Recht als Untermieter bei "Unteruntervermietung"?

10 Antworten

Auch wenn ich der Meinung bin, dass der Hauptmieter Dich mit in den Entscheidungsprozess - wer denn nun Mitmieter wird + Tierhaltung oder nicht - einbeziehen sollte - müssen muss er ( dir gegenüber ) nun einmal nicht.

Stellt sich nur die Frage inwieweit der Hauptmieter in dieser Form überhaupt agieren darf. Was sagt denn der Vermieter?

MrMcSauerkraut 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 13:12

Der eigentliche Vermieter? Mit dem habe ich noch nicht gesprochen. Ich glaube, es ist ihm so ziemlich egal, wer hier wohnt. Das haben bisher in erster Linie wir als Mitbewohner entschieden. Nur einmal hätte er fast sein Veto eingelegt.

Hier liegt defacto eine Weitervermietung der gesamten Wohnung und keine Untervermietung vor. Letztere setzt voraus, dass der Mieter selbst zumindest ein Zimmer weiter nutzt.

Damit besteht eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte die den Vermieter zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt.

MrMcSauerkraut 
Beitragsersteller
 24.03.2019, 13:52

Das heißt, das ist schlicht illegal/gegen das Gesetz?! Der Vermieter kann das Ganze also kündigen, heißt alle raus, muss er aber wohl nicht, weil ihm das Gesetz die Möglichkeit gibt, aber nicht die Verpflichtung. Richtig?

Ich glaube, das Gesetz schert ihn wenig. Wir bezahlen unsere Miete bar - auf seinen Wunsch ...

du bist Mieter und hast kein Mitspracherecht; das entscheidet dein Vermieter alleine

MrMcSauerkraut 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 13:09

Aber ich als Mitbewohner kann doch wohl entscheiden, mit wem ich zusammen wohnen will und mit wem nicht?

anitari  22.03.2019, 13:13
@MrMcSauerkraut

Was genau hast Du denn gemietet, die ganze Wohnung oder nur ein Zimmer darin?

MrMcSauerkraut 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 13:17
@anitari

Die ganze Wohnung.

Lotta1965  22.03.2019, 13:19
@MrMcSauerkraut

Klar kannst du das - du kannst ausziehen.

johnnymcmuff  22.03.2019, 13:20
@MrMcSauerkraut

Nein, kannst Du hier nicht.

Passt Dir eine WG so nicht, dann ist es Deine freie Entscheidung auszuziehen, aber Du hast kein Mitspracherecht.

anitari  22.03.2019, 13:20
@MrMcSauerkraut

Und warum wohnt dann deine Vermieterin (die Hauptmieterin) da mit drin? Egal, Du hast die ganze Wohnung gemietet, dann kann deine Vermieterin, auch wenn sie Hauptmieter ist, nicht allein entscheiden wer da einzieht.

johnnymcmuff  22.03.2019, 13:22
@MrMcSauerkraut

Das passt nicht zu Deiner Frage.

Entweder man hat eine Wohnung gemietet oder man wohnt zur Untermiete in einem Teil einer Wohnung. Also was ist es?

MrMcSauerkraut 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 13:24
@anitari

Das erscheint mir plausibel, aber andere behaupten hier Gegenteiliges.

anitari  22.03.2019, 13:25
@MrMcSauerkraut

Deine Infos sind auch sehr widersprüchlich. Einmal schreibst Du du hast die ganze Wohnung gemietet und einmal nur ein Zimmer darin.

MrMcSauerkraut 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 13:30
@anitari

Ich habe einmal versehentlich geschrieben, dass ich ein Zimmer gemietet habe. Das ist falsch, ich miete die gesamte Wohnung - zusammen mit meinen Mitbewohnerinnen, wovon eine die Wohnung an uns untervermietet. Die dritte Person will nun ihren Vertrag sozusagen an eine vierte Person weiterreichen.

Ich habe geschrieben, dass sie "ihr" Zimmer untervermieten will. Das stimmt so natürlich nicht. Die Person würde die Wohnung genauso nutzen wie wir, nur eben das Zimmer der momentanen Mitbewohnerin beziehen.

peterobm  22.03.2019, 13:33
@MrMcSauerkraut
ich miete die gesamte Wohnung - zusammen mit meinen Mitbewohnerinnen, wovon eine die Wohnung an uns untervermietet.

hä; überlegst du eigentlich was du schreibst; wird ja immer irrer

MrMcSauerkraut 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 13:36
@peterobm

Was ist denn unklar? Die Situation ist vielleicht nicht einfach, aber ich denke, ich habe sie doch erklärt.

Es gibt einen Hauptmieter. Diesem gehört die Wohnung. Dann gibt es eine Mieterin. Diese wohnt in der Wohnung. Diese Person wiederum untervermietet die Wohnung (und nicht nur die Zimmer, wie einmal fälschlicherweise behauptet) an uns beide. Die dritte Person möchte nun ihren Vertrag an eine vierte Person weiterreichen.

Lotta1965  22.03.2019, 13:53
@peterobm

Er versucht sich das passend zusammen zu basteln.

bwhoch2  22.03.2019, 14:21
@peterobm

Klar mit jedem Gläschen...

bwhoch2  22.03.2019, 14:22
@MrMcSauerkraut

Du hast aber doch schon x-mal erklärt, dass Du die ganze Wohnung gemietet hast. Jeder halbwegs vernünftig denkende Mensch meint damit "exkluxiv gemietet". In Wirklichkeit hast Du nur einen Mietvertrag über die Nutzung eines Zimmers, das nur exklusiv von Dir genutzt werden darf und die Mitbenutzung aller Gemeinschaftsräume.

MrMcSauerkraut 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 14:25
@bwhoch2

Siehe Erklärung im anderen Kommentar.

bwhoch2  22.03.2019, 14:34
@MrMcSauerkraut

Nein, wirklich nicht, denn erstens gibt es zahlreiche andere Kommentare und in jedem steht irgend etwas anderes. Mit jedem Kommentar widersprichst Du Deinem vorigen. Einmal hast Du die ganze Wohnung gemietet, dann hat eine Hauptmieterin die ganze Wohnung gemietet, dann hast Du nur ein Zimmer gemietet. Die Verwirrung ist groß.

MrMcSauerkraut 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 14:43
@bwhoch2

Deine Verwirrung ist groß. Ich habe lediglich einmal missverständlicherweise geschrieben, ich hätte nur ein Zimmer gemietet, was nicht der Fall ist.

Und natürlich habe ich die gesamte Wohnung gemietet, genauer gesagt als Untermieter. Das habe ich aber auch ganz deutlich gemacht.

Lotta1965  22.03.2019, 14:47
@MrMcSauerkraut
Die Person würde die Wohnung genauso nutzen wie wir, nur eben das Zimmer der momentanen Mitbewohnerin beziehen.

Eben - ihr nutzt sie - ihr habt sie nicht gemietet. Das sind zwei verschiedene Dinge!

Und natürlich habe ich die gesamte Wohnung gemietet, genauer gesagt als Untermieter. Das habe ich aber auch ganz deutlich gemacht.

Deutlich gemacht hast du nur, was du glaubst gemietet zu haben.

bwhoch2  22.03.2019, 14:56
@MrMcSauerkraut

Im Widerspruch dazu, hast Du aber angegeben, dass auch noch die Hauptmieterin und eine weitere Untermieterin der Hauptmieterin in der Wohnung wohnen.

Im Zusammenhang mit dem Vorstehenden würde ich das nun so interpretieren:

  1. Die Hauptmieterin hat vom Vermieter eine Wohnung mit mehreren Zimmern gemietet.
  2. Du hast von der Hauptmieterin die ganze Wohnung gemietet. Sie wohnt aber weiterhin in der Wohnung, weil Du sie nicht rausgeschmissen hast.
  3. Diese hat nun ein Zimmer weiter untervermietet, obwohl Du die ganze Wohnung gemietet hast. (Ganz schön dreist!)
  4. Diese Untermieterin, die gar nicht Deine Untermieterin ist, will nun ihr Zimmer wieder an jemand weiter geben und Du, obwohl Du die ganze Wohnung gemietet hast, sollst nicht einmal gefragt werden.

Klingt ziemlich absurd, aber so hast Du das beschrieben, wenn man alle Deine Kommentare ernst nehmen soll.

MrMcSauerkraut 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 15:08
@bwhoch2

Ich entwirre das mal alles und hoffe, es führt zur Beantwortung meiner Frage:

Es gibt einen Vermieter. Diesem gehört die Wohnung. Dann gibt es eine Mieterin, die zugleich Vermieterin ist. Diese Person wohnt in der Wohnung - zusammen mit mir und der anderen Mitbewohnerin. Diese Mieterin/Vermieterin untervermietet die gesamte Wohnung (siehe entsprechende Kommentare) an uns beide.

Nun möchte meine Mitbewohnerin, die nur Mieterin ist, ihren Vertrag weiterreichen. Ich schrieb davon, sie möchte ihre Zimmer untervermieten, weil wir - womöglich aus umgangssprachlichen Gründen, der Einfachheit halber - so davon sprachen.

Diese Unteruntervermieterin - welche es noch nicht gibt - würde alle Räume so nutzen wie wir auch.

Wir haben beide die gesamte Wohnung untergemietet. Aus meinem Vertrag geht eindeutig hervor, dass der Vertragsgegenstand die gesamte Wohnung ist. Die andere Mitbewohnerin hat die gesamte Wohnung allerdings nur gemietet, nicht untergemietet.

bwhoch2  22.03.2019, 16:22
@MrMcSauerkraut

Du und die andere Untermieterin haben jeweils einen eigenen Mietvertrag. Mit "gesamter Wohnung" ist jeweils natürlich nur die Nutzung eines bestimmten abschließbaren Zimmers gemeint + Gemeinschaftsräume.

Wenn nun die andere Untermieterin mit Erlaubnis ihrer Vermieterin ihr Zimmer weiter vermietet, hast Du nichts zu melden. Das ist eine Sache allein zwischen den beiden.

Nein, weil der Hauptmieter in diesem Fall die Rolle des Vermieters innehat.

Vergleichbar mit einer freien Nachbarswohnung und die "neuen" Mieter würden einem so gar nicht zusagen.

So wie ich das versteh, hat Person 1 die Wohnung gemietet und vermietet einzelne Zimmer. Somit seid ihr Untermieter von Person 1. Und seit wann haben Mieter bei der Mieterauswahl ein Mitspracherecht? Das entscheidet der Vermieter allein - hier Person 1. Das ist die rechtliche Situation. Ob das Sinn macht, seine Mitbewohner nicht mit einzubeziehen, steht auf einem anderen Blatt. Aber was wäre, wenn der Mitbewohner theoretisch jeden Mietinteressenten ablehnt, weil er nicht möchte, dass das andere Zimmer wieder vermietet wird?

MrMcSauerkraut 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 13:32

"vermietet einzelne Zimmer."

Nein, sie untervermietet die gesamte Wohnung an uns.

Lotta1965  22.03.2019, 13:52
@MrMcSauerkraut

Ich gehe jede Wette ein, dass du ein Zimmer gemietet hast und dir die Nutzung an den Gemeinschaftsräumen gestattet wurde. Das ist keine Vermietung der gesamten Wohnung sondern halt nur eine Nutzungserlaubnis. Daraus kannst du - außer der Nutzung - keinerlei Rechte ableiten.

MrMcSauerkraut 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 14:26
@Lotta1965

Dann würdest Du die Wette verlieren. SIehe mein Kommentar:

"Der Vertrag spricht von der Wohnung als Gegenstand dieses Vertrages. Das zu zählen Bad, Innenterasse, Küchte und drei Schlafzimmer.

Außerdem:

"Der Untermieter ist daran interessiert, ein folgenden Teil für seine eigene Nutzung zu verwenden:

Ein Innenzimmer und alle Gemeinschaftsräume."

Es klingt evtl. etwas seltsam, weil ich meinen spanischen Vertrag schnell übersetzt habe.

Dass der Vertrag also nicht von einer Zimmeraufteilung spricht, stimmt also nicht ganz. Als ich von keiner Zimmeraufteilung im Rahmen des Vertrages sprach, meinte ich damit, dass keinem/r Mitbewoher/in ein Zimmer vertraglich zugeteilt ist."

Lotta1965  22.03.2019, 14:45
@MrMcSauerkraut

Was genau hast du an dem Wort Nutzung nicht verstanden? Nutzen ist nicht mieten.

Wenn du und der andere Mitbewohner ja angeblich die ganze Wohnung gemietet habt, dann kann und darf der andere Mitbewohner ja auch dein Zimmer nach Belieben nutzen? Und umgekehrt? Oder handelt es sich dabei nur um DEIN Zimmer?

MrMcSauerkraut 
Beitragsersteller
 22.03.2019, 14:54
@Lotta1965

Kein Grund, patzig zu werden.

"darf der andere Mitbewohner ja auch dein Zimmer nach Belieben nutzen"

Ich denke, es heißt im Vertrag, jeder bezieht ein Zimmer (also nicht zwei oder drei, jedem steht ein Zimmer zu) und darüber hinaus können die Untermieter die übrigen Gemeinschaftsräume nutzen, so wie sie ihr Zimmer eben auch nutzen.

Außerdem spricht der Vertrag eingangs von der Wohnung als Vertragsgegenstand, und nicht von nur einem Zimmer bei Nutzungsrecht für alle anderen Bereiche.

Das scheint wohl die Basis für die Beantwortung meiner Frage zu sein.