Wie ist das mit Hausfriedensbruch bei Untermiete?

8 Antworten

Wenn man auf Hausfriedensbruch hier abheben wollte, es für einen solchen Fall erklären wollte, muß selbstverständlich die Polizei hinzugezogen werden mit einer ausdrückliche Anzeige wegen Hausfriedensbruches, die dann mit Aktenzeichen afzunehmen wäre. Es handelt sich hierbei schließlich um eine handfeste Straftat. De Vermieter darf nämlich nicht in Abwesenheit des Mieters dessen Wohnräume betreten - aus welchem Grunde auch immer, es sei denn, Gefahr wäre im Verzuge, was hier ausscheidet.

Neben dem Rechtswege über eine Anzeige und unliebsame Folgen besteht selbstverständlich immer die Möglichkeit zur gütlichen Einigung. Und wenn diese eben bedeutet, daß dem ziehenden Mieter hier für seine Anzeige-Unterlassung eine Miete erlassen würde, wäre der Deal so schlecht nicht!

Tja, offenbar war da ja mehr als "nur" das Zimmer zu begutachten obwohl der Mieter nicht da war und ohne seine Erlaubnis: wenn Dinge verschoben wurden, dann hat ja eindeutig auch jemand in seinen Sachen gewühlt.

Ehrlich gesagt, wäre ich der Mieter dieses Zimmers, ich würde auf die Palme gehen, wenn da einfach fremde Leute in meinen Sachen stöbern - und ja, ich würde sofort ausziehen wenn ich schon eine andere Bleibe hätte und ja, ich würde selbstverständlich auch zumindest die zuviel gezahlte Miete haben wollen und anderenfalls eine Anzeige erstatten. Und wenn irgendwas meiner Sachen fehlen sollte, dann wäre richtig was los.

Das wird nicht verfolgt wenn Strafantrag gestellt wird.

olgalie 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 00:43

Wieso denn nicht? Nur weil es nicht abgeschlossen war?

das Betreten einer Mietwohnung ohne Zustimmung des Mieters (Untermieters) ist immer ein Hausfriedensbruch - wenn den der Mieter (Untermieter) auch Anzeige erstattet. Wenn der Vermieter die Räume einem eventuellen Nachmieter zeigen will, dann nur mit ausdrücklicher Zustimmung (am besten schriftlichen) und am besten im Beisein des Untermieters. Ob das Zimmer verschlossen war oder auch nicht ändert daran nix - auch nicht das der in 2 WOchen eh auszieht und das das Zimmer nur kurzfristigen Mietverhältnissen dient. Nur wenn etwas geklaut ist wird kein Versicherung einen Schaden regulieren da die Bude unverschlossen war. Wenn der Untermieter sofort ausziehen will und seine Kohle zurück will ist das nur verständlich - und bevor ich eine ANzeige riskiere würde ich dem auch zustimmen. Und beim nächsten Mal einfach richtig verhalten und schlicht und ergreifend die Rechte des Untermieters wahren - auch der hat einen Anspruch auf die Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte -

Der Tatbestand gliedert sich in zwei Varianten:http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch