Als haupmieter einem untermieter wegen eigenbedarf kündigen?
Hi zusammen, Ich bin hauptmieterin einer Wg. Kann ich einer person wegen eigenbedarf kündigen, z.b. weil ich das zimmer aus beruflichen gründen nutzen muss?
4 Antworten
Man kann den Untermietvertrag bei berechtigtigtem Eigenbedarf kündigen; für wen der Eigenbedarf geltend gemacht wird muss in der Kündigung stehen.
Hier weitere Tipps:
http://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf/
Deinen Mietvertrag mit Deinem Vermieter musst Du natürlich nicht kündigen.
Nein. du bist nicht der Eigentümer und kannst daher nicht wegen Eigenbedarfs kündigen.
Oh, ok, danke, das hatte ich so nicht im Fokus.
Hat die Person einen Mietvertrag mit dir?
Wenn je bist Du ihr Vermieter und kannst ihr aus zulässigem Grund, z. B. Eigenbedarf, kündigen.
Vorsicht aber vor vorgetäuschtem Eigenbedarf!
unmöbiliert. ich kann den untermietern ohne grund kündigen ohne dass ich das mietverhältnis mit dem eigentümer auflöse?
Natürlich kannst Du das. Dein Vermieter hat doch damit nichts zu tun.
Du bist Vermieter deines "Untermieters" und kannst diesem kündigen sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund wäre z. B. Eigenbedarf.
ja sie hat einen vertrag mit mir
Hat sie das Zimmer möbliert oder unmöbliert gemietet?
In einer anderer deine Fragen zum Thema schrieb ich das Du ihr auch ohne Grund kündigen kannst. BGB § 573a gibt dir das Recht.
Kündigungsfrist dann aber, sofern das Zimmer unmöbliert ist, mindestens 6 Monate.
Das kann nur der Eigentümer machen, das Recht steht dir nicht zu.
Ein Vermieter kann wegen Eigenbedarf kündigen.
Vermieter ist nicht immer = Eigentümer.
Wenn der Hauptmieter Vermieter des Untermieters ist kann er, wie jeder andere Vermieter auch, diesem Kündigen. Zum Beispiel wegen Eigenbedarf.