Muss eine Wohnungsgeberbestätigung auch eingereicht werden wenn man in eine Wohnung im Elternhaus einzieht?
Hallo liebe Community,
Im Dezember ziehe ich mit einer WG-Mitbewohnerin in eine Wohnung in meinem Elternhaus. Meine Mitbewohnerin hat mir nun ein Dokument über eine Wohnungsgeberbestätigung geschickt welches Sie braucht.
Nun frage ich mich, ob auch Ich sowas benötige. Immerhin ist es nicht nur mein Elternhaus... ich stehe auch mit 1/4 im Grundbuch. Trotzdem habe ich einen offiziellen Mietvertrag mit meiner Mutter gemacht damit ich meiner Mitbewohnerin als Untermieter das Zimmer vermieten kann.
4 Antworten
Da du bereits da wohnst und auch dafür angemeldet bist, benötigst du nun nicht eine neue Wohnungsgeberbestätigung deiner Eltern. Deine Freundin allerdings diese von dir als deren Vermieter.
Ja, auch wenn Du zu deinen Eltern ins Haus ziehst brauchst Du diese Bestätigung.
Von deinen Eltern in deinem Fall.
Denn Die sind deine Wohnungsgeber.
Ob ein Mietvertrag besteht oder nicht spielt keine Rolle.
Das Du da schon wohnst ging aus der Frage nicht hervor. Dann brauchst Du natürliche keine Wohnungsgeberbestätigung wenn Du innerhalb des Hauses umziehst.
Ok, vielen Dank! :)
Du bist doch unter der Adresse gemeldet... dann brauchst du dich auch nicht ummelden
Wie kommst Du darauf das die FS unter der Adresse gemeldet ist?
Wenn du vorher wo anders gemeldet warst, schon.
Ich wohne ja schon jetzt dort. Daher auch die Frage. Ich ziehe lediglich zwei Etagen höher.