Muss eine Wohnungsgeberbestätigung auch eingereicht werden wenn man in eine Wohnung im Elternhaus einzieht?

4 Antworten

Da du bereits da wohnst und auch dafür angemeldet bist, benötigst du nun nicht eine neue Wohnungsgeberbestätigung deiner Eltern.  Deine Freundin allerdings diese von dir als deren Vermieter.

Ja, auch wenn Du zu deinen Eltern ins Haus ziehst brauchst Du diese Bestätigung.

Von deinen Eltern in deinem Fall.

Denn Die sind deine Wohnungsgeber.

Ob ein Mietvertrag besteht oder nicht spielt keine Rolle.

Du bist doch unter der Adresse gemeldet... dann brauchst du dich auch nicht ummelden

Wenn du vorher wo anders gemeldet warst, schon.