiner Familie übernommen wird.

Fragoletta09 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 10:32
@Gerhart

Wir haben keine Kaution ausgemacht, da die Dame eine alte Schulfreund von mir war und ich nicht erwartet habe, solch eine Eskapade bei mir einziehen zu lassen.

Eine Kündigung gab es von ihrer Seite auch nie, sie hat mir lediglich mitgeteilt, dass sie mitte/ende September wohl eine neue Wohnung gefunden hat und dort einziehen wird.

Ich würde das ganze jedoch gerne schriftlich in der Hand haben, auch wenn bis dahin nur noch wenige Wochen verbleiben. Sicher ist in dem Fall tatsächlich sicher.

Gerhart  16.08.2021, 13:20
@Fragoletta09

Du kannst einen unbefristeten Mietvertrag nich nachträglich befristen. Das wäre eine einseitige unzulässige Vertragsänderung. Abmahnung wegen Drogenmissbrauch in deiner Wohnung nachweislich zustellen unter Zeugen Einwurf in den Briefkasten und im Wiederholungsfall sofort fristlos kündigen, was anderes ist nicht wirksam.

Fragoletta09 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 14:03
@Gerhart

Ja ich wohne auch mit in der Wohnung, daher kann ich das direkt persönlich zustellen an die untermieterin.

Einen Nachweis über die Zustellung kann ich über eine Zeugin einholen.

Gerhart  16.08.2021, 17:07
@Fragoletta09

Dann mache das so. Sofort handeln !

Ich fürchte, keine Räumung, somit kann auch nicht gekündigt werden, und in den eigenen 4 Wänden ist ja ein Mieter Hausherr und kann, auch rauchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Fragoletta09 
Beitragsersteller
 13.08.2021, 08:53

Im von der Dame unterschriebenen Mietvertrag ist das Rauchen ausdrücklich untersagt. Ebenso ist von der Genossenschaft das Rauchen in der Hausordnung verboten.

schleudermaxe  13.08.2021, 09:14
@Fragoletta09

Beide Varianten hat doch der BGH gekippt, schon lange.

So einfach ist das nicht.

Die Dame hat nach Ende des Mietvertrages die Mietsache nicht zurückgegeben.

Du hast einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses nicht widersprochen vermute ich mal.

Dann besteht der Mietvertrag unbefristet weiter.

Kündigen kannst Du ihr nur aus wichtigem, zulässigem Grund, wenn sie nicht selbst kündigt.

Du kannst natürlich versuchen dich mit ihr auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen.

Fragoletta09 
Beitragsersteller
 13.08.2021, 09:05

Ich habe im damals von ihr unterschriebenen Mietvertrag einer stillschweigenden Verlängerung widersprochen.

Primär geht es für mich tatsächlich einfach um den Drogenkonsum in meiner Wohnung, da dieser natürlich erstens illegal ist und ich zweitens nicht aufgrund ihres Konsums in Probleme geraten möchte.